Mit der Sanierung hätte es längst losgehen sollen – aber passiert ist, so von der Bevölkerung wahrgenommen, nichts. Aber gut Ding will Weile haben.
Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oldenburg wurde die Planung während der letzten Monate vorangetrieben. Der aktuelle Sachstand ist, dass nunmehr alle Planunterlagen zusammengefügt sind. Die Voraussetzungen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sind erfüllt. Die Durchführung dieses formalen Rechtsverfahrens ist gesetzlich vorgeschrieben. Darin haben die Bürger die Gelegenheit, ihre Rechte geltend zu machen. Der Landkreis beabsichtigt, Ende Februar/Anfang/März d. J. das Rechtsverfahren zu eröffnen und die Unterlagen öffentlich auszulegen. Dieses ist bislang aber noch nicht geschehen (Stand 10.3.2018).
Die Bewohner können nach Beginn der Auslegung diese innerhalb einer Frist von 4 Wochen u. a. in der Gemeindeverwaltung Wardenburg die Planunterlagen einsehen und Bedenken und Einwendungen geltend machen, wenn sie sich betroffen fühlen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist ist das Recht verwirkt, Einwendungen zu erheben. Die Bürger sollten also schon frühzeitig darüber nachdenken, ob und inwieweit ihre Rechte durch die Sanierungsmaßnahmen tangiert sind. Im Zweifel sollten sie sich anwalrlich beraten lassen.
Für die Arbeitsgruppe Ortsentwicklung
Winfried Koslowski