Endspurt bei der Planung „Neubau Brücke Querkanal am Postweg“

Die baufällige Brücke über den Querkanal in Verlängerung des Postweges wird abgerissen und neu gebaut – vorausgesetzt, „die Politik“ stimmt den derzeitigen Plänen zu. Die Gemeinde Wardenburg plante die Brücke ersatzlos abzureißen, weil Untersuchungen ergeben hatten, dass tragende Elemente durchgerostet waren. Auf Initiative des Ortsvereins Hundsmühlen wurde eine Unterschriftaktion gestartet, die sich gegen den ersatzlosen Abriss wendete. An der Aktion beteiligten sich überwiegend Hundsmühler und Südmoslesfehner Bürger, aber auch ortsfremde Besucher. Der Erfolg war so überwältigend, dass die Gemeindeverwaltung Wardenburg und die politischen Gremien beschlossen, von dieser Planung abzuweichen und stattdessen eine neue Brücke zu bauen. In seiner Stellungnahme gegen den Abriss bot der Ortsverein Hundsmühlen der Gemeinde an, bei der Planung einer neuen Brücke mitzuhelfen. Dieses Angebot wurde sehr schnell realisiert. Die beiden Ortsvereine Hundsmühlen und Südmoslesfehn entschlossen sich, vertraglich eine Arbeitsgemeinschaft (Arbeitstitel ARGE Brücke) zu gründen. Diese erstellte zwischenzeitlich ein Neubaukonzept und plant durch den Abschluss eines Projektsteuerungsvertrages den „operativen“ Teil der Baumaßnahme (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung Vorbereitung der Ausschreibung mit Leistungsverzeichnissen und Abrechnung) zu übernehmen. Dazu soll eine Projektsteuerungsgruppe eingerichtet werden. Die vorbereiteten Verträge sowie das Neubaukonzept wurde von der Gemeindeverwaltung akzeptiert. Nach der Zustimmung der politischen Gremien könnten die Verträge unterzeichnet werden. Am 08.12.2022 beginnt mit der Beteiligung des Umweltausschusses (TOP 8 der Tagesordnung) die Einbindung der politischen Gremien – hoffentlich mit dem Ergebnis, dass sie zustimmen. Nach der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel könnte die derzeitige Entwurfsplanung umgesetzt und die Baumaßnahmen begonnen werden. Ziel ist es, in kürzester Zeit die Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Die Ortsvereine sind sehr optimistisch, dass die politischen Gremien der Verwaltungsvorlage folgen. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Gemeinde war sehr offen, konstruktiv und wurde von dem gemeinsamen Ziel gesteuert, dort eine neue Brücke, die den geänderten Nutzeranforderungen entspricht, zu errichten. Die Verwaltungsvorlage für den 08.12.2022, das Neubaukonzept mit 2 Ansichten über die geplante Brücke sowie der Projektsteuerungsvertrag sind im Ratsinformationsdienst veröffentlicht. Dort hat jeder Bürger Zugriff auf die veröffentlichten Unterlagen.

https://wardenburg.ratsinfomanagement.net/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZRxQC8DOfQR0cSjDeDUq_Rw

Für die Projektsteuerer der ARGE Brücke

Winfried Koslowski

Informationen zur geplanten Erweiterung des EDEKA Marktes

Änderung des Bebauungsplans
Die Planunterlagen können von den Bürgern eingesehen werden, und zwar


a) auf der Webseite der Gemeinde Wardenburg
Die Planunterlagen mit den zu ändernden Lageplänen, den verbindlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung der geplanten Änderungen, eine
Auswirkungsanalyse sowie ein Schallgutachten sind auf der Webseite der Gemeinde Wardenburg veröffentlicht. Sie können von allen Bürgern eingesehen werden.

www.wardenburg.de > Rathaus > Bauleitplanungen  – Bebauungsplan Nr.
100 „Erweiterung EDEKA-Markt“

https://www.wardenburg.de/rathaus/bauleitplanungen/

Dort können Sie die vorstehend erwähnten Unterlagen im Einzelnen einsehen und herunterladen.


b) durch die „Öffentliche Auslegung“ in der Gemeinde Wardenburg
Auch hat die Gemeinde Wardenburg die Auslegung der Planunterlagen
öffentlich bekannt gemacht. Der gesamte Ausschreibungstext mit Planskizze ist ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Wardenburg – aber unter einer anderen Adresse – einzusehen:
www.wardenburg.de > Aktuelles > Amtliche Nachrichten >
Bebauungsplan 100


Was können Sie tun?
Sie können in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 10.06.2021 die Unterlagen
entweder in der Gemeinde (mit Terminabstimmung) oder auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg einsehen, prüfen und entscheiden, ob Sie dagegen schriftlich Einwendungen oder Beschwerden erheben wollen. Ihre Einlassungen werden im späteren Verfahren von der Gemeindeverwaltung geprüft, im Planungsausschuss beraten und als Beschlussvorschlag dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.

Für die Arbeitsgruppe
Winfried Koslowski

 

Die Arbeitsgruppe Ortsentwicklung des Ortsvereins hat sich bereits mit einer Stellungnahme an Herrn Bürgermeister Reents gewandt:

BETREFF: Aufstellung des B.-Planverfahren Nr. 100, „EDEKA-Markt“ in Hundsmühlen


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reents,

wie bereits in der Stellungnahme vom 20.03.2021 dargestellt, begrüßt der Ortsverein Hundsmühlen die geplante Erweiterung des „EDEKA-Marktes“ in Hundsmühlen und erhebt –abgesehen von den folgenden Hinweisen – keine grundsätzlichen Bedenken. In der Gesamtabwägung der verbindlichen textlichen Festsetzungen und der Ausführungen in den
Planunterlagen sowie der Begründung zum B.-Plan überwiegen die Vorteile für die Bevölkerung deutlich. Die Errichtung einer Schallschutzmauer, wie sie im Bereich der Laderampe geplant sein soll, führt zum Vorteil der Anlieger zu einer zusätzlichen Reduzierung des Betriebslärms. Noch be- bzw. entstehende Lärmquellen könnten – wie nachstehend ausgeführt – mit geringen Mitteln auf ein Minimum reduziert werden.
Die Hinweise beziehen sich auf die bereits in der o. .g. Stellungnahme genannten Punkte.


1. Zusätzliche Ein- und Ausfahrt zum erweiterten Parkplatz
Die zusätzliche Ein- und Ausfahrt vom Parkplatz in den Bereich „Hermann-Meyer-Str.“ ist in den Planunterlagen ausdrücklich vorgesehen. Der Parkplatzbetrieb führt, auch verursacht durch den erheblichen Bevölkerungszuwachs, gerade in diesem Bereich zu einem erhöhten
Verkehrsaufkommen und somit zu Mehrbelastungen der unmittelbaren Anlieger. Dieses widerspricht der Zielsetzungen, den Verkehrslärm dort zu reduzieren. Um diese Mehrbelastungen zu vermeiden, hält der Ortsverein die zeitliche Begrenzung der Ein- und Ausfahrt auf die Geschäftszeiten für notwendig. Zusätzlich sollte die Verkehrssicherheit und
die nachhaltige Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Kreuzungsbereich „Hermann-Meyer-Str./Erwin-Fritzsche-Str.“ durch den Einbau von Schwellen in der Art, wie sie bereits zur Sicherung des vorhanden Fuß- und Radweges auf dem Parkplatz vorhanden sind,
erhöht werden. Dieses Ziel wird nur dadurch erreicht, dass die Fahrgeschwindigkeiten erzwungen radikal reduziert werden. Bereits jetzt wird dieser Kreuzungsbereich mit den angrenzenden „30er-Zonen“ durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger, davon gerade
Familien mit Kleinkindern, Senioren sowie bewegungseingeschränkten Mitbürgern der angrenzenden Wohnungen und Heime stark genutzt.
Da die Errichtung der Ein- und Ausfahrt in den Planunterlagen festgeschrieben wird, sollten folgerichtig ebenfalls die grundlegenden Modalitäten des Betriebs dort – und nicht in einem städtebaulichen Vertrag – dauerhaft verbindlich geregelt werden. Es sollte sicher gestellt
werden, dass auch bei einem Eigentümerwechsel – in welcher Rechtskonstruktion auch immer – das Konzept auch für neue Betreiber öffentlich-rechtlich verbindlich gilt.


2. Fortführung und Sicherung des vorhandenen Rad- und Fußweges
Auch wenn der Vorschlag der Umlegung des Rad- und Fußweges um den Parkplatz herum wegen der Eigentumsverhältnisse nur schwer umsetzbar erscheint, sollten weiterhin Lösungen gesucht werden, den öffentlichen Rad- und Fußweg als solchen fortzuführen und nicht in den Betrieb des vergrößerten Parkplatzes auslaufen zu lassen. Ohne Prüfung von
Details wäre die Fortführung entlang der geplanten verlängerten Lärmschutzwand parallel zur „seitlich eingehausten“ Laderampe prüfenswert. Eine seitliche Verschiebung des Parkplatzes erscheint im Interesse der Verkehrssicherheit des vorgenannten Personenkreises vertretbar.


3. Ausgleichsmaßnahmen
Die geplante Festlegung, 17 Bäume als Ausgleichsmaßnahme im Bereich des
„Postweges“/„Querkanals“/Nordkamps zu pflanzen, wird grundsätzlich vollinhaltlich unterstützt. Der Ortsverein verweist auf seine Ausführungen in der Stellungnahme vom 20.03.2021. Zu diesem Verfahrensstand erscheint es jedoch zukunftsgerichtet, wenn auf die absolute Festlegung auf 17 Bäume verzichtet und die Bewertung so relativiert wird, dass im
Rahmen dieses Verfahrens federführend die Gemeinde unter Einbindung der unteren Naturschutzbehörde mit der Naturschutzstiftung, der Naturschutzverbände mit den jeweiligen Arten-, Bienen- und Insektenschutz- und Blütenprogrammen auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten (evtl. kombiniert miteinander) im Sinne unserer Ausführungen geprüft werden. Vor dem Hintergrund der allseits proklamierten Ziele zum Klima- und Artenschutz erscheint es sinnvoll, die dort vorhandenen fachlichen und finanziellen Ressourcen zusammen zu fassen und in einem ganzheitlichen Projekt- und dieses in dem von der Gemeinde genannten Bereich – umzusetzen. Der Ortsverein bietet seine
Unterstützung und Mithilfe an.


Winfried Koslowski
Leiter der Arbeitsgruppe im
Ortsverein Hundsmühlen

Bauleitverfahren Meissner

Verwaltungsausschuss und Planungsausschuss der Gemeinde Wardenburg stoppen das Bauleitverfahren „Meissner“ in Hundsmühlen

Die Überplanung des Grundstücks „Meissner“ in Hundsmühlen ist nach der Beschlussempfehlung des Planungsausschusses der Gemeinde Wardenburg vom 29.1.2020 vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde unter Aufhebung eines früheren Beschlusses am 5.2.2020 gestoppt worden. Mit den jetzt aufgehobenen Beschlüssen sollte das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Meissner in Hundsmühlen durch ein sog. „beschleunigtes Verfahren“ neu überplant werden.

Die Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ im Ortsverein Hundsmühlen wandte sich bereits frühzeitig gegen diese Zielsetzung der Gemeinde, weil die dadurch ermöglichten und konkret geplanten Baumaßnahmen sich nachhaltig auf die Umwelt und Natur auswirken würden. Dieses galt sowohl für den Bau einer Tiefgarage im unmittelbaren Bereich der Hunte als auch für die sehr kompakte Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen.

Nach Auffassung der in der Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ mitarbeitenden Fachleute wäre für den Bau einer Tiefgarage zwingend notwendige Grundwasserabsenkung über längere Zeit in die hydrogeologischen Verhältnisse derart stark eingegriffen worden, dass Auswirkungen auf die Standsicherheit des Huntedeiches und der anliegenden Grundstücke nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich waren. Die vom Investor zu diesem Zeitpunkt eingereichten Antragsunterlagen behandelten diese Problematik nicht, es sollte sogar durch die Wahl eines „beschleunigten Verfahrens“ verfahrensmäßig ausdrücklich auf die Prüfung der Umweltverträglichkeit verzichtet werden. Zudem befürchtete die Arbeitsgruppe, dass die Massigkeit und die architektonische Ausgestaltung der geplanten Gebäude sich nicht in die örtliche Bebauung und das vorhandene Ortsbild einpassen würden.

