Informationen zur geplanten Erweiterung des EDEKA Marktes

Änderung des Bebauungsplans
Die Planunterlagen können von den Bürgern eingesehen werden, und zwar


a) auf der Webseite der Gemeinde Wardenburg
Die Planunterlagen mit den zu ändernden Lageplänen, den verbindlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung der geplanten Änderungen, eine
Auswirkungsanalyse sowie ein Schallgutachten sind auf der Webseite der Gemeinde Wardenburg veröffentlicht. Sie können von allen Bürgern eingesehen werden.

www.wardenburg.de > Rathaus > Bauleitplanungen  – Bebauungsplan Nr.
100 „Erweiterung EDEKA-Markt“

https://www.wardenburg.de/rathaus/bauleitplanungen/

Dort können Sie die vorstehend erwähnten Unterlagen im Einzelnen einsehen und herunterladen.


b) durch die „Öffentliche Auslegung“ in der Gemeinde Wardenburg
Auch hat die Gemeinde Wardenburg die Auslegung der Planunterlagen
öffentlich bekannt gemacht. Der gesamte Ausschreibungstext mit Planskizze ist ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Wardenburg – aber unter einer anderen Adresse – einzusehen:
www.wardenburg.de > Aktuelles > Amtliche Nachrichten >
Bebauungsplan 100


Was können Sie tun?
Sie können in der Zeit vom 10.05.2021 bis zum 10.06.2021 die Unterlagen
entweder in der Gemeinde (mit Terminabstimmung) oder auf der Internetseite der Gemeinde Wardenburg einsehen, prüfen und entscheiden, ob Sie dagegen schriftlich Einwendungen oder Beschwerden erheben wollen. Ihre Einlassungen werden im späteren Verfahren von der Gemeindeverwaltung geprüft, im Planungsausschuss beraten und als Beschlussvorschlag dem Verwaltungsausschuss vorgelegt.

Für die Arbeitsgruppe
Winfried Koslowski

 

Die Arbeitsgruppe Ortsentwicklung des Ortsvereins hat sich bereits mit einer Stellungnahme an Herrn Bürgermeister Reents gewandt:

BETREFF: Aufstellung des B.-Planverfahren Nr. 100, „EDEKA-Markt“ in Hundsmühlen


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Reents,

wie bereits in der Stellungnahme vom 20.03.2021 dargestellt, begrüßt der Ortsverein Hundsmühlen die geplante Erweiterung des „EDEKA-Marktes“ in Hundsmühlen und erhebt –abgesehen von den folgenden Hinweisen – keine grundsätzlichen Bedenken. In der Gesamtabwägung der verbindlichen textlichen Festsetzungen und der Ausführungen in den
Planunterlagen sowie der Begründung zum B.-Plan überwiegen die Vorteile für die Bevölkerung deutlich. Die Errichtung einer Schallschutzmauer, wie sie im Bereich der Laderampe geplant sein soll, führt zum Vorteil der Anlieger zu einer zusätzlichen Reduzierung des Betriebslärms. Noch be- bzw. entstehende Lärmquellen könnten – wie nachstehend ausgeführt – mit geringen Mitteln auf ein Minimum reduziert werden.
Die Hinweise beziehen sich auf die bereits in der o. .g. Stellungnahme genannten Punkte.


