Bauleitverfahren Meissner

Verwaltungsausschuss und Planungsausschuss der Gemeinde Wardenburg stoppen das Bauleitverfahren „Meissner“ in Hundsmühlen

Die Überplanung des Grundstücks „Meissner“ in Hundsmühlen ist nach der Beschlussempfehlung des Planungsausschusses der Gemeinde Wardenburg vom 29.1.2020 vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde unter Aufhebung eines früheren Beschlusses am 5.2.2020 gestoppt worden. Mit den jetzt aufgehobenen Beschlüssen sollte das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Meissner in Hundsmühlen durch ein sog. „beschleunigtes Verfahren“ neu überplant werden.

Die Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ im Ortsverein Hundsmühlen wandte sich bereits frühzeitig gegen diese Zielsetzung der Gemeinde, weil die dadurch ermöglichten und konkret geplanten Baumaßnahmen sich nachhaltig auf die Umwelt und Natur auswirken würden. Dieses galt sowohl für den Bau einer Tiefgarage im unmittelbaren Bereich der Hunte als auch für die sehr kompakte Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen.

Nach Auffassung der in der Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ mitarbeitenden Fachleute wäre für den Bau einer Tiefgarage zwingend notwendige Grundwasserabsenkung über längere Zeit in die hydrogeologischen Verhältnisse derart stark eingegriffen worden, dass Auswirkungen auf die Standsicherheit des Huntedeiches und der anliegenden Grundstücke nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich waren. Die vom Investor zu diesem Zeitpunkt eingereichten Antragsunterlagen behandelten diese Problematik nicht, es sollte sogar durch die Wahl eines „beschleunigten Verfahrens“ verfahrensmäßig ausdrücklich auf die Prüfung der Umweltverträglichkeit verzichtet werden. Zudem befürchtete die Arbeitsgruppe, dass die Massigkeit und die architektonische Ausgestaltung der geplanten Gebäude sich nicht in die örtliche Bebauung und das vorhandene Ortsbild einpassen würden.

Die Bedenken zur Standsicherheit des Deiches und der umliegenden Grundstücke und Häuser wurden grundsätzlich von den seitens des Ortsvereins eingeschalteten technischen Fachbehörden geteilt. Sie definierten die zu erfüllenden technischen Anforderungen mit dem Ergebnis, dass der Investor gegenüber der Gemeinde seine Antragsunterlagen durch eine „Stellungnahme mit Berechnungen zur Grundwasserhaltung“ ergänzte. Diese Stellungnahme verfehlte die an Gutachten anerkannter Fachgutachter zu stellenden objektiven und wissenschaftlichen Anforderungen deutlich. Sie erfüllte auch die Anforderungen der technischen Behörden nicht. Zudem wurden nach Auffassung der Arbeitsgruppe die technischen Grundlagendaten zu gering angesetzt. Bei realistischer Berechnung hätte sich beispielsweise der Absenktrichter für die Grundwasserabsenkung mit der Folge vergrößert, dass noch mehr Grundstücke direkt davon betroffen wären als dargestellt (siehe unten stehende Zeichnung).

Zudem sollte die Firsthöhe der direkt an der Hunte geplanten Einfamilienhäuser von 9 auf 10 m angehoben werden.

Darauf wies die Arbeitsgruppe des Ortsvereins in Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde hin. Die Politik reagierte und beschloss, dass nunmehr ein „Regelverfahren nach dem Bundesbaugesetz durchgeführt werden soll und das im Rahmen dieses Verfahrens auch die Bürgerbeteiligung durchgeführt und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz zur Frage der Standsicherheit des Huntedeiches umfassend beteiligt wird“.

Um es klarzustellen: Die Arbeitsgruppe wendet sich nicht gegen die Bebauung dieses Grundstück, auch nicht gegen die Errichtung einer Tiefgarage. Sie ist aber der Auffassung, dass offensichtliche Auswirkungen auf die Umwelt (die Hunte wird zukünftig ein Naturschutzgebiet), die Deichsicherheit und die Nachbargrundstücke verfahrensmäßig nicht von vornherein ausgeblendet werden. Sie sollten vielmehr von von Anfang an gutachterlich behandelt, zum Gegenstand des Bauleitverfahrens gemacht und öffentlich ausgelegt werden, damit alle Betroffenen sich einen Überblick über die Planungen und dessen Auswirkungen machen können. Auch eine – wenn auch nur informelle – Beteiligung der betroffenen Bürger wäre sinnvoll und für den Fortgang des Verfahrens förderlich gewesen. Jetzt fangen wir wieder „bei Null“ an und hoffen auf eine größere Transparenz der Planung.

Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe waren bislang grundsätzlich mit den betroffenen Bürgern abgesprochen. Diese haben sich zwischenzeitlich in einer Interessengemeinschaft organisiert und werden mit dem Ortsverein/Arbeitsgruppe – und hoffentlich auch mit dem Investor – nach einvernehmlichen Lösungen suchen. Die Arbeitsgruppe hat von Anfang – und jetzt schriftlich erneut – diesem angeboten, an der Planung mitzuarbeiten. Mal sehen, wie sich das Verfahren weiter entwickelt.

Für die Arbeitsgruppe

Winfried Koslowski

als dessen Koordinator