Die Bedenken zur Standsicherheit des Deiches und der umliegenden Grundstücke und Häuser wurden grundsätzlich von den seitens des Ortsvereins eingeschalteten technischen Fachbehörden geteilt. Sie definierten die zu erfüllenden technischen Anforderungen mit dem Ergebnis, dass der Investor gegenüber der Gemeinde seine Antragsunterlagen durch eine „Stellungnahme mit Berechnungen zur Grundwasserhaltung“ ergänzte. Diese Stellungnahme verfehlte die an Gutachten anerkannter Fachgutachter zu stellenden objektiven und wissenschaftlichen Anforderungen deutlich. Sie erfüllte auch die Anforderungen der technischen Behörden nicht. Zudem wurden nach Auffassung der Arbeitsgruppe die technischen Grundlagendaten zu gering angesetzt. Bei realistischer Berechnung hätte sich beispielsweise der Absenktrichter für die Grundwasserabsenkung mit der Folge vergrößert, dass noch mehr Grundstücke direkt davon betroffen wären als dargestellt (siehe unten stehende Zeichnung).

Zudem sollte die Firsthöhe der direkt an der Hunte geplanten Einfamilienhäuser von 9 auf 10 m angehoben werden.

Darauf wies die Arbeitsgruppe des Ortsvereins in Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde hin. Die Politik reagierte und beschloss, dass nunmehr ein „Regelverfahren nach dem Bundesbaugesetz durchgeführt werden soll und das im Rahmen dieses Verfahrens auch die Bürgerbeteiligung durchgeführt und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz zur Frage der Standsicherheit des Huntedeiches umfassend beteiligt wird“.

Um es klarzustellen: Die Arbeitsgruppe wendet sich nicht gegen die Bebauung dieses Grundstück, auch nicht gegen die Errichtung einer Tiefgarage. Sie ist aber der Auffassung, dass offensichtliche Auswirkungen auf die Umwelt (die Hunte wird zukünftig ein Naturschutzgebiet), die Deichsicherheit und die Nachbargrundstücke verfahrensmäßig nicht von vornherein ausgeblendet werden. Sie sollten vielmehr von von Anfang an gutachterlich behandelt, zum Gegenstand des Bauleitverfahrens gemacht und öffentlich ausgelegt werden, damit alle Betroffenen sich einen Überblick über die Planungen und dessen Auswirkungen machen können. Auch eine – wenn auch nur informelle – Beteiligung der betroffenen Bürger wäre sinnvoll und für den Fortgang des Verfahrens förderlich gewesen. Jetzt fangen wir wieder „bei Null“ an und hoffen auf eine größere Transparenz der Planung.

Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe waren bislang grundsätzlich mit den betroffenen Bürgern abgesprochen. Diese haben sich zwischenzeitlich in einer Interessengemeinschaft organisiert und werden mit dem Ortsverein/Arbeitsgruppe – und hoffentlich auch mit dem Investor – nach einvernehmlichen Lösungen suchen. Die Arbeitsgruppe hat von Anfang – und jetzt schriftlich erneut – diesem angeboten, an der Planung mitzuarbeiten. Mal sehen, wie sich das Verfahren weiter entwickelt.

Für die Arbeitsgruppe

Winfried Koslowski

als dessen Koordinator

Status Achternmeerer Straße

Gemeinde stellt die geplante Ausweisung des Baudenkmals „Achternmeerer Str.“ als „geschützer Landschaftsteil” zurück

Der Umweltausschuss der Gemeinde Wardenburg stellte in seiner Sitzung vom 26.02.2020 das am 01.03.2017 eingeleitete Unterschutzstellungsverfahren der Allee entlang der Achternmeerer Straße zurück und will nach Gesprächen mit den betroffenen Anliegern entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt oder aufgehoben wird. In den Gesprächen mit den Anliegern soll erreicht werden, dass anstelle der geplanten Unterschutzstellung freiwillige Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern geschlossen werden. Der Straßenkörper selbst steht als Baudenkmal bereits unter Schutz und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Sowohl die Anlieger der Achternmeerer Straße als auch der Ortsverein hatten sich seinerzeit gegen das Unterschutzstellungsverfahren gewandt, weil durch die geplanten Satzungsregelungen erhebliche negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der angrenzenden Flächen zu befürchten waren und das Ziel des Verfahrens, nämlich den Schutz der Bäume zu sichern, ohne erhebliche Einschnitte in die landwirtschaftlichen Betrieben nicht erreichbar waren. Zudem könnten die Schutzziele durch die Gemeinde selbst als Eigentümer und Straßenbaulastträger ohne ausdrückliche Unterschutzstellung der Allee erreicht werden.

Auch sahen und sehen sowohl die Anlieger und der Ortsverein eine wesentliche Ursache für die Gefährdung der Bäume und Beeinträchtigung des Straßenkörpers durch das hohe Verkehrskommen und in der zu schnellen Fahrweise der Autofahrer.

Die Achternmeerer Straße ist nur für den Anliegerverkehr frei, wird jedoch regelmäßig als Durchgangsstrecke durch auswärtige Autofahrer genutzt. Ausweichverkehr bis in die Bermen hinein stehen an der Tagesordnung. Auch wird trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km zu schnell gefahren. Die Straße ist eine bei den Fußgängern und Radfahrern sehr beliebte Stecke. Gefahrensituationen wegen zu schnellen Fahrens treten regelmäßig auf.

Der Ortsverein wiederholt an dieser Stelle die bereits – auch von den Anliegern – mehrfach gegenüber der Gemeinde vorgetragene Bitte nach deutlich stärkerer Überwachung sowohl des Durchgangsverkehrs als auch der gefahrenen Geschwindigkeiten. Allein deren Reduzierung stellt schon einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Straße und der Allee dar.

Für die Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“

Winfried Koslowski

Was passiert mit der Hunoldstraße?

Das zur Sanierung der Hunoldstraße vom Landkreis eingeleitete Planfeststellungsverfahren läuft zur Zeit behördenintern (Landkreis, Land Niedersachsen und Gemeinde) weiter. Nach Auskunft des Landkreises Oldenburg als Straßenbauträger wird jetzt geprüft, ob und inwieweit der bauliche Zustand und die eingebauten Rohrgrößen des vorhandenen Kanalsystems ausreichen, die künftigen Anforderungen zu erfüllen. Dazu wurde in den letzten Wochen seitens der Gemeinde eine Bestandsaufnahme vorgenommen, um zu erfassen und zu dokumentieren, ob und gffls. welche baulichen Maßnahmen am Kanalsystem (Sanierung durch das sog. Inlinerverfahren oder kompletter Neubau) durchgeführt werden müssen.

Die notwendigen Daten liegen nunmehr vor, so dass jetzt entschieden werden kann – und bald werden muss -, wie es weiter gehen soll. Diese Entscheidungen haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Art der Finanzierung der Baumaßnahmen (Inanspruchnahme von Fördermitteln bei Neubau oder Reparaturaufwendungen ohne Fördermittel).

Aus Sicht des Ortsvereins ist Eile geboten, weil der bauliche Zustand der kombinierten Rad- und Fußwege so schlecht ist, dass täglich Gefahrensituationen durch abgesacktes Pflaster, hoch stehende Gullydeckel, zu hohe Bordsteine und verkehrsbehindernde Mülleimer entstehen. Unabhängig von der Frage der Kanalsanierung drängt sich eine Sanierung der Rad- und Fußwege in der gesamten Breite zur Verfügung stehenden Flächen auf, um die Gefahrenmomente zu beseitigen.

Für die Arbeitsgruppe

„Ortsentwicklung“ im Ortsvereins

Winfried Koslowski

Eröffnung der Kindertagesstätte Hundsmühlen

 

Jetzt ist es soweit – nach dem derzeitigen Planungsstand und Baufortschritt geht die Gemeinde Wardenburg davon aus, dass Mitte April die Kindertagesstätte in Hundsmühlen in Betrieb genommen wird. Träger der Einrichtung ist die evangelische Kirche Wardenburg. Die offizielle Einweihung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Gleichzeitig mit der Inbetriebnahme werden die extern untergebrachten Gruppen in der neuen KiTa untergebracht. Nach Auskunft der Gemeinde Wardenburg und der Kirchengemeinde in Hundsmühlen sind alle Plätze in den vier Gruppen in Hundsmühlen besetzt. Nach Auskunft der Gemeinde Wardenburg werden etwaige „Überhänge“ in anderen Kindertagesstätten Plätze angeboten.

Der Ortsverein ist erfreut, dass die Einrichtung nunmehr den Kindern und Eltern zur Verfügung steht und dass nunmehr die Möglichkeit besteht, die Kinder ortsnah unter pädagogischer Begleitung und Betreuung unterzubringen. Er sieht darin einen Beitrag für die bedarfsgerechte strukturelle Weiterentwicklung Hundsmühlens und für eine Verbesserung der Wohnqualität im Ort.

Wie geht es mit EDEKA in Hundsmühlen weiter ?

Derzeit wird – wie dem Ortsverein mitgeteilt worden ist – die Planung zur Vergrößerung „unseres“ EDEKA-Marktes vorangetrieben. Nach zwischenzeitlichen intensiven Gesprächen zwischen der Gemeinde Wardenburg, dem Grundstückseigentümer, dem Betreiber EDEKA und dem Pächter sind die Weichen auf Fortschritt gestellt. Der Rat der Gemeinde hat der Veräußerung gemeindeeigener Flächen grundsätzlich zugestimmt, so dass nunmehr die Planung vorangetrieben werden kann.

Der Ortsverein hatte mit der Geschäftsleitung des Betreibers EDEKA gesprochen und mit diesem vereinbart, dass weitere Gespräche geführt werden, wenn ein Planungsentwurf vorliegt.

Aus der Sicht des Ortsvereins ist eine Vergrößerung des Marktes an der bestehenden Stelle notwendig, wenn auf Dauer der Markt als Vollversorger in Hundsmühlen Bestand haben und gleichzeitig den bestehenden Bedarf abdecken soll. Er geht davon aus, dass die in der Vergangenheit bestehenden Probleme bei der Anlieferung von Waren und der Verkehrserschließung zur Zufriedenheit Aller einschließlich der Nachbarn gelöst werden können.

Ein Termin für die weiteren Gespräche zwischen EDEKA und dem Ortsverein besteht noch nicht.

Für die Arbeitsgruppe im Ortsverein

„Ortsentwicklung“

Winfried Koslowski

Bebauung des Grundstücks, ehemals Gärtnerei Meissner, in Hundsmühlen

Hierfür beantrage die Fa. Kuhlmann GmbH Co. KG die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28.

Es sollen im vorderen Bereich entlang der Hunoldstraße drei 2geschosssige Wohngebäude mit insgesamt 17 Wohneinheiten, einer Gewerbeeinheit und einer Tiefgarage mit 34 Kfz-Stellplätzte errichtet werden.

Seine Planungsabsicht hat die Fa. Kuhlmann im Planentwurf der Architektin Ina Bischoff dargestellt.
Die Gemeinde Wardenburg und die politischen Gremien haben den Wunsch zur Änderung des Bebauungsplanes aufgenommen und eingeleitet.

Der Ortsverein Hundsmühlen hat sich, in Zusammenarbeit mit den Nachbarn, Am Deich, umfänglich und fachlich mit der beabsichtigten Bebauung auseinandergesetzt. In der Anlage erörtern und stellen wir nun unsere Bedenken dar

• zur Wahrung der Interessen der Hundsmühler Bürger
• für eine optimierte bauliche Verdichtung unter Wahrung vorhandener  baulichen Strukturen und der Umgebung

(Folgend, Anlage Präsentation: Bedenken zur Änderung des B-Plan 28)

bitte hier anklicken:

Präsentation, Änderung B-Plan 28, Bedenken

Wir würden auch gerne Ihre Meinung erfahren
Bitte schreiben Sie uns unter: KONTAKT

Fußgängerbedarfsampel an der Ecke Erwin-Fritzsche-Str./Hunoldstraße?

