Bebauung Meissner

Der Ortsverein Hundsmühlen erringt einen ersten Teilerfolg im Zusammenhang mit der Überplanung des Grundstücks „Meissner“

Er interveniert gegenüber der Gemeinde Wardenburg zur Art der Gestaltung der geplanten Gebäude zum gewählten Bauleitverfahren. Die grundsätzliche Nutzung des Grundstücks durch Wohnbebauung und als Arztpraxis wird unterstützt.  

Am 11.9.2019 stand die Nutzung des „Grundstücks Meissner“ wieder auf der Tagesordnung des Planungsausschusses der Gemeinde Wardenburg. Gemäß der seitens der Gemeinde angestrebten der Beschlussempfehlung „sollte die frühzeitige Beteiligung auf der Grundlage der Vorentwurfsunterlagen erfolgen“. Der Vorlage waren Unterlagen zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 beigefügt.

Zuvor hatte der gleiche Ausschuss bereits am 15.5.2019 die Nutzung dieses Grundstücks auf der Tagesordnung des Planungsausschusses behandelt. Der Ausschuss verabschiedete die Empfehlung,

– den Bebauungsplan Nr. 28 im Bereich der ehemaligen Gärtnerei Meissner zu ändern. Ziel der Änderung sollte „altersgerechtes Wohnen mit Arztpraxis“ sein.

– das Bauleitverfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)in einem „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, dazu soll ein „städtebaulicher Vertrag“ abgeschlossen werden.

Auch dieser Vorlage waren Entwurfsunterlagen zum geplanten Baukörper beigefügt, ohne dass die Bestandteil des Beschlusses werden sollten.  

Der Verwaltungsausschuss war dieser Beschlussempfehlung gefolgt und fasste am 19.6.2019 den Aufstellungsbeschluss. Er änderte dabei das Ziel der Planänderung von „altersgerechtes Wohnen“ auf „seniorengerechtes Wohnen“, ohne zu definieren, was konkret damit gemeint ist bzw. erreicht werden soll.  Die Inhalte beider Begriffe sind in keiner Rechtsvorschrift normiert und somit unbestimmt. Es gibt lediglich bauliche Vorgaben wie z.B. hinsichtlich der Türbreiten. Einzelheiten sollen in einem „städtebaulichen Vertrag“ festgelegt werden. Die Öffentlichkeit ist dabei ausgeschlossen.

Da inhaltliche oder gestalterische Vorgaben dem Investor durch die vorgenannten Beschlüsse seitens der Gemeinde nicht bestehen, kann dieser somit „schalten und walten“, ganz wie es ihm beliebt. 

Die von der Politik gewünschten und mündlich beschriebenen Vorstellungen einer Nutzung der Wohnräume durch ältere Hundsmühler Bürger sind nicht relevant, weil sie nicht verbindlich in die Beschlüsse eingebunden sind. Der Ausschussvorlage waren Unterlagen beigefügt, die Hinweise auf die geplante Ausnutzung des Grundstücks und auf die Gestaltung der Wohn- und Geschäftsräume gaben. Auch diese sind bislang nicht Bestandteil der Beschlüsse geworden, weil man sich am Anfang der Planung befand und zunächst nur das Bauleitverfahren einleiten wollte.

Das sollte offensichtlich mit der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 11.9.2019 nachgeholt werden, ohne dass allerdings konkret genannt ist, um welche Entwurfsplanungen es sich handelt.  

Dazu ist es jedoch nicht gekommen, weil die Ausschussmehrheit nicht der Vorlage der Gemeindeverwaltung folgte und die weitere Behandlung des Themas zurückstellte.

Der Ortsverein hatte zu der Ausschussvorlage gegenüber der Gemeinde Bedenken erhoben. Er verwies auf die in der Breite und Höhe sehr massive Gestaltung insbesondere des Gebäudes entlang der Hunoldstraße und erarbeitete einen eigenen Planentwurf, in dem die Wohnbebauung des Umfeldes stärker berücksichtigt wurde und in dem auflockernde gestalterische Elemente wesentlich stärker berücksichtigt worden sind. Die Resonanz der Bevölkerung dazu war überaus positiv.  

