Der Ortsverein Hundsmühlen wurde am 30.01.1952 gegründet. Gemäß § 2 seiner Satzung nimmt er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Interessen des Ortes Hundsmühlen wahr und vertritt diese in Zusammenarbeit mit allen örtlichen Vereinen und den für Hundsmühlen zuständigen Behörden und Dienststellen. Er bemüht sich zusammen mit den benachbarten Heimat-, Orts- und Bürgervereinen um die Pflege des Heimatgedankens und der Ortsgemeinschaft sowie den Denkmalschutz.
Die sich aus daraus ergebenden Aufgaben werden von dem „engeren“ Vorstand, bestehend aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, Kassenwart/-in und Schriftführer/-in mit den jeweiligen Stellvertretungen sowie bis zu 10 Beisitzenden, von den Vertrauensleuten sowie von ehrenamtlichen Helfenden aus dem Ort wahrgenommen. Zur Betreuung der Einwohnenden ist Hundsmühlen in 12 Bezirke eingeteilt, denen jeweils ein/e Vertrauensmann/-frau vorsteht. Die Vertrauensleute nehmen regelmäßig an den dann Vorstandssitzungen teil.
Schwerpunktmäßig konzentrieren sich die Aktivitäten des Vorstandes auf:
1. die weitere kontinuierliche Entwicklung Hundsmühlens. Dabei wird der Ortsverein durch Stellungnahmen und eigene Anträge, die u. a. von gezielt eingesetzten Arbeitsgruppen erarbeitet worden sind, initiativ.
2. das Betreiben und Unterstützen von Einrichtungen, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Ortsverein pflegt beispielsweise Schutzhütten, Bankanlagen und Informationsanlagen zu historischen oder sehenswerten Plätzen in und um Hundsmühlen. Ebenso fördert der Ortsverein den Betreiberverein eines Bauernwochenmarktes oder sogt sich um die jährliche Weihnachtsbeleuchtung im Ort.
3. das Durchführen Veranstaltungen unterschiedlichster Art. Der Ortsverein veranstaltet jährlich – ausschließlich mit eigenen Kräften ohne gewerbliche Unterstützung – ein Orts- oder Bürgerfest, das Osterfeuer, Doppelkopfabende sowie Informationsabende zu grundsätzlichen Fragen der Ortsentwicklung oder gezielter Maßnahmen (z.B. Straßenbau- und Entwässerungsmaßnahmen, Maßnahmen von Spielplatzgestaltungen).
4. das Durchführen von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen. Er legt selbst öffentliche Beete an und unterhält diese. So wurden z.B. in den letzten Jahren Frühlingsblüher in öffentlichen Anlagen gepflanzt. Insgesamt werden über 20 Anlagen und Beete unterschiedlicher Größe (bis zu 1.500 qm) gepflegt und baulich unterhalten. Dazu gehört auch das Ehrenmal, an zum Volkstrauertag die Gedenkfeier durchführt.