Der Tiefbauausschuss der Gemeinde Wardenburg hat die Beschlussempfehlung verabschiedet, einen vorgezogenen Baubeginn für eine Fußgängerbedarfsampel an der Kreuzung „Erwin-Fritzsche-Str./Hunoldstraße anzustreben. Die Gemeindeverwaltung soll entsprechende Gespräche mit den Behörden zu führen. Entsprechende Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2020 eingeplant werden.

Vorausgegangen war ein – in Abstimmung mit der Gemeinde – der Antrag des Ortsvereins vom 3.5.2019. Nach Auffassung des Ortsverein ist u. a. wegen der neuen Baugebiete ein höherer Bedarf für bewegungseingeschränkte Mitbürger, für Senioren und für junge Familien mit Kleinkindern entstanden, die Straße an dieser Stelle zu queren, um in das Naherholungsgebiet und baldiges Naturschutzgebiet „Hunte“ zu gelangen. 

Damit starten der Ortsverein und die Gemeinde einen weiteren Versuch, den Einbau dieser Bedarfsampel zu erreichen. Der erste Versuch scheiterte am Votum des Landkreises, weil nach dessen Auffassung der fußläufige Querungsverkehr für eine Ampelregelung nicht ausreichte. 

Der Ortsverein ist optimistisch, dass dieser Versuch klappt, zumal in der zur Sanierung der Hunoldstraße zwischen dem Landkreis und der Gemeinde abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung der Einbau eingeplant ist. Insoweit braucht diese Maßnahme „nur“ vorgezogen werden. 

Hoffentlich klappt es dieses Mal. Der Gemeinde Wardenburg auch auf diesem Wege ein dickes „danke schön“. 

Bebauung Meissner

Der Ortsverein Hundsmühlen erringt einen ersten Teilerfolg im Zusammenhang mit der Überplanung des Grundstücks „Meissner“

Er interveniert gegenüber der Gemeinde Wardenburg zur Art der Gestaltung der geplanten Gebäude zum gewählten Bauleitverfahren. Die grundsätzliche Nutzung des Grundstücks durch Wohnbebauung und als Arztpraxis wird unterstützt.  

Am 11.9.2019 stand die Nutzung des „Grundstücks Meissner“ wieder auf der Tagesordnung des Planungsausschusses der Gemeinde Wardenburg. Gemäß der seitens der Gemeinde angestrebten der Beschlussempfehlung „sollte die frühzeitige Beteiligung auf der Grundlage der Vorentwurfsunterlagen erfolgen“. Der Vorlage waren Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 beigefügt.

Zuvor hatte der gleiche Ausschuss bereits am 15.5.2019 die Nutzung dieses Grundstücks auf der Tagesordnung des Planungsausschusses behandelt. Der Ausschuss verabschiedete die Empfehlung,

– den Bebauungsplan Nr. 28 im Bereich der ehemaligen Gärtnerei Meissner zu ändern. Ziel der Änderung sollte „altersgerechtes Wohnen mit Arztpraxis“ sein.

– das Bauleitverfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)in einem „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, dazu soll ein „städtebaulicher Vertrag“ abgeschlossen werden.

Auch dieser Vorlage waren Entwurfsunterlagen zum geplanten Baukörper beigefügt, ohne dass die Bestandteil des Beschlusses werden sollten.  

Der Verwaltungsausschuss war dieser Beschlussempfehlung gefolgt und fasste am 19.6.2019 den Aufstellungsbeschluss. Er änderte dabei das Ziel der Planänderung von „altersgerechtes Wohnen“ auf „seniorengerechtes Wohnen“, ohne zu definieren, was konkret damit gemeint ist bzw. erreicht werden soll.  Die Inhalte beider Begriffe sind in keiner Rechtsvorschrift normiert und somit unbestimmt. Es gibt lediglich bauliche Vorgaben wie z.B. hinsichtlich der Türbreiten. Einzelheiten sollen in einem „städtebaulichen Vertrag“ festgelegt werden. Die Öffentlichkeit ist dabei ausgeschlossen.

Da inhaltliche oder gestalterische Vorgaben dem Investor durch die vorgenannten Beschlüsse seitens der Gemeinde nicht bestehen, kann dieser somit „schalten und walten“, ganz wie es ihm beliebt. 

Die von der Politik gewünschten und mündlich beschriebenen Vorstellungen einer Nutzung der Wohnräume durch ältere Hundsmühler Bürger sind nicht relevant, weil sie nicht verbindlich in die Beschlüsse eingebunden sind. Der Ausschussvorlage waren Unterlagen beigefügt, die Hinweise auf die geplante Ausnutzung des Grundstücks und auf die Gestaltung der Wohn- und Geschäftsräume gaben. Auch diese sind bislang nicht Bestandteil der Beschlüsse geworden, weil man sich am Anfang der Planung befand und zunächst nur das Bauleitverfahren einleiten wollte.

Das sollte offensichtlich mit der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 11.9.2019 nachgeholt werden, ohne dass allerdings konkret genannt ist, um welche Entwurfsplanungen es sich handelt.  

Dazu ist es jedoch nicht gekommen, weil die Ausschussmehrheit nicht der Vorlage der Gemeindeverwaltung folgte und die weitere Behandlung des Themas zurückstellte.

Der Ortsverein hatte zu der Ausschussvorlage gegenüber der Gemeinde Bedenken erhoben. Er verwies auf die in der Breite und Höhe sehr massive Gestaltung insbesondere des Gebäudes entlang der Hunoldstraße und erarbeitete einen eigenen Planentwurf, in dem die Wohnbebauung des Umfeldes stärker berücksichtigt wurde und in dem auflockernde gestalterische Elemente wesentlich stärker berücksichtigt worden sind. Die Resonanz der Bevölkerung dazu war überaus positiv.  

Der Planungsausschuss begrüßte in der Maisitzung die seitens des Investors vorgelegte Planung ausdrücklich. Der Bau einer seniorengerechten Einrichtung mit Tiefgarage entspreche mit Blick auf die demografische Entwicklung genau dem Bedarf in Hundsmühlen. Hintergrundwissen war seinerzeit offensichtlich nicht vorhanden. Daran haben wir gearbeitet und so nachgebessert, dass sich der Ausschuss am 11.9.2019 das Verfahren stoppte.

Neben der nicht ins Ortsbild passenden Gestaltung der massiven Baukörper hatte die Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ des Ortsvereins Hundsmühlen auch auf die Folgen der durch das beschleunigte Verfahren ausgeschlossenen „Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP“ nachhaltig aufmerksam gemacht. Diese UVP ist gemäß § 2 Absatz 4 BauGB in Bauleitverfahren ausdrücklich vorgeschrieben, wenn voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen entstehen können. 

In der Beschlussvorlage zu dem Thema vom 11.9. schließen das Planungsbüro/Gemeinde Auswirkungen des B.-Plans auf die Umwelt ohne Begründung schlichtweg aus. Dazu hat die Arbeitsgruppe Ortsentwicklung schriftlich Stellung genommen.
Nach der Auffassung der Arbeitsgruppe und Auskünften externer Fachleute können sehr wohl erhebliche Auswirkungen durch die geplante Baumaßnahme auf die Umwelt eintreten. Die geologischen und hydraulischen Verhältnisse im unmittelbaren und auch angrenzenden Bereich sind völlig unbekannt. Auf Grund der Erfahrungen bis in die jüngste Zeit hinein muss davon ausgegangen werden, dass durch die mehr als 2.300 m² große und mit einer Tiefe von 5,50 m unter Wasserspiegel der Hunte sehr tiefe Baugrube für die Tiefgarage sowie die damit verbundenen Grundwasserabsenkungen erhebliche Auswirkungen auf die Bodenverhältnisse auch im weiteren nachbarschaftlichen Bereich eintreten. Zudem traten bis vor nicht langer Zeit Ereignisse auf, welche Zweifel an der Standsicherheit des Huntedeichs bei extremen länger andauernden Wetterlagen aufkommen lassen. 

Vor diesem Hintergrund auf die Prüfung der Umweltverträglichkeit der Baumaßnahme zu verzichten, hält die Arbeitsgruppe für fahrlässig. 

Diese Auffassung vertreten auch die Nachbarn. Sie haben sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen, um ihre Rechte zur gegebenen Zeit wahrzunehmen und  in einem „Offenen Brief“ an die RatsherrInnen und die Gemeindeverwaltung gewandt. 

Der Ortsverein hat mit Schreiben an den Landkreis, den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLKW) und die Hunte-Wasseracht als Fachbehörden auf diese Situation aufmerksam gemacht. Auch allen RatsherrInnen und der Gemeinde wurden Abschriften übersandt. 

Der Vollständigkeit halber sind dieser Veröffentlichung die 

– Stellungnahme an die Gemeinde zur Sitzung vom 11.9.2019 und

– das Schreiben  an den Landkreis Oldenburg, das NLKW, die Hunte-Wasseracht und die RatsherrInnen

beigefügt (siehe unter diesem Artikel als Link zum Anklicken für weitere Information), so dass sich der interessierte Leser ein vollständiges Bild über die Planung machen kann. Wir freuen uns, dass durch den Beschluss des Planungsausschusses die Gemeinde vom 11.9.2019 zunächst ausgebremst worden ist, müssen jedoch weiter daran arbeiten, die vorgetragenen Sachargumente noch durch die Behördenmeinungen zu bestätigen. 

Noch einmal zur Erinnerung: Wir stehen der Planung grundsätzlich positiv gegenüber, sehen jedoch bei der Gestaltung der Baukörper noch Nachhol- und bei der Aufarbeitung der Bodenproblematik noch erheblichen Prüfbedarf.

Klaus Bunzel Winfried Koslowski

1. Vorsitzender OV Koordinator der Arbeitsgruppe

Ortsentwicklung im Ortsverein

Für weitere Information:

Schreiben an den LK Oldenburg

Stellungnahme an die Gemeinde

 

Umnutzung und Bebauung des Grundstücks ehem. Gärtnerei Meissner

Quo Vadis Hundsmühlen ?
(Lat. „Wohin gehst du Hundsmühlen?”)

Wir wohnen überschaubar und kleinteilig!
Man kennt sich, fast dörflich.

Aber wie lange noch?

Bitte anklicken und lesen : Stellungnahme zur Bebauung Meißner

Der Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.28, gestellt von der der  Fa. Kuhlmann Bauunternehmen, wurde vom Planungsausschuss der Gemeinde am 15.05.2019 mehrheitlich und ohne inhaltliche Bedenken befürwortet. Unsere Stellungnahme fand kein Gehör, eine inhaltliche Auseinandersetzung  fand nicht statt.

Stehen wir, als Ortsverein, mit unseren Befürchtungen und Sorgen allein?

Beteiligen auch Sie sich, gegen eine ausufernde städtische Verdichtung.
Nur Gemeinsam können wir unsere Zukunft gestalten.

Sprechen Sie uns an, oder schreiben Sie uns einfach (unter Kontakt). Ihre Meinung als Hundsmühler Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend.