1. Zusätzliche Ein- und Ausfahrt zum erweiterten Parkplatz
Die zusätzliche Ein- und Ausfahrt vom Parkplatz in den Bereich „Hermann-Meyer-Str.“ ist in den Planunterlagen ausdrücklich vorgesehen. Der Parkplatzbetrieb führt, auch verursacht durch den erheblichen Bevölkerungszuwachs, gerade in diesem Bereich zu einem erhöhten
Verkehrsaufkommen und somit zu Mehrbelastungen der unmittelbaren Anlieger. Dieses widerspricht der Zielsetzungen, den Verkehrslärm dort zu reduzieren. Um diese Mehrbelastungen zu vermeiden, hält der Ortsverein die zeitliche Begrenzung der Ein- und Ausfahrt auf die Geschäftszeiten für notwendig. Zusätzlich sollte die Verkehrssicherheit und
die nachhaltige Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten im Kreuzungsbereich „Hermann-Meyer-Str./Erwin-Fritzsche-Str.“ durch den Einbau von Schwellen in der Art, wie sie bereits zur Sicherung des vorhanden Fuß- und Radweges auf dem Parkplatz vorhanden sind,
erhöht werden. Dieses Ziel wird nur dadurch erreicht, dass die Fahrgeschwindigkeiten erzwungen radikal reduziert werden. Bereits jetzt wird dieser Kreuzungsbereich mit den angrenzenden „30er-Zonen“ durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger, davon gerade
Familien mit Kleinkindern, Senioren sowie bewegungseingeschränkten Mitbürgern der angrenzenden Wohnungen und Heime stark genutzt.
Da die Errichtung der Ein- und Ausfahrt in den Planunterlagen festgeschrieben wird, sollten folgerichtig ebenfalls die grundlegenden Modalitäten des Betriebs dort – und nicht in einem städtebaulichen Vertrag – dauerhaft verbindlich geregelt werden. Es sollte sicher gestellt
werden, dass auch bei einem Eigentümerwechsel – in welcher Rechtskonstruktion auch immer – das Konzept auch für neue Betreiber öffentlich-rechtlich verbindlich gilt.


2. Fortführung und Sicherung des vorhandenen Rad- und Fußweges
Auch wenn der Vorschlag der Umlegung des Rad- und Fußweges um den Parkplatz herum wegen der Eigentumsverhältnisse nur schwer umsetzbar erscheint, sollten weiterhin Lösungen gesucht werden, den öffentlichen Rad- und Fußweg als solchen fortzuführen und nicht in den Betrieb des vergrößerten Parkplatzes auslaufen zu lassen. Ohne Prüfung von
Details wäre die Fortführung entlang der geplanten verlängerten Lärmschutzwand parallel zur „seitlich eingehausten“ Laderampe prüfenswert. Eine seitliche Verschiebung des Parkplatzes erscheint im Interesse der Verkehrssicherheit des vorgenannten Personenkreises vertretbar.


3. Ausgleichsmaßnahmen
Die geplante Festlegung, 17 Bäume als Ausgleichsmaßnahme im Bereich des
„Postweges“/„Querkanals“/Nordkamps zu pflanzen, wird grundsätzlich vollinhaltlich unterstützt. Der Ortsverein verweist auf seine Ausführungen in der Stellungnahme vom 20.03.2021. Zu diesem Verfahrensstand erscheint es jedoch zukunftsgerichtet, wenn auf die absolute Festlegung auf 17 Bäume verzichtet und die Bewertung so relativiert wird, dass im
Rahmen dieses Verfahrens federführend die Gemeinde unter Einbindung der unteren Naturschutzbehörde mit der Naturschutzstiftung, der Naturschutzverbände mit den jeweiligen Arten-, Bienen- und Insektenschutz- und Blütenprogrammen auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten (evtl. kombiniert miteinander) im Sinne unserer Ausführungen geprüft werden. Vor dem Hintergrund der allseits proklamierten Ziele zum Klima- und Artenschutz erscheint es sinnvoll, die dort vorhandenen fachlichen und finanziellen Ressourcen zusammen zu fassen und in einem ganzheitlichen Projekt- und dieses in dem von der Gemeinde genannten Bereich – umzusetzen. Der Ortsverein bietet seine
Unterstützung und Mithilfe an.


Winfried Koslowski
Leiter der Arbeitsgruppe im
Ortsverein Hundsmühlen

Geplante Erneuerung der GS Hundsmühlen

Erstmalig wird auf der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses die neu geplante Erweiterung der Grundschule Hundsmühlen präsentiert. Die Präsentation findet am Donnerstag, dem 27.5.2021 ab 16 Uhr im Ratssaal des Wardenburger Rathauses statt.
Auf dieser Sitzung wird im Rahmen der “Berichte der Verwaltung” als TO 3.4 über den Stand der Planungen für den Umbau der Grundschule berichtet werden. Die Unterlagen können bereits unter folgendem Link eingesehen werden:

 

 

Informationsveranstaltung zur baulichen Entwicklung des ehemaligen Meissner- Geländes

