Info des Ortsvereins Hundsmühlen an die Bürger zur eingeleiteten Planfeststellungsverfahen K 124 (Hunoldstraße)

Info des Ortsvereins Hundsmühlen an die Bürger zur eingeleiteten Planfeststellungsverfahen K 124 (Hunoldstraße)

Der Ortsverein Hundsmühlen weist insbesondere die Bürger Hundsmühlens darauf hin, dass der Landkreis Oldenburg durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkeises Oldenburg das notwendige Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Hununoldstraße einschlielich der Rad- und Fußwege eingeleitet hat. Die Unterlagen liegen derzeit in der Gemeinde Wardenburg aus und können während der Geschäftszeiten der Gemeinde bis Mitte Juli 2018 dort eingesehen werden.

Durch einen Erläuterungsbericht sowie detaillierte Kartenunterlagen ist im Einzelnen dargestellt, mit welchen technischen Daten der Ausbau der Hunoldstraße durchgeführt werden soll.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verfahren. Die betroffenen Bürger haben innerhalb der Auslegungsfrist die – letzte – rechtliche Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Der Ortsverein rät dringend, dass die Bürger sich die umfangreichen Unterlagen durchsehen, sich evtl. beraten lassen und prüfen, ob ihre Rechte durch den geplanten Ausbau betroffen sein können. Der Ortsverein prüft derzeit, ob für nicht so mobile Bürger die Unterlagen auch während noch festzulegender Zeiten in Hundsmühlen eingesehen werden können.

Der Landkreis verfolgt mit dem Ausbau der Hunoldstaße ganz deutlich die Zielsetzung, die derzeitige Funktion der Straße, Zubringer der regionalen und überegionalen Verkehre zur Stadt Oldenburg zu sein, zu verfestigen. Er eröffnet mit dem Ausbau somit die Möglichkeit, dass die derzeitige Belastung der Hunoldstraße durch den PKW- und den Schwerelastverkehr zu Lasten aller Hundsmühler bei Bedarf auch noch ausgebaut wird. So heißt es in den Erläuterungen der Planfestellungsunterlagen, dass „die K 124/Hunoldstraße ist auf Grund der tatsächlichen Schwerlastverkehre zu schwach bemessen und der heutigen Verkehrsbeanspruchung, insbesondere dem Schwerlastverkehr, nicht mehr gewachsen.“ Die einmündenden Gemeindestraßen werden dem Verkehrsfluss der Hunoldstraße eindeutig untergeordnet,

Gegenüber dem jetzigen Ausbauzustand treten wesentliche Veränderungen ein. Die Straßenbreite zwischen den Borden reduziert sich zugunsten der beiderseitigen Rad- und Fußwege auf 6,50 Breite. Überholungsverkehr ist bei parkenden PKW nicht mehr möglich. Die Einmündungstrichter an der Diedrich-Dannemann-Straße und an der Achternmeerer Straße werden zurückgebaut. Die Kreuzung an der D.-D.-Str. enthält eine Teilsignalanlage. Obwohl sich sowohl das Verkehrs- als auch das Lärmaufkommen dort und auch entlang der Hunoldstraße wesentlich erhöht hat, wird die Notwendigkeit eines Kreisverkehrs gar nicht angesprochen. Eine Beruhigung des Verkehrs soll durch die Verlangsamung des Verkehrssflusses durch die bei parkenden Fahrzeugen entstehenden Rückstaus erreicht werden.

Auch sollen Bushaltestellen so verlegt werden, dass auch Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer entstehen können.

Positiv anzumerken ist, dass die seit langem von den Einwohnern und vom Ortsverein geforderte Fußgängerampel an der Friedrich-Lübbers-Str. sowie der Straßenteiler am Hunteweg/Hundsmühler Straße gebaut werden.

Weiterführende Unterlagen:

Übersichtskarte

Lagepläne

Erläuterungsbericht