Ihr Ortsverein Hundsmühlen

Bürgerinformation zum Thema „Ausbau Kreisstraße 124 / Hunoldstraße

Bürgerinformation zum Thema „Ausbau Kreisstraße 124/Hunoldstraße – Planfeststellungsverfahren

Wenige Wochen nach der Übersendung der detaillierten Stellungnahme zum Ausbau der K 124/Hunoldstraße an den Landkreis, die Gemeinde Wardenburg und die Kreistagsabgeordneten der Gemeinde Wardenburg sowie den Veröffentlichungen in der Nordwestzeitung, möchte der Ortsverein Hundsmühlen nochmals Stellung nehmen:

  1. Der Ortsverein hat nicht die Umwidmung der Kreisstraße K124/Hunoldstraße in eine Gemeindestraße gefordert.
    Richtig ist, dass die K124/Hunoldstraße keine Straße ist, die für den Landkreis eine übergreifende Verbindung darstellt, wie dies normalerweise bei Kreisstraßen der Fall ist. Sie stellt lediglich eine Verbindung von Tungeln bis an die Stadtgrenze Oldenburgs dar. Somit erfüllt die Hunoldstraße als Kreisstraße nur die Funktion einer Ortsdurchgangsstraße. Ziel des Ortsvereines ist es, dass dieser Situation in der Ausbauplanung in angemessener Weise Rechnung getragen wird.
  2. Straßenausbaubeiträge
    Der Ausbau der Hunoldstraße ist als Kreisstraße vorgesehen. Die Vorhabenträger, der Landkreis und die Gemeinde Wardenburg, haben vor ca. einem Jahr eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, wonach der Landkreis für den Fahrbahnkörper und die Gemeinde für die Nebenanlagen zuständig ist. Das bedeutet, dass sich für die, von Straßenausbaubeiträgen betroffenen Bürger, keine Änderung ergibt.
  3. Der Ortsverein bedauert, dass der Landkreis es weiterhin ablehnt, sich mit ihm zu einem Bürgergespräch zu treffen.
    Die Ablehnung eines erneuten Gesprächs wird damit begründet, dass bereits 2015 ein solches Gespräch stattgefunden habe und die Wünsche der Hundsmühler bereits in die Überarbeitung der Planung eingeflossen seien. Ob eine Überarbeitung stattgefunden hat, ist nicht nachvollziehbar. Nachdem sich Landkreis und Gemeinde zunächst jahrelang über die Kostenteilung einigen mussten wurde jetzt (2018) ein Planfeststellungsbeschluss vorgelegt, dem die Pläne in der Fassung von 2015 – vor dem Bürgergespräch – zugrunde liegen. Von einer Berücksichtigung der Planungswünsche und -änderungsvorschläge der Hundsmühler Bürger und Anlieger ist darin nichts zu erkennen.
  4. Die Hunoldstraße hat für die Bürger eine zentrale und für die Gewerbetreibenden eine existenzielle Bedeutung. In diesem Sinne sucht der Ortsverein weiterhin das Gespräch mit der Gemeinde und dem Landkreis, um die vorgelegten Bedenken und Planungswünsche vorzutragen und zu erörtern.
    Hauptpunkte der Forderung des OV an die Planung, abgesichert durch viele Bürgergespräche bei drei öffentlichen Terminen, sind:

    a) Erweiterung der 30km/h-Zone in südlicher Richtung bis einschlich Einmündung Rosenallee.
    Eine Teilerweiterung bis kurz vor Einmündung Rosenallee hat bereits stattgefunden, was der
    Ortsverein positiv begrüßt.

    b) Erhöhung der Fahrbahn im oben genannten Bereich mit einer flachen Anrampung (ca3%) um ca. 8 cm auf Gehwegniveau (keine Bordsteine) und besondere Kennzeichnung des Bereiches durch
    farbliche Markierung oder auch Veränderung des Oberflächenbelages.

    c) Beibehaltung der Fahrbahnbreite von 7,50 m zur Vermeidung von Verkehrsstaus in Verbindung mit Umweltbelastungen (Stäube, Abgase, Lärm).

    d) Errichtung eines Verkehrskreisels an der Einmündung Diedrich-Dannemann-Straße anstelle einer Ampelregelung.

    Klaus Buntzel / Winfried Koslowski
    im Namen der Arbeitsgruppe Ortsentwicklung November 2018

Hunoldstraße – ein Ausflug in die Vergangenheit

Hundsmühlen mit starkem Bezug zur Gegenwart

In der letzten Ausgabe der Sportszeitung beschäftigten wir uns mit der Namensgebung Hundsmühlens und stellten dar, dass die erste urkundliche Erwähnung Hundsmühlens bereits 1310 erfolgte. Zu der Zeit wurde in Hundsmühlen eine Wassermühle zur Versorgung des herrschaftlichen Hofes in Oldenburg betrieben. Aus „hunoldes molen“ entwickelte sich der Name Hundsmühlen. Da die Mühle im Jahr 1310 bereits bestand, kann davon ausgegangen werden, dass der Ort als Mühlenstandort bereits wesentlich vorher betrieben worden ist.

Die Mühle stand an dem Übergang zur Lethe in Richtung Tungeln, ungefähr im Bereich der vorhan- denen Brücke über die Lethe. Der Ortsverein hat anläßlich des 700jährigen Bestehens Hundsmühlen am 11.2.2010 dort ein Denkmal, bewusst bestehend aus Findlingen, errichtet. Diese stellen symbolisch das Fundament der Mühle dar.

Die Mühle am Letheübergang mit der Verbindung zu Oldenburg hatte eine besondere wirtschaftliche und strategische Bedeutung, weil Oldenburg nur über diesen zwischen den Hochmooren gelegenen unbefestigten Sandrücken – auch in nassen Zeiten – trockenen Fusses erreicht werden konnte.

Erst nach dem Ratsbeschluss des Gemeinderates in Wardenburg vom 20.7.1910 beantragte die Gemeinde zwei Tage später beim großherzöglichen Amt in Oldenburg, „ auf dem Hundsmühler Wege von der Staats- chaussee in Tungeln (Verbindung zwischen Warden- burg über Tungeln nach Oldenburg, heute die Landesstraße) bis zum Hunte-Ems-Kanal (diese war Vorgänger des heutigen Küstenkanals, im Bereich des heutigen Gesellschaftshauses Wöbken) eine Klinkerchaussee zu bauen. Das Pflaster sollte aus Bockhorner Pflaster der II. Sorte hergestellt werden und eine Breitevon 3,50 m haben. Die ersten Planungen legten Baukosten in Höhe von 42.000 Mark zugrunde. 30 % der Baukosten sollten von den Grundstückseigentümern

Idylle Hunoldstraße nach dem 2. Weltkrieg
Idylle Hunoldstraße nach dem 2. Weltkrieg

getragen werden, weil durch den Bau der Straße eine Wertsteigerung eintrat. Der Anteil wurde durch die Festlegung eines „Verteilungsfusses“ durch das großherzögliche Amt festgelegt, am 4. und 11. 7. 1911 vom Rat der Gemeinde beschlossen und am 11.9.1911 vom Oldenburgischen Innenministerium genehmigt. Nebenbei: zwei Tungelner Eigentümer widersetzten sich der Festlegung und wurden durch den Enteignungsbeschluss dieses Ministeriums vom 30.9.1912 enteignet. Es hat sich nichts verändert: bereits vor mehr als 100 Jahren wurden die Bürger beim Straßenausbau zur Kasse „gebeten.“

Entlang der Hauptstraße siedelten sich im Laufe der Jahrzehnte Hofstellen, private Eigentümer (meistens aus der Geschäftswelt Oldenburgs) und einzel- ne Geschäfte an und entwickelten den Ort. Die Klinkerstraße erfüllte bis zu Beginn der 50er Jahre ihren Zweck. Mit der weiteren Entwicklung Hunds- mühlens, u. a. bedingt durch den Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen nach dem 2. Weltkrieg stieg die Bevölkerungszahl und somit das Verkehrsaufkommen sehr schnell an. Die Klinkerstraße war den Anforderungen nicht mehr gewachsen.
Bereits lange vor dem Ausbau und ein Vierteljahr nach seiner Gründung beschäftigte sich der Orts- verein Hundsmühlen in der ersten außerordentlichen Generalversammlung am 4.3.1952 mit den Antrag eines Bürgers, einen Fuss- und Radweg an der Klinkerstraße zu errichten.

Aber die Umsetzung ließ auf sich warten. Vier Jahre später bat der Ortsverein Hundsmühlen den Präsidenten des Niedersächsischen Verwaltungsbezirks (später aufgegangen in die inzwischen aufgelöste Bezirksregierung), „die notwendigen Bauarbeiten an der Hauptstraße durch Hundsmühlen im Frühjahr 1956 vorzunehmen, zumal die vorhandenen Eichen bereits im Jahr 1954 gefällt worden seien. Begründung: der Verkehr auf dieser Straße nimmt täglich zu, das Befahren mit großen Omnibussen auf dieser Klinkerstraße sei besonders schwierig. Hundsmühlen war bereits im Jahr 1936 durch die Linie 12 an das Verkehrsnetz der Stadt Oldenburg angeschlossen worden.

Erst 1959 wurde die jetzige Hunoldstraße erstmals ausgebaut, allerdings ohne Rad- und Fussweg, weil die Gemeinde Wardenburg den Kostenanteil von 70.000 DM nicht übernehmen wollte.

Bereits zu dieser Zeit beklagte der Ortsverein Ge- schwindigkeitsprobleme und negative Auswirkungen auf die Bürger. So schrieb er im Jahr 1967 an das Kreisamt, dass das Passieren der – seit 1961 so genannten – Hunoldstraße für Radfahrer und Fußgänger nur mit größeren Gefahren verbunden sei. Es wurde erneut der Bau eines Rad- und Fussweges gefordert. Begrüßt wurde die Maßnahme, „dass der Schulbeginn von 8.00 Uhr auf 8.15 Uhr verlegt wurde, weil um diese Zeit der größte Werkverkehr die Hunoldstraße bereits passiert hat und die Schulkinder beim Überschreiten der Straße nicht mehr so dem rollenden Verkehr ausgesetzt sind“.

Geplante Alternative

In einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang damit stand die Überlegung nach einer alternativen Planung zur verkehrlichen Entlastung Hundsmühlens. So beschäftigten sich sowohl die staatlichen als auch kom- munalen Dienststellen und der Ortsverein Hundsmühlen mit der Idee, durch die Tungelner Marsch eine Umgehungsstraße zu bauen. Der damalige Präsident des niedersächsischen Verwaltungsbezirks Oldenburg, Herr Robert Dannemann, informierte am 18.3.1960 die Hundsmühler in der Generalversammlung des Ortsvereins, dass diese Planung von „großer Bedeutung“ sei. Wie bedeutend ergibt sich daraus, daß für die gedachteTrasse eine vorläufige Bausperre (heute: Veränderugns- sperre) verhängt worden ist. Die Planung wurden aller- dings nicht konkretisiert und wahrscheinlich der neuen Trassenführung des Westfalendamms als Umgehungsstraße des Marschweges in Oldenburg geopfert. Statt eine Entlastung über die Alternativstrecke zu erreichen, wurde die Verkehrssituation in Hundsmühlen dadurch noch wesentlich erhöht. Komfortabler konnte man die Innenstadt Oldenburgs nicht erreichen.

Endgültiger Ausbau

Erst 1969 wurde die Hunoldstraße in der heutigen Form, also mit Rad- und Fussweg, ausgebaut. Der Ausbau stieß bei einem großen Teil der Bevölkerung jedoch auf wenig Gegenliebe. Die Hundsmühler bezeichneten ihn als „Missgeburt“, weil durch den Ausbau sich die Probleme nicht entschäften, sondern sich gegenteilig verschärften. Vorschläge zum Rück- bau wurden bereits seinerzeit ignoriert.

