Änderung des Bebauungsplans
Die Planunterlagen können von den Bürgern eingesehen werden, und zwar
a) auf der Webseite der Gemeinde Wardenburg
Die Planunterlagen mit den zu ändernden Lageplänen, den verbindlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung der geplanten Änderungen, eine
Auswirkungsanalyse sowie ein Schallgutachten sind auf der Webseite der Gemeinde Wardenburg veröffentlicht. Sie können von allen Bürgern eingesehen werden.
www.wardenburg.de > Rathaus > Bauleitplanungen – Bebauungsplan Nr.
100 „Erweiterung EDEKA-Markt“
https://www.wardenburg.de/rathaus/bauleitplanungen/
Dort können Sie die vorstehend erwähnten Unterlagen im Einzelnen einsehen und herunterladen.
b) durch die „Öffentliche Auslegung“ in der Gemeinde Wardenburg
Auch hat die Gemeinde Wardenburg die Auslegung der Planunterlagen
öffentlich bekannt gemacht. Der gesamte Ausschreibungstext mit Planskizze ist ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Wardenburg – aber unter einer anderen Adresse – einzusehen:
www.wardenburg.de > Aktuelles > Amtliche Nachrichten >
Bebauungsplan 100
Was können Sie tun?
Sie können in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 10.06.2021 die Unterlagen
entweder in der Gemeinde (mit Terminabstimmung) oder auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg einsehen, prüfen und entscheiden, ob Sie dagegen schriftlich Einwendungen oder Beschwerden erheben wollen. Ihre Einlassungen werden im späteren Verfahren von der Gemeindeverwaltung geprüft, im Planungsausschuss beraten und als Beschlussvorschlag dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.
Für die Arbeitsgruppe
Winfried Koslowski
Die Arbeitsgruppe Ortsentwicklung des Ortsvereins hat sich bereits mit einer Stellungnahme an Herrn Bürgermeister Reents gewandt:
BETREFF: Aufstellung des B.-Planverfahren Nr. 100, „EDEKA-Markt“ in Hundsmühlen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reents,
wie bereits in der Stellungnahme vom 20.03.2021 dargestellt, begrüßt der Ortsverein Hundsmühlen die geplante Erweiterung des „EDEKA-Marktes“ in Hundsmühlen und erhebt –abgesehen von den folgenden Hinweisen – keine grundsätzlichen Bedenken. In der Gesamtabwägung der verbindlichen textlichen Festsetzungen und der Ausführungen in den
Planunterlagen sowie der Begründung zum B.-Plan überwiegen die Vorteile für die Bevölkerung deutlich. Die Errichtung einer Schallschutzmauer, wie sie im Bereich der Laderampe geplant sein soll, führt zum Vorteil der Anlieger zu einer zusätzlichen Reduzierung des Betriebslärms. Noch be- bzw. entstehende Lärmquellen könnten – wie nachstehend ausgeführt – mit geringen Mitteln auf ein Minimum reduziert werden.
Die Hinweise beziehen sich auf die bereits in der o. .g. Stellungnahme genannten Punkte.
1. Zusätzliche Ein- und Ausfahrt zum erweiterten Parkplatz
Die zusätzliche Ein- und Ausfahrt vom Parkplatz in den Bereich „Hermann-Meyer-Str.“ ist in den Planunterlagen ausdrücklich vorgesehen. Der Parkplatzbetrieb führt, auch verursacht durch den erheblichen Bevölkerungszuwachs, gerade in diesem Bereich zu einem erhöhten
Verkehrsaufkommen und somit zu Mehrbelastungen der unmittelbaren Anlieger. Dieses widerspricht der Zielsetzungen, den Verkehrslärm dort zu reduzieren. Um diese Mehrbelastungen zu vermeiden, hält der Ortsverein die zeitliche Begrenzung der Ein- und Ausfahrt auf die Geschäftszeiten für notwendig. Zusätzlich sollte die Verkehrssicherheit und
die nachhaltige Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Kreuzungsbereich „Hermann-Meyer-Str./Erwin-Fritzsche-Str.“ durch den Einbau von Schwellen in der Art, wie sie bereits zur Sicherung des vorhanden Fuß- und Radweges auf dem Parkplatz vorhanden sind,
erhöht werden. Dieses Ziel wird nur dadurch erreicht, dass die Fahrgeschwindigkeiten erzwungen radikal reduziert werden. Bereits jetzt wird dieser Kreuzungsbereich mit den angrenzenden „30er-Zonen“ durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger, davon gerade
Familien mit Kleinkindern, Senioren sowie bewegungseingeschränkten Mitbürgern der angrenzenden Wohnungen und Heime stark genutzt.
Da die Errichtung der Ein- und Ausfahrt in den Planunterlagen festgeschrieben wird, sollten folgerichtig ebenfalls die grundlegenden Modalitäten des Betriebs dort – und nicht in einem städtebaulichen Vertrag – dauerhaft verbindlich geregelt werden. Es sollte sicher gestellt
werden, dass auch bei einem Eigentümerwechsel – in welcher Rechtskonstruktion auch immer – das Konzept auch für neue Betreiber öffentlich-rechtlich verbindlich gilt.
2. Fortführung und Sicherung des vorhandenen Rad- und Fußweges
Auch wenn der Vorschlag der Umlegung des Rad- und Fußweges um den Parkplatz herum wegen der Eigentumsverhältnisse nur schwer umsetzbar erscheint, sollten weiterhin Lösungen gesucht werden, den öffentlichen Rad- und Fußweg als solchen fortzuführen und nicht in den Betrieb des vergrößerten Parkplatzes auslaufen zu lassen. Ohne Prüfung von
Details wäre die Fortführung entlang der geplanten verlängerten Lärmschutzwand parallel zur „seitlich eingehausten“ Laderampe prüfenswert. Eine seitliche Verschiebung des Parkplatzes erscheint im Interesse der Verkehrssicherheit des vorgenannten Personenkreises vertretbar.
3. Ausgleichsmaßnahmen
Die geplante Festlegung, 17 Bäume als Ausgleichsmaßnahme im Bereich des
„Postweges“/„Querkanals“/Nordkamps zu pflanzen, wird grundsätzlich vollinhaltlich unterstützt. Der Ortsverein verweist auf seine Ausführungen in der Stellungnahme vom 20.03.2021. Zu diesem Verfahrensstand erscheint es jedoch zukunftsgerichtet, wenn auf die absolute Festlegung auf 17 Bäume verzichtet und die Bewertung so relativiert wird, dass im
Rahmen dieses Verfahrens federführend die Gemeinde unter Einbindung der unteren Naturschutzbehörde mit der Naturschutzstiftung, der Naturschutzverbände mit den jeweiligen Arten-, Bienen- und Insektenschutz- und Blütenprogrammen auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten (evtl. kombiniert miteinander) im Sinne unserer Ausführungen geprüft werden. Vor dem Hintergrund der allseits proklamierten Ziele zum Klima- und Artenschutz erscheint es sinnvoll, die dort vorhandenen fachlichen und finanziellen Ressourcen zusammen zu fassen und in einem ganzheitlichen Projekt- und dieses in dem von der Gemeinde genannten Bereich – umzusetzen. Der Ortsverein bietet seine
Unterstützung und Mithilfe an.
Winfried Koslowski
Leiter der Arbeitsgruppe im
Ortsverein Hundsmühlen