Der Planungsausschuss begrüßte in der Maisitzung die seitens des Investors vorgelegte Planung ausdrücklich. Der Bau einer seniorengerechten Einrichtung mit Tiefgarage entspreche mit Blick auf die demografische Entwicklung genau dem Bedarf in Hundsmühlen. Hintergrundwissen war seinerzeit offensichtlich nicht vorhanden. Daran haben wir gearbeitet und so nachgebessert, dass sich der Ausschuss am 11.9.2019 das Verfahren stoppte.

Neben der nicht ins Ortsbild passenden Gestaltung der massiven Baukörper hatte die Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ des Ortsvereins Hundsmühlen auch auf die Folgen der durch das beschleunigte Verfahren ausgeschlossenen „Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP“ nachhaltig aufmerksam gemacht. Diese UVP ist gemäß § 2 Absatz 4 BauGB in Bauleitverfahren ausdrücklich vorgeschrieben, wenn voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen entstehen können. 

In der Beschlussvorlage zu dem Thema vom 11.9. schließen das Planungsbüro/Gemeinde Auswirkungen des B.-Plans auf die Umwelt ohne Begründung schlichtweg aus. Dazu hat die Arbeitsgruppe Ortsentwicklung schriftlich Stellung genommen.
Nach der Auffassung der Arbeitsgruppe und Auskünften externer Fachleute können sehr wohl erhebliche Auswirkungen durch die geplante Baumaßnahme auf die Umwelt eintreten. Die geologischen und hydraulischen Verhältnisse im unmittelbaren und auch angrenzenden Bereich sind völlig unbekannt. Auf Grund der Erfahrungen bis in die jüngste Zeit hinein muss davon ausgegangen werden, dass durch die mehr als 2.300 m² große und mit einer Tiefe von 5,50 m unter Wasserspiegel der Hunte sehr tiefe Baugrube für die Tiefgarage sowie die damit verbundenen Grundwasserabsenkungen erhebliche Auswirkungen auf die Bodenverhältnisse auch im weiteren nachbarschaftlichen Bereich eintreten. Zudem traten bis vor nicht langer Zeit Ereignisse auf, welche Zweifel an der Standsicherheit des Huntedeichs bei extremen länger andauernden Wetterlagen aufkommen lassen. 

Vor diesem Hintergrund auf die Prüfung der Umweltverträglichkeit der Baumaßnahme zu verzichten, hält die Arbeitsgruppe für fahrlässig. 

Diese Auffassung vertreten auch die Nachbarn. Sie haben sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen, um ihre Rechte zur gegebenen Zeit wahrzunehmen und  in einem „Offenen Brief“ an die RatsherrInnen und die Gemeindeverwaltung gewandt. 

Der Ortsverein hat mit Schreiben an den Landkreis, den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLKW) und die Hunte-Wasseracht als Fachbehörden auf diese Situation aufmerksam gemacht. Auch allen RatsherrInnen und der Gemeinde wurden Abschriften übersandt. 

Der Vollständigkeit halber sind dieser Veröffentlichung die 

– Stellungnahme an die Gemeinde zur Sitzung vom 11.9.2019 und

– das Schreiben  an den Landkreis Oldenburg, das NLKW, die Hunte-Wasseracht und die RatsherrInnen

beigefügt (siehe unter diesem Artikel als Link zum Anklicken für weitere Information), so dass sich der interessierte Leser ein vollständiges Bild über die Planung machen kann. Wir freuen uns, dass durch den Beschluss des Planungsausschusses die Gemeinde vom 11.9.2019 zunächst ausgebremst worden ist, müssen jedoch weiter daran arbeiten, die vorgetragenen Sachargumente noch durch die Behördenmeinungen zu bestätigen. 

Noch einmal zur Erinnerung: Wir stehen der Planung grundsätzlich positiv gegenüber, sehen jedoch bei der Gestaltung der Baukörper noch Nachhol- und bei der Aufarbeitung der Bodenproblematik noch erheblichen Prüfbedarf.

Klaus Bunzel Winfried Koslowski

1. Vorsitzender OV Koordinator der Arbeitsgruppe

Ortsentwicklung im Ortsverein

Für weitere Information:

Schreiben an den LK Oldenburg

Stellungnahme an die Gemeinde