Erst als der Ortsverein am 12.12.1989 beim Landkreis und bei der Gemeinde massiv und sehr deutlich beantragte, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Kinder und Erwachsenen vor den Gefahren der Hunoldstraße zu schützen“, beauftragte die Gemeinde ein Planungsbüro mit der Erstellung eines Gutachtens. Der Planer stellte deutlich die Ursachen der Probleme dar und zeigte auf, dass die Hunoldstraße insbesondere durch den Ausbau der Oldenburger Ausfallstraßen ihr Wesen als Ortsdurchfahrt verändert hat und bereits zu der Zeit zur „Trasse für Fernverbindungs- und Pendler- ströme“ geworden sei. Der Gutachter machte Vorschläge, die auch heute noch aktuell sind. Eine von der Gemeinde eingerichtete Arbeitsgruppe, in der auch der Ortsverein vertreten war, konnte sich nicht entfalten, weil die Gemeinde sich nie ernsthaft mit dem Thema beschäftigte. Der von dem Planer vorgeschlageneRückbau paßte offensichtlich nicht in die Planungswelt des Landkreises und der Gemeinde. Anregungen des Ortsvereins liefen ins Leere. Die Arbeitsgruppe wurde relativ schnell seitens der Gemeinde wieder aufgelöst. Es hat sich, und da schließt sich der Kreis mit der heutigen Situation, nichts verändert. Bis auf die Hundsmühler sind alle Verkehrsteilnehmer froh, dass der Verkehr möglichst schnell und komfortabel durch Hundsmühlen läuft. Warum soll man das als Außenstehender verändern?

Rabius Kolonialwaren an der Hunoldstraße 1937

Der Ortsverein hat im Rahmen des Planfestellungsverfahrens zum Ausbau der Hunoldstraße ausführlich Stellung bezogen. Die Stellungnahme ist auf dieser Webseite  veröffentlicht.

Ausführliche historische Details über die Entwicklung der Hunoldstraße können interessierte Leser in der Chronik Hundsmühlens nachlesen. Die Chronik kann noch in der Wittemoor-Apotheke erworben werden. Für Rückfragen steht auch der Verfasser zur Verfügung.

Winfried Koslowski

Leiter der Arbeitsgruppe
„Ortsentwicklung im Ortsverein Hundsmühlen“

Ausbau Hunoldstraße

Offener Brief an den Landkreis Oldenburg Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ im Ortsverein Hundsmühlen Frau Christine Bruns Bussardweg 5 26203 Hundsmühlen Landkreis Oldenburg Herrn Landrat Harrings Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Hundsmühlen, den 29.09.2018 Ergänzung der am 6.7.2018 gegen den Ausbau de K 124/Hunoldstraße in Hundsmühlen  erhobenen Einwendungen  Sehr geehrter Herr Landrat, Die mit Schreiben vom 6.7.2018 zur Fristwahrung erhobenen Bedenken ergänzt der Ortsverein Hundsmühlen hiermit in der beigefügten Anlage. Die Stellungnahme befasst sich mit den Problemen der Planung, wie sie sich dem Ortsverein darstellen. Sie ist entsprechend umfangreich. Einige Punkte hätten sich möglicherweise vorab klären lassen, wenn Sie – wie von uns erbeten – die vorgelegte Planung auch  innerhalb dieses förmlichen Planfeststellungsverfahrens mit uns besprochen hätten. Als -wie wir meinen – engagierter Verein, dessen Aufgabe es ist, sich für  das Wohl der Bürger einzusetzen, sind wir enttäuscht über die Absage und haben sie nicht recht verstanden, zumal Gespräche zwischen Parteien in allen förmlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahen üblich sind, um möglichst viel Übereinstimmungen zu erreichen und strittige Punkte zu reduzieren. Schade. Gleichwohl sieht der Ortsverein Hundsmühlen zum Wohle der Bürger Handlungsbedarf und ergänzt seine ursprüngliche Stellungnahme germäß der Anlage. Gegenüber der mit der Mail vorab übersandten Fassung ist mit Blick auf die „Dieseldiskussion“, der Sperrung von Straßenzügen mit hohem KfZ-Verkehr sowie der EU-Beschlüsse zu den Umweltbelastungen durch Kraftfahrzeuge auf Seite 4 der Stellungahme eine Ergänzung eingefügt worden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung unserer 1. Vorsitzenden, Frau Christine Bruns, zeichnen Winfried Koslowski Leiter der Arbeitsgruppe Ortsentwicklung Klaus Buntzel Projektleiter Hunoldstraße im Ortsverein Hundsmühlen _________________________________________________________________ Ergänzung der am 6.7.2018 gegen den Ausbau de K 124/Hunoldstraße in Hundsmühlen  erhobenen Einwendungen   Stellungnahme des Ortsvereins Hundsmühlen zur Planung „Ausbau der K 124/Hunoldstraße“ in Hundsmühlen: 1. Grundsätzliches: 1.1 Rechtliche und tatsächliche Bedeutung Bewertung der K 124/Hunoldstraße als Kreisstraße Die K 124/Hunoldstraße erfüllt nicht die Tatbestandsmerkmale einer Kreisstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Nds. Straßengesetz. Dass sie seit langem als solche eingestuft ist, verändert nicht ihren tatsächlichen Rechtscharakter. Sie
  • verbindet nicht überwiegend den Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten,
  • dient nicht der Aufnahme des überörtlichen Verkehrs innerhalb eines Landkreises oder
  • dient nicht den unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege und kann wegen der als Ortsdurchfahrt bereits vorhandenen Anbindung auch dafür nicht bestimmt sein.
Die Beschreibung gemäß Nr. 1.1 des Erläuterungsberichts entspricht nur bedingt den tatsächlichen Gegebenheiten. Aus Sicht des Ortsvereins ist eine Grundvoraussetzung der Planung, dass es sich tatsächlich um eine Kreisstraße handelt, niicht erfüllt. Dem Verfahren fehlt somit die Rechtsgrudlage. Begründung Hundsmühlen ist der im äußersten Nordwesten der Gemeinde Wardenburg belegene Ortsteil. Er grenzt unmittelbar an die Grenzen des Oberzentrums Oldenburg und ragt wie eine Halbinsel in den Stadtbereich. Die Anbindung Hundsmühlens an das Oberzentrum Stadt Oldenburg erfolgt über die Hunoldstraße und die innerstädtischen Straßen “ Hundsmühler Straße“ in Hundsmühlen und den „Westfalendamm“ und nicht – wie es im Erläuterungsbericht dargestellt ist – , direkt über die B 401. Eine direkte Anbindung der K 124/Hunoldstraße, und somit des Ortsteils Hundsmühlen, an das Grundzentrum Wardenburg besteht nicht. Diese erfolgt bereits vorher im Ortsteil Tungeln über die L 870, ca. 6 km vom Grundzentrum entfernt. Entgegen der Darlegungen der Planer bestehen keine unmittelbaren Verbindungen zwischen der K 124/Hunoldstraße und der ca. 8 km entfernten BAB-Anschlussstelle „Wardenburg“, den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, sowie den sonstigen Gemeinden des Landkreises Oldenburg. Deren Verkehre laufen über eigene Hauptverkehrsachsen zum Oberzentrum. Die K124/Hunoldstraße ist nur eine von einem der Hauptzubringer, der L 870, abzweigende Ortsdurchfahrt, mithin ein Blindarm, der nur die Aufgabe hat, eine der drei zum Oberzentrum Oldenburg führenden Verbindungsachsen zu entlasten. Eine verbindende überregionale Funktion der Straße entsteht dadurch nicht. Wenn ja, dann hat jede x-beliebige Straße eine solche. Bis auf Sackgassen haben alle Straßen einen Anfangs- und Endpunkt, über die irgendwann eine Anbindung an das überregionale Straßennetz erfolgt. Nur den Verbindungsachsen fällt systemgerecht die Aufgabe zu, die überregionalen Verkehrsströme zum Oberzentrum Oldenburg zu leiten. Wenn diese nicht hinreichend ausgelegt sind, muss an dieser Stelle grundlegend über Lösungen nachgedacht werden. Diese Aufgabe kann die Ortsdurchfahrt Hunoldstraße allein schon – wie richtigerweise im Erläuteriungsbericht dargelegt – wegen des dafür nicht geeigneten Ausbauzustandes, der geringen Straßenlänge, der dichten Bebauung entlang der Straße, sowie der Menge der einmündenden Anliegerstraßen nicht übernehmen. Da hohes Verkehrsaufkommen kein rechtliches Kriterium zur Bestimmung einer Kreisstraße ist, werden Querverbindungen oder Endstücke von Straßen nicht zu solchen, nur weil sie stark befahren sind.   1.2 Rechtliche und tatsächliche Bedeutung Bewertung der K 124/Hunoldstraße als Ortsdurchfahrt Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Straßengesetz.sind Gemeindestraßen sollche, die überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde oder zwischen benachbarten Gemeinden dienen oder zu dienen bestimmt sind. Der Rechtscharakter der K 124/Hunoldstraße entspricht exakt dieser Definition. Die Gesamtlänge beträgt nur ca. 3 km, die des Ausbaustücks in der Ortsdurchfahrt Hundsmühlens nur ca. 2,7 km. Die Straße führt nur einen Teil des zwischen dem Ortsteil Tungeln und Oldenburg fließenden Verkehrs nach dort ab. Der Verbindungscharakter zu anderen überregionalen Verkehrsachsen fehlt (siehe oben). Sie dürfte somit entsprechend ihrem Wesen als gemeindliche Ortsdurchfahrt nur den regionalen Verkehr innerhalb der Gemeinde mit der Anbindung an Oldenburg aufnehmen. Stattdessen soll sie die Verkehrsbelastung des weitgehend überregionalen PKW-, Last- und Schwerlastverkehrs verstärkt aufnehmen, obwohl sie –  siehe Erläuterungsbericht – wegen ihres Charakters, wegen der Enge des vorhandenen Verkehrsraums und wegen des bautechnischen Zustandes dazu überhaupt nicht ausgelegt ist. Sie soll – siehe ebenfalls Erläuterungsbericht – durch den Ausbau dafür erst fit gemacht werden. Statt die Ortsdurchfahrt zu entlasten, wird eine Fehlplanung auf dem Rücken der Hundsmühler Bürger nicht nur verfestigt, sondern sogar noch ausgebaut. Jetzt besteht die Möglichkeit, die ungebremste Entwicklung von einer Ortsdurchfahrt am Rande der Gemeinde Wardenburg zu einer überregionalen Durchfahrstecke zurückzudrehen und – unter Einbindung der Bürger – 2statt des Ausbaus gerade zur Aufnahme des Schwerlastverkehrs eine Umgestaltung zu planen, die für den Ort bedarfsgerecht ist. Im Folgenden werden dazu einige Anregungen vorgeschlagen. 1.3 Reaktion des Ortsvereins auf die Rechtslage Mit Blick auf die einvernehmliche Einstufung der Hunoldstraße als Kreisstraße seitens der Planungsträger wird eine Umstufung als Gemeindestraße nicht zu erwarten sein. Ob diese Frage innerhalb dieses Verfahrens behandelt wird und zur Klärung ggflls. Rechtsmittel erhoben werden, bleibt abzuwarten. Ob evtl. der Ortsverein eine gerichtliche Klärung anstrebt, ist u.a. mit Blick auf die Gesamtfinanzierung der Straße einschließlich des Beitragsrechts noch nicht entschieden.  Da jedoch mit dem Planfeststellungsverfahren eine langfristig wirkende Dauerlösung mit deutlichen negativen Folgen für die Bürger geschaffen wird, äußert sich der Ortsverein Hundsmühlen zur vorgelegten Ausbauplanung auch inhaltlich, weil jetzt dringender Handlungsbedarf besteht, um die Planung in der vorliegenden Form nicht Realität werden zu lassen. 1.4 Bewertung der Zielsetzungen des Landkreises. Der Ausbau zugunsten der Funktion Кreisstraße hat für den Landkreis erklärtermaßen eindeutigen Vorrang gegenüber dem innerörtlichen Verkehr (siehe im Einzelnen die Ausführungen zu Nr. 2.4  des Erläuterungsberichts). Diese grundsätzliche Entscheidung wird ohne fundierte Grundlagen getroffen. Eine Erfassung der Verkehrssituation und Bewertung in einem objektiven und qualifizierten Verkehrsgutachten getroffen. Vielmehr sind“lokale Erkenntnisse“ Grundlage der Planung. Diese werden allerdings nicht weiter inhaltlich bestimmt.  Statt seine Planungsziele  auf der Grundlage solcher konkreter und aktueller Planungsdaten zu definieren, beläßt es der Landkreis dabei, in den veröffentlichten Unterlagen die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen und Zielsetzungen zu wiederholen, ohne sich allerdings innerhalb des Verfahrens inhaltlich mit der konkreten Verkehrssituation auseinanderzusetzen und darzulegen, wie die Verkehrsströme im Ort laufen und abzuwägen, welches Konzept langfristig sowohl die Interessen des Landkreises, der Gemeinde und der Bevölkerung berücksichtigt und ausgewogen ist. Alternativen, die inzwischen durchaus Standard einer bürgerfreundlichen Verkehrsplanung sind, werden gar nicht aufgezeigt bzw. werden nicht in einen Abwägungsprozess eingebunden oder falsch dargestellt. Der Ortsverein Hundsmühlen sieht darin einen erheblichen Planungsmangel. Sie dazu im Einzelnen folgende Ausführungen. 2 Einwendungen des Ortsvereins im Einzelnen: 2.1 Berücksichtigung der Erfordernisse einer Ortsdurchfahrt mit erheblichem innerörtlichen Verkehrsanteil Die K 124 / Hunoldstraße stellt, da wiederholen wir uns gerne, mit seinem extrem hohen Verkehrsaufkommen von inzwischen geschätzt 11.000 Fahrzeuge tägl. eine große  Belastung für den Ort Hundsmühlen dar. Dazu kommt, dass die Diedrich-Dannemann- Straße – auch geschätzt – mit inzwischen mehr als 5.000 Fahrzeugen tägl. (letzte Zählung vor einigen Jahren: 4.500 Fahrzeuge) zu der Zeit die am meisten befahrene und mit erheblichem Schwerlastverkehr belastete Gemeindestraße Wardenburgs war. Tendenz wegen der großen Baugebiete, zusätzlicher verdichteter Bebauung im Ortskern sowie Einzelvorhaben in Südmoslesfehn, Achtermeer und Hundsmühlen steigend.   Im Ortsteil Hundsmühlen wohnen 3.073 Einwohner (Stand November 2017). Alle Verkehrsbewegungen in Richtung Oldenburg und Wardenburg erfolgen zwingend über die K 124/Hunoldstraße. Mithin hat die Hunoldstraße für den Ort als innerörtliche Straße eine zentrale Funktion. So münden gem Erläuterungsbericht insgesamt 14 Gemeindestraßen allein im Ortsteil Hundsmühlen direkt in die K 124/Hunoldstraße. Dazu kommen noch private Grundstückszufahrten mit angehängter Bebauung, die anstehende Umsetzung der rechtskräftigen Planung einer stark verdichteten Neubebauung im Rahmen des B.-Plans Nr. 28 im Ortsmittelpunkt, die anstehende Umnutzung der großen Fläche der  angrenzenden und aufgegebenen Gärtnerei sowie die nahezu 100%ige Erschließung des dann deutlich vergrößerten Verbrauchermarktes– einschließlich des Zulieferverkehrs – einschl. der wohl notwendigen Verlegung der gemeindlichen Pumpstation sowie des Trafohäuschens.  Diese über die jetzige Belastung hinausgehenden weitreichenden negativen Veränderungen werden in dem Erläuterungsbericht völlig ignoriert. Da die Anbindng des Verbrauchermarktes schon bislang ein spezielles Verkehrsproblem darstellt, das sich wohl deutlich verschärfen wird, und die Gemeinde zur Zeit mit dem Betreiber des Marktes über die Modalitäten der Erweiterung verhandelt, sollte diese als für die Bauleitplanung verantwortlicher Planungsträger zusammen mit dem Landkreis ein tragbares Konzept entwickeln, das die starke Konzentration der verschiedenen Verkehre im Ortszentrum Hundsmühlens dauerhaft regelt. Grundlage dafür könnte die vom Ortsverein für den Ortsmittelpunkt vorgeschlagene Planung „Modell Hundsmühlen’“ sein. Der Ortsverein vermisst, dass die verkehrsmäßigen Verquickungen dieser beiden Funktionen “Kreisstraße“ und „GemeindeStraße/Ortsdurchfahrt“ und deren Auswirkungen auf das Wohl der Bevölkerung, deren Gesundheit und die Verkehrssicherheit konkret geprüft worden ist, bzw. in den Planunterlagen dargestellt wird. Eine solche Prüfung kann nur auf der Grundlage eines detaillierten Verkehrsgutachtens erfolgen, wie es z. B. in einem früheren Planungsstadium im Jahr 1990 erstellt worden ist. Da gleiche oder ähnlich aussagefähige Planunterlagen offensichtlich nicht vorliegen, zumindest wurden sie nicht ausgelegt, sieht der Ortsverein hier einen wesentlichen Verstoß gegen die Planungsgrundsätze und somit einen formalen Mangel, der geheilt werden muss. Die Ausführungen des Landkreises, „dass sich die eindeutige Unterordnung der einmündenden Straßen ebenfalls positiv auswirken wird“ (wodurch und auf was?), ist wenig verständlich. Es handelt sich hier um plakative Formulierungen, die durch nichts begründet sind. Der Ortsverein hält es für erforderlich, dass die Planung erst fortzusetzt wird, wenn ein solches Verkehrsgutachten für eine Sanierung (nicht Ausbau) der Ortsdurchfahrt Hundsmühlen erstellt ist. Dieses Gutachten müßte das Verkehrsaufkommens einschl. der Verkehrsstruktur, sowohl für den Durchgangsverkehr, als auch für den innerörtlichen Kreuzungsverkehr erfassen und bewerten. 2.2 Umweltbelastungen durch die K 124/Hunoldstraße Der Erläuterungsbericht enthält im Abschnitt 5.1 keine konkreten Aussagen zu der Belastung der Bevölkerung durch Lärm, Stäube und Abgase. Die K 124/Hunoldstraße soll so ausgebaut werden, dass dann die Straße den Schwerlastverkehr ohne bauliche Probleme aufnehmen kann. Wie vorher bereits erwähnt, war der Straßenkörper bislang dafür nur bedingt dafür ausgelegt. Da durch den Ausbau eine noch höhere Belastung durch den Schwerlastverkehr möglich und offensichtlich gewollt ist, inzwischen auch die Bundesstraßen mautpflichtig geworden sind, geht der Ortsverein davon aus, dass die Belastung der Bürger sich nach dem Ausbau der Hunoldstraße durch die verschiedenen negativen Umwelteinflüsse deutlich erhöhen wird. Eine Erfassung der jetzigen und später zu erwartenden Umweltbelastungen ist erkennbar nicht erfolgt.  Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Umweltbelastungen durch Stickoxid- und CO²-Belastungen, der dadurch bestehenden konkreten Gefährdung der Bervölkerung, der deswegen ausgesprochenne Fahrverbote in zentralen Bereichen und der unmittelbaren Nähe der Grundschule und KiTas sowie der Schulwege zu den Abgas- und Staubbelastungen der Hunoldstraße hält der Ortsverein hält eine Umwelt- und Gesundheitgsanalyse im Rahmen dieses Planfeststellungs-verfahrens für unbedingt erforderlich. Nach den Verfahrensgrundsätzen ist eine solche Analyse andernorts Standard. Der im Abschnitt 5.1 des Erläuterungsberichtes gegebene allgemeine Hinweis auf die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen ist nicht geeignet, diese Anforderungen zu erfüllen. Aus der Sicht des Ortsvereins sollte der Schutz der Bevölkerung entsprechend gesetzlichen Vorgaben gesichert werden, um so Schaden an der Gesundheit der Bevölkerung abzuwenden. Der Planungsmangel sollte geheilt werden. 2.3 Berücksichtigung der Interessen der schwerbehinderten und bewegungseingeschränkten Bürger Die Hunoldstraße teilt den Ort. Nahezu alle infrastrukturellen Einrichtungen liegen im westlichen Teil, mit der Folge, dass ein erheblicher Querungsverkehr der Bewohner zwingend ist. Da auch der demografische Prozess vor Hundsmühlen nicht halt macht, ist es für eine ausgewogene Planung mit entsprechender sachgerechter Abwägung unabdingbar, dass die Belange der jüngeren Familien mit Kleinkindern, der älteren sowie der schwerbehinderten und bewegungs-eingeschränkten Bürger ausdrücklich berücksichtigt werden. In den Planunterlagen fehlt dazu jeglicher Hinweis. Unseres Erachtens ist dies erneut ein grundlegender Planungsfehler. Bereits jetzt ist es den Bürgern wegen des hohen Verkehrsaufkommens und des hohen Borsteins kaum möglich, die K 124/Hunoldstraße in Ruhe zu überqueren. Mit wachsendem Verkehrsaufkommen und insbesondere nach Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m mit der Folge eines ständigen ruckartigen „Stopp-und-Go-Verkehrs“  wird die Verkehrssituation noch hektischer und unübersichtlicher. 2.4 Maßnahmen, die durch den Ausbau der Verkehrssicherheit dienen sollen 2.4.1 kombinierte Rad- und Fußwege Die kombinierten Rad- und Gehwege beiderseits der Straße sollen eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ermöglichen. Eine Begründung fehlt. Bezüglich der auch bei den Einfahrten und Straßeneinmündungen höhengleichen Führung der Rad- und Fußwege stimmt der Ortsverein den Planern zu. Tatsächlich gibt es seit Jahrzehnten diese kombinierten beidseitig mit Gegenverkehr nutzbaren Rad- und Fußwege. Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit tritt durch die Ausbauplanung – allenfalls durch die Verbreiterung der Nebenanlagen – bedingt ein. Die bislang bei der Nutzung der Nebenanlagen auftretenden Probleme liegen insbesondere im desolaten Ausbauzustand der kombinierten Rad- und Fußwege sowie durch Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der  Leerung der Mülltonnen. Diese verstellen mehrfach in der Woche regelmäßig die Verkehrsflächen der Nebenanlagen und führen zur Verunsicherung der Radfahrer und Fußgänger. Diese situationsbezogene Unsicherheit insbesondere der älteren Nutzer wird durch die z.Zt. noch hohen Bordsteine verstärkt. Verbesserungen könnten z.B. dadurch erreicht werden, wen ein Konzept zwischen dem Landkreis, den Grundstückseigentümern und den Abfallentsorgern erstellt wird, daß die Mülltonnen wenn möglich nur in festgelegten Bereichen, entweder auf den Grundstücken, oder, wenn dies nicht möglich ist, ausschließlich im Bereich des beidseitigen 50cm-Sicherheitsstreifens (auf Gehweghöhe) auf- und zurückgestellt werden. Das ist zwar aufwendiger für die Abfallentsorger, dient aber als einfaches Mittel bereits jetzt der Verkehrssicherheit. 2.4.2 Fahrbahnbreite 7,50 m– Alternative mit Sicherheitsstreifen Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen im Erläuterungsbericht zu Nr. 3.2 „beiderseitige Schutzstreifen“. Die dort beschriebene Variante einer Fahrbahnbreite von 7,50 m inkl. beidseitigen, 1,50 m breiten Schutzstreifen für den Radfahrerverkehr, der im Begegnungsfall zweier Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Radfahrer überfahren werden darf, erscheint als Planungsvariante prüfenswert. Schutzstreifen sind ab 5.000 Kfz sinnvoll. Da das Verkehrsaufkommen der Hunoldstraße diese Kfz-Zahl dauerhaft deutlich übersteigt, hat diese Variante sicherheitstechnische Vorteile, da dadurch das Geschwindigkeitsniveau herabgesetzt wird“. Diese erkennbaren Vorteile der Verkehrssicherheit (weiter Zitat aus dem Erläuterungsbericht) stehen die Kosten für zusätzlichen Grunderwerb gegenüber. Diese Alternative wird zwar als realisierbar angesprochen, aus wirtschaftlichen Gründen (zusätzliche Grundstücksankäufe wegen der Ausbaubreite auf dann 14,00 m) jedoch den Bürgern als Lösungsansatz gar nicht erst angeboten. Auch Zwischenlösungen mit einer geringeren Ausbaubreite und geringerem Finanzaufwand werden erst gar nicht dargestellt. Es wird nur gesagt, was aus finanziellen Gründen nicht geht. Insofern gilt auch an dieser Stelle offensichtlich der Grundsatz „minimaler Finanzaufwand vor Verkehrssicherheit“. Varianten, die beide Grundsätze sachgerecht miteinander verbinden, werden erst gar nicht geprüft. Der Hinwies, dass „nach lokalen Erkenntnissen (was immer auch solche sind und wie werden sie gewonnen) eine „radverkehrstypische „Lagegunst“ mit einer „Mindestradverkehrszahl“ vorliegen muss, ist für einen Nichtfachmann kaum verständlich, deutet aber darauf hin, dass konkrete örtliche Verkehrsuntersuchungen und deren Ergebnisse nicht Grundlage der Planung sind. Allgemeine Erkenntnisse reichen allerdings als Planungs- und Entscheidungsgrundlage nicht aus. Hier wird die Befürchtung des Ortsvereins bestätigt, dass – wie oben bereits dargestellt – die Zielsetzung „Verkehrssicherheit“ als gesetzliche Forderung zwar beschrieben, jedoch nicht inhaltlich ausgefüllt wird. Da auch bei der vorgeschlagenen Planung Aufwendungen für Grunderwerb notwendig sind, erscheint die vorgelegte Planung zusätzlich wenig überzeugend. Die im Erläuterungsbericht dargelegten Maße sind Richtwerte und keine „Ko- oder Ausschlusskriterien“. 2.4.2 Fahrbahnbreite bleibt bei 7,50m – Alternative Planung  Auch dazu enthält der Erläuterungsbericht keine argumentativen Ausführungen (siehe dazu die Ausführungen gem. Punkt 3.3.1 (Ausbauquerschnitt). 3. Zu den einzelnen Schwerpunktplanungen und den dazugehörenden Ausführungen im Einzelnen: 3..1 Beschreibung der untersuchten Varianten, hier: Shared Space-Prinzip Die Ausführungen im Erläuterungsbericht entsprechen schlichtweg nicht dem tatsächlichen Sachverhalt. Die Arbeitsgruppe hatte sich über die Grundsätze des „Shared Space“ informiert und die Bevölkerung durch den europaweit anerkannten Fachmann, Herrn Forthuis, darüber informiert.  In 8 Arbeitskreisen erarbeiteten ca.100 Hundsmühler Bürger Vorschläge, die in das „Konzept Hundsmühlen“ einmündeten und mit den seinerzeitigen Planern, der Gemeinde, dem Landkreis sowie der Landesdienststelle – zeitweise sogar unter Einbindung der Fachhochschule Oldenburg – besprochen worden sind. Das „Modell Hundsmühlen“ entsprach vollinhaltlich ausdrücklich nicht dem Prinzip „Shared Space“, sondern übernahm nur gedankliche Ansätze in einigen Bereichen.  Es war eigenständig und ausschließlich auf die Verkehrs- und Parkverhältnisse in Hundsmühlen ausgerichtet und berücksichtigte ausdrücklich sowohl die Anforderungen an den regionalen Durchgangsverkehr als auch die Interessen der Bürger und der Geschäftswelt. Das Konzept sollte nach der im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung der o.g. Teilnehmer vom Landkreis getroffenen Entscheidung Grundlage einer weiteren Planung sein. Warum dieser von dieser Linie abwich, kann nur vermutet werden. Die Gemeinde verkehrte trotz ursprünglich positiver Beschlusslage ihre Einschätzung und unterstützte dann die Ausgangsplanung des Landkreises. Die Darlegung, die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess habe zu keinem positiven Ergebnis geführt, ist schlichtweg falsch. Es ist müßig, jetzt die Beweggründe aufzuarbeiten. Das „Modell Hundsmühlen“ wurde als Ergebnis der Arbeitsgruppentätigkeit in einer öffentlichen Versammlung den Hundsmühlern vorgestellt. Von den teilnehmenden ca. 250 Bürgern stimmten mehr als 80 % für dieses Modell. Die Gegenstimmen wurden im Wesentlichen mit der Ungewissheit über den Umfang der finanziellen Beteiligung der Eigentümer begründet. Teile dieses Modell finden in den folgenden Ausführungen wieder. 3.2 Jetzige Beteiligung der Bürger durch den Ortsverein Die seinerzeit von den Bürgern gegen die Planung des Landkreises erhobenen Bedenken werden auch weiterhin von der deutlichen Mehrheit der Bürger geteilt. Der Ortsverein Hundsmühlen hat an drei Tagen (02., 04., und 05.07.2018) Veranstaltungen zur Bürgerinformation zum Planfeststellungsentwurf durchgeführt, alle Planunterlagen ausgelegt und mit den Bürgen gesprochen. Das Stimmungsbild zeigte sehr deutlich auf, daß der weitaus überwiegende Teil der Bürger erhebliche Bedenken unterschiedlichster Art gegen die Ausbaupläne des Landkreises und der Gemeinde hat. Die vorstehenden Ausführungen zeigen diese – bewußt ausführlich – auf. Natürlich wurden zu einzelnen Punkten auch gegensätzliche Meinungen geäußert.   3.3 Verkehrssicherheit Wie oben bereits zu einzelnen Ausführungen des Erläuterungsberichts dargelegt, wird die Bewertung, die Verkehrssicherheit würde sich nach den vorliegenden Ausbauplänen bei gleichzeitiger Zunahme der Verkehrsdichte erhöhen, bestritten. Es ist nicht konkret erkennbar, wodurch dieses im Einzelnen geschehen soll. Vielmehr widersprechen sich die einzelnen Planungsschwerpunkte, so dass das Gegenteil zu befürchten ist. 3.3.1 Ausbauquerschnitt alternativ Die geplante Ausbaubreite der Fahrbahn von 6,50m ist zwar nach EAHV und parallelen Regelwerken zulässig, jedoch für den gem. Erläuterungsbericht zunehmenden Schwerlastverkehr ungeeignet: Sich im Gegenverkehr begegnende Busse, LKWs und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von 3,0 m und mehr plus Rückspiegel müssen mit äußerster Vorsicht aneinander vorbeifahren, möglicherweise den linken Rückspiegel einklappen. Da dies von den Kraftfahrern nicht zu erwarten ist, werden diese auf den Geh- und Radweg ausweichen und somit den Radfahrer- und Fußgängerverkehr gefährden. Da ein Halteverbot nicht vorgesehen ist, ist ein Vorbeifahren an am Fahrbahnrand haltenden/parkenden Fahrzeugen bei Gegenverkehr nicht möglich. Wenn dies so gewollt ist, um den fließenden Verkehr zu entschleunigen, so ist das u.E. kontraproduktiv: Das ständige erneute Anfahren der Kraftfahrzeuge führt zu erhöhter Lärmbelästigung und erhöhtem Ausstoß von Abgasen. Es ist also hochgradig umweltfeindlich (siehe Nr. 2.2). Der Ortsverein schlägt deshalb, auch nach intensiven Gesprächen mit den betroffenen Bürgern und Geschäftsleuten vor, den vorgesehenen Regelquerschnitt wie folgt zu ändern. – Der Regelquerschnitt (Bau-km 0+950) sollte wie folgt aufgebaut sein (von Ost nach West): 0.25m Grenzstreifen 2,00m Geh- und Radweg (statt 2,50) 0,50m befestigter Randstreifen auf Gehweghöhe; auch zur Aufnahme von Straßen- Beleuchtung, Verkehrsschildern und, wie vor dargestellt, abholbereiten Mülltonnen 3,75m Fahrbahn einschl. Rinne (7,50m Gesamtbreite) Summe: 6,50m halbseitig x 2 = 13,00m gesamt Andere Bereiche (Bushaltestellen ,Mittelinseln) sind planerisch anzupassen Die Reduzierung der Geh-und Radwegbreite von 2,50 m auf 2,00 m erscheint unter der oben genannten Aussage hinnehmbar, wenn die Nebenanlagen verkehrssicher ausgebaut werden. 3.3.2 Verkehrsaufkommen – Verkehrsfluß: Unter dem Aspekt eines erhöhten Verkehrsaufkommens und den damit verbundenen Rückstaus im Bereich von ampelgeregelten Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Entladestellen für größere Zulieferfahrzeuge sind – im Erläuterungsbericht und in den Lagepläne nicht erwähnte –  verkehrsregelnde und zur Entschleunigung beitragende Maßnahmen zu planen:
  • Wechselseitige Halteverbotszonen, damit nicht irgendwo ungeordnet am Fahrbandrand parkende Fahrzeuge den Verkehr zusätzlich behindern. Die gewollte Behinderung durch parkende Fahrzeuge wird damit gesteuert. Die Bereiche sind durch Markierungen auf der Fahrbahn zu kennzeichnen. Für die Fahrbahnvariante gem. 3.3.1 wäre alternativ zu überlegen im Bereich der Halteverbotszonen die Fahrbahn künstlich durch Mittelinseln einzuengen.
  • Die im Bereich der KITA (Weidenkörbchen) vorhandene 30km/h-Zone ist zu erweitern. Diese sollte den Bereich der Einfahrt zum Edeka-Markt, das Huntezentrum, den Bereich der Kirche und die Einmündung der Rosenalle mit einschließen. Im gesamten Bereich ist die Fahrbahn mit einem geringen Steigungsgrad anzurampen und um 8cm auf die Höhe der Nebenanlagen zu erhöhen, so daß eine Marktplatzsituation nach dem „Hundsmühler Modell“ entsteht. Eine Kennzeichnung dieser Zone sollte in der Form erfolgen, daß dieser Bereich farblich abgesetzt wird. Die farbliche Kennzeichnung sollte einheitlich sowohl die Fahrbahn, als auch den Geh-und Radwegbereich umfassen. (siehe hierzu Anlage 1 als Darstellung, wie man so etwas in den Niederlanden regelt). Alternativ ist auch eine Pflasterung mit rotem Rechteckpflaster möglich. Dadurch werden insbesondere die Interessen der jungen Familien und bewegungseingeschränkten Mitbürger berücksichtigt.
3.3.3 Knotenpunkt Einmündung Diedrich-Dannemann-Straße Wie im Erläuterungsbericht und vorstehend vom Ortsverein dargelegt, sind die K124/Hunoldstraße als Kreisstraße und die Diedrich-Dannemann-Straße als Gemeindestraße jeweils mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen frequentiert. Im Erläuterungsbericht heißt es dazu unter Punkt 4.5 Anschluß der Gemeindestraße DiedrichDannemann-Straße „Eine Vollsignalisierung der Einmündung Diedrich-Dannemann-Straße ist zunächst nicht vorgesehen“. Es fehlt jeglicher Hinweis auf eine möglicherweise vorgesehene Lichtsignalanlage. Grundlage dieser Aussage ist die nach langen Auseinandersetzungen zwischen dem Landkreis Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg im Frühjahr 2015 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung sowie ein Verkehrsgutachten, beauftragt von der Gemeinde Wardenburg, aus den Jahren 2013/2014. In § 5 der Vereinbarung wird der Ausbau deer Kreuzung einschl. Kostenverteilung festgelegt. Das dort als Entscheidungsgrundlage festgelegte  Verkehrsgutachten wurde – wie richtigerweise im Erläuterungsbericht dargelegt – im Rahmen der Bauleitplanung für die B.-Pläne Nr. 31 und 85 erstellt, um die verkehrs- und lärmmäßigen Auswirkungen der Bauleitplanung festzustellen (Gutachten des Ing-Büros IST vom Juni 2013 mit Ergänzung vom April 2014). Dieses Gutachten sollte, nach damaliger Aussage des Landkreises, ausdrücklich nicht als Planungsgrundlage für den Ausbau der Kreuzung im Rahmen dieses Verfahrens gelten. Tatsächlich ist es als „gemeindlicher Beitrag“ in die Planung des Landkreises als Planungsträger der Kreisstraße eingeflossen, ohne dass der Landkreis selbst aktuelle Erhebungen zum Verkehrsaufkommen -und zur Verkehrsstruktur und der dadurch auftretenden Belastung der Kreuzung getroffen hätte.  Sowohl die Verwaltungsvereinbarung, in ihr werden weitere grundlegende Vereinbarung zum technisichen Ausbau dferr Hunoldstraße getroffen, als auch das Verkehrsgutachten, trotz der weitreichenden und grundlegenden Planjungsfestsetzungen nicht zum Bestandteil der förmlichen Planunterlagen gemacht worden. Sie haben auch nicht mit ausgelegen. Den Bürgern somit ein wesentlicher Bestandteil der Planungsunterlagen vorenthalten. Da die Ausbauentscheidung der Kreuzung daran geknüpft ist, sieht der Ortsverein darin einen weiteren erheblichen Verfahrensfehler.  Zudem erscheint das gemeindliche Verkehrsgutachten wegen gänzlich anderer fachlicher Anforderungen an Gutachten für die Beurteilung von Möglichkeiten der Ausgestaltung dieses sehr belasteten Verkehrsknotenpunktes nicht geeignet. Die Prüfung der Folgen der Bauleitplanung der Gemeinde an einer Gemeindestraße auf die Anbindung dieser Straße an den Verkehrsknotenpunkt kann nicht die Auswirkungen des gesamten Verkehrsaufkommens sowie der Verkehrsstruktur der K124/Hunoldstraße auf diesen Verkehrsknotenpunkt erfassen. Ausgehend davon, daß in der Ergänzung zum Gutachten des Ing-Büros IST aus April 2014 eine Teilsignalisierung empfohlen wird und diese Ausführung auch in der vorliegenden Planung so vorgesehen ist, erheben wir hiermit dagegen Einspruch. Es mag dies eine verkehrstechnisch funktionierende Anlage sein, die allerdings, weil viel zu unflexibel, nicht auf die, zu verschiedenen Tageszeiten sehr unregelmäßigen Verkehrsströme, reagieren kann. Diese Teilsignalisierung führt ganz sicher zu Problemen im Verkehrsfluß, zur Bildung von Rückstaus sowohl in der Hunoldstraße als auch in der Diedrich-Dannemann-Straße. Gem. Anlage 3.2 des Gutachtens des Büros IST vom April 2014 wird dort bereits jetzt mit einer „Verlustzeit“ von nahezu 3 Minuten gerechnet. Längere Staus mit noch größeren Belastungen der Anwohner sind zu befürchten. Als besonders eklatantes Beispiel für eine Fehlplanung in der Gemeinde Wardenburg hat sich die erst neuerlich erstellte Anlage im Ortsteil Tungeln im Kreuzungsbereich L870 – Oberlether Straße erwiesen. Zu Verkehrsspitzenzeiten staut sich der Verkehr aus Richtung Oldenburg bis an die Stadtgrenze von Oldenburg zurück. Außerdem wird die im Gutachten „IST“ vom April 2013 aufgestellte Hochrechnung der Verkehrszählung als veraltet, nicht mehr den realen Gegebenheiten entsprechend, infrage gestellt. Bereits seinerzeit hatte der Ortsverein die Zeiträume der Erhebung als nicht repräsentativ kritisiert, weil sie viel zu kurz bemessen waren.   Die sich aufdrängende Alternative des Ausbaus der Kreuzung, den Bau eines Kreisverkehrs wurde vom Landkreis als federführender Planungsträger gar nicht angesprochen, wohl weil die Gemeinde sich im  der Verwaltungsvereinbarung weigerte, Mehr- und Folgekosten zu übernehmen.   Wir fordern eine planungstechnische Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten für einen Verkehrskreisel. Die Anlieger sind in dieses Verfahren einzubeziehen. Diese Forderung wird vor dem Hintergrund erhoben, dass in der gesamten Bundesrepublik, vor allem im ländlichen Raum, derartige Anlagen seit Jahren peu a‘ peu zurückgebaut und durch die  wesentlich flexiblere Vorfahrtsregelung mittels eines Verkehrskreisels ersetzt werden. Der Knotenpunkt Hunoldstraße/ Diedrich-Dannemann-Straße bietet sich für die Anlage eines Verkehrskreisels in hervorragender Form an. Mehrkosten aus Errichtung der Anlage gegenüber  der vorgesehenen Ampelanlage einschl. Umbau des Einmündungsbereiches sind nicht zu erkennen, zumal für die geplante Lichtsignalanlage eine Linksabbiegespur auf der Hunoldstraße und – damit verbunden – eine Verschwenkung der Fahrbahn erforderlich wird. Möglicherweise treten Kosten aus Grunderwerb auf. Die Kosten für den Unterhalt verringern sich gegenüber einer Ampelanlage. Der „Kreisel“ ist in der EAHV unter Hinweis auf die RASt 06 ausdrücklich als Entwurfselement zur Verkehrsberuhigung empfohlen. Ebenfalls erlauben wir uns hier den Hinweis auf das „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“ – Merkblatt der FGSV – , in dem auch unterschiedliche geometrische Formen von Verkehrskreiseln möglich sind. 3.3.4 Leitungen Es fehlt ein konkreter Hinweis, daß die Verlegung von Glasfaserkabeln für ein „schnelles Internet“ vorgesehen ist. Stichwort: Digitalisierung 3.3.5 Gestaltung der Oberflächen der Nebenanlagen Der Erläuterungsbericht verzichtet auf Aussagen zur Gestaltung der Oberflächen der Nebenanlagen. Das wird dieserseits bemängelt. Der Ortsverein fordert eine optisch ansprechende Gestaltung, wie sie überall in den Nachbargemeinden bereits vorhanden ist. Durchgängig graues Betonpflaster, wie in der Ortsdurchfahrt Wardenburg, wird abgelehnt. Für die Rad- und Gehwege sollte rot durchgefärbtes Betonrechteckpflaster verwendet werden. Rad-und Gehwege sind durch unterschiedliche Verlegearten (Verbund) oder durch zwei Läuferschichten oder auch zweireihig verlegte Granitpflastersteine 6x6cm optisch zu trennen. 3.3.6 Bushaltestellen, Schulwegsicherung, Ampelanlage Die Planung zur Verlegung der der Bushaltestellen sollte überprüft werden. Problematisch ist aus der Sicht des Ortsvereins insbesondere die Verlegung der Haltestelle vor Haus-Nr. 72 (Ecke zur Rosenalle). Sie sollte auf jeden Fall wieder von dem jetzt geplanten Standort an der ursprünglichen Stelle zurückverlegt werden. Der lt. Planung vorgesehene Standort behindert in verkehrsgefährdender Weise die Ausfahrt aus der Rosenallee, zumal diese durch den Bring- und Holdienst der Schulkindereltern zu bestimmten Tageszeiten stark belastet ist. Durch die Verlegung werden die Sichtverhältnisse sowohl für die Nutzer der Hunoldstraße als der Rosenallee erheblich eingeschränkt, so das bei gleichzeitigem Überholungs- und Einbiegeverkehr Gefahrensituationen entstehen. Entsprechende Situationen auf der Hunoldstraße entstehen bereits jetzt bei parkenden Autos.   Die Schulwegsicherung hat für den Ortsverein eine hohe Priorität. Aus diesem Grunde sollte der Einzugsbereich der Schule bis zur Hunoldstraße einschl. der Fußgängerampel mit der Folge festgelegt werden, dass – wie vorstehend dargelegt – die „Zone 30“ von der Kindertagesstätte „Weidekörbchen“ bis zur Fußgängerampel ausgeweitet und der gesamte Straßenbereich wie in Pkt 3.3.2 letzter Absatz beschrieben, ausgebaut werden. Auch könnte eine Verlegung der Ampel aus Richtung Oldenburg vor den Hunteweg sinnvoll sein, weil dort auf beiden Seiten der Rückraum beim Warten vor der Ampel weniger eng ist und die Radfahrer vom Hunteweg kommend in Richtung Tungeln nicht die Straßenseite wechseln müßten. Gegenwärtig läßt die Beschilderug kein Befahren auf der „falschen Seite“ vom Hunteweg vom Hunteweg bis zur Ampel zu. 3.3.7 Durchführung der Baumaßnahme Gemäß den Ausführungen im Abschnitt 9 der Erläuterungsberichts ist für den Ausbau der Hunoldstraße eine Zeitdauer von 2 Jahren vorgesehen. Es sind mehrere Bauabschnitte geplant. Rechtzeitig vor Baubeginn sollen detaillierte Abstimmungsgespräche mit den Behörden durchgeführt werden. Es ist richtig und notwendig, dass sich die Behörden absprechen. Mindestens genauso wichtig ist es, zu prüfen, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Bürger, Geschäftsleute und Gewerbetreibenden haben. Eine Prüfung der bereits jetzt bestehenden Auswirkungen auf die vorgenannnten Personenkreise hat bislang offenbar nicht stattgefunden. Es ist eine reine Behörden- und Schreibtischplanung, die losgelöst von den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen durchgeführt werden soll und den Bürgern, Geschäftsleuten und Gewerbetreibenden übergestülpt wird. Deren Interessen sind jedoch – wie bereits in einem Fall feststellbar – existenziell betroffen, weil eine Bauzeit dieser Länge mit den vorgesehenen Umleitungsmaßnahmen deren Geschäftsgrundlage im täglichen Betrieb nachhaltigst beeinträchtigen. Ohne eine Absprache mit diesen über Inhalte, Zeitdauer und Intensität der Beeinträchtigungen sollte nicht weiter geplant werden. 4.  Zusammenfassung Der Ortsverein stimmt den Ausführungen des Landkreises bezüglich der Festlegung der Zielsetzungen des Landesraumordnungsprogramms und des Regionalen Raumordnungsplan (Nr. 2.4), „die Lebensbedingungen der Bevölkerung, insbesondere die Wohnverhältnisse sowie die Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen zu verbessern“, uneingeschränkt zu. Allerdings widerspricht die jetzt veröffentlichte Planung diesen Zielsetzungen deutlich. Auch erscheint es mehr als fraglich, ob das „Ziel, ein bestmögliches Gesamtsystem für den Personen- und Güterverkehr zu schaffen, das dazu beiträgt, die Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu verbessern“, durch den Ausbau der kleinteiligen Hunoldstraße am äußersten Rand der Gemeinde Wardenburg überhaupt relevant ist. Dazu wird im Einzelnen inhaltlich auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Es handelt sich offensichtlich um eine Gesamtplanung „aus dem Regal“, die zwar argumentativ die örtlichen Verhältnisse in die Planung einbezieht, die spezifischen Erfordernisse der Ortsdurchfahrt Hundsmühlen tatsächlich jedoch nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Sie erscheint nicht zeitgemäß, wie Beispiele von Planungen von Ortsdurchfahrten mit ähnlich hohem Verkehrsaufkommen bundesweit aufzeigen. Allerdings stehen bei diesen Planungen regelmäßig das Wohl und die Gesundheit der Bürger und der Geschäftswelt und gleichberechtigt dazu die Interessen der Verkehrsteilnehmer, die Verkehrssicherheit, der Schutz der Umwelt pp. im Mittelpunkt der Planung. Diese Anforderungen werden in diesem Verfahren jedoch nicht erfüllt. Aus Sicht des Ortsvereins ist eine Überarbeitung der Planung auf der Basis der vorstehenden Ausführungen zwingend notwendig. Zudem ist eine frühe Einbindung der Bürger, der Geschäftsleute und der Gewerbetreibenden notwendig, weil es hier um den Ausbau eines Herzstücks Hundsmühlens geht, der unmittelbare Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit der Bürger und die Geschäftswelt hat.   Mit freundlichen Grüßen zeichnen in Vertretung der 1. Vorsitzenden, Frau Christine Bruns, Winfried Koslowski Klaus Buntzel als Leiter der „Arbeitsgruppe Ortsentwicklung“ als Projektleiter „Hunoldstraße“ Tel. 0441-503742 Tel.: 0441-501177 Kopie zur Information an: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wardenburg Die Kreistagsabgeordneten der Gemeinde Wardenburg – Herr Detlev Sonnenberg – Herr Armin Köpcke – Herr Hajo Suhr – Herr Johannes Hiltner