Am 22.4. findet eine Informationsveranstaltung zum Stand der baulichen Entwicklung des Geländes der ehemaligen Gärtnerei Meissner statt. Eine Teilnahme ist nach erfolgter Anmeldung auf digitalem Wege möglich. Alle Informationen dazu sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.wardenburg-app.de/offentliche-einrichtungen/gemeindeverwaltung-gesamt/bauamt/mitteilungen-aus-dem-rathaus-1/informationsveranstaltung-bauliche-entwicklung-auf-dem-gelande-der-ehemaligen-gartnerei-an-der-hunoldstrasse/

Bei Fragen zu der Veranstaltung steht das Bauamt der Gemeinde Wardenburg gerne telefonisch unter 04407/ 73-165 zur Verfügung.

Arbeitseinsatz der “Grünen Gruppe”

In den letzten Tagen waren die Mitglieder der “Grünen Gruppe” des Ortsvereins wieder einmal sehr fleißig. Auf dem Programm stand die Sanierung einiger der insgesamt 41 zu pflegenden Bankanlagen in Hundsmühlen und umzu. Außerdem wurden Streublumenflächen angelegt, damit unser Ort bald wieder bunt aufblühen kann.

Tannenbaum-Schreddern 2021

Aufgrund der bekannten Umstände und Bestimmungen ist es uns in diesem Jahr leider nicht möglich, unser alljährliches Tannenbaum-Schreddern durchzuführen. Im nächsten Jahr sind wir wieder dabei!

Volkstrauertag 2020

Am 15. November trafen sich unsere Vorsitzenden Frank Stargardt und Daniela Appelt mit Pastor Martin Böhmen unter Einhaltung entsprechender Hygieneschutzmaßnahmen und dem gebührenden Sicherheitsabstand am Ehrenmal am Vogelbusch. Sie legten einen Kranz nieder und gedachten Verstorbenen sowie allen Opfern von Krieg und Gewalt . Situationsbedingt war eine wie in den letzten Jahren übliche Gedenkfeier leider nicht möglich.

Aktion “Laternen Fenster”

Wie viele sicherlich schon gehört haben, findet, aufgrund der momentan schwierigen Situation und um alle gesundheitlich zu schützen, der alljährliche Laternenumzug des Hundsmühler Ortsvereins dieses Jahr leider nicht statt.

Wir wollen aber nichts unversucht lassen, um uns die Sankt Martins-Zeit so schön wie möglich zu machen.

Daher hat der Hundsmühler Ortsverein, zusammen mit dem Tungeler Ortsverein, der Krippe der Kindertagesstätte Tungeln, der Kindertagesstätte Tungeln, der Ev. Kindertagesstätte “Matthäus” Hundsmühlen, der Grundschule Hundsmühlen und der Hundsmühler Kirche die Aktion „Laternen Fenster“ gestartet, um ein wenig Zauber in unsere Straßen zu bringen.

Mit Hilfe der Tungeler und Hundsmühler Kinder, Eltern und Bürger, die die Aktion unterstützen und mitmachen, wollen wir unsere Straßen zum Leuchten bringen.

Hierbei hängt man eine oder mehrere Laternen in ein Fenster, das am besten zur Straße hinzeigt, und bringt sie mit Lichterketten oder LED-Teelichtern zum Leuchten. Nun können große und kleine abendliche Spaziergänger die tollen Laternen bestaunen.

Anstelle eines gemeinsamen Martinsumzugs, ist dies vor allem für Kinder eine schöne Alternative mit ihren Eltern und den eigenen gebastelten Laternen spazieren zu gehen und die leuchtenden Laternen in den Fenstern zu bewundern.

Ganz im Sinne von Sankt Martin wollen wir mit Hilfe der Laternen Hoffnung schenken, in dieser schwierigen Zeit.

Gemeinsam schaffen wir das!
Die Aktion startet am 1.11.20 und endet am 11.11.20. Jeder der Lust hat kann mit machen. Überall.
Diese Aktion darf gerne geteilt werden.

Wir freuen uns über jede Laterne, die wir in euren Fenstern entdecken, sowie über jedes gepostete Foto und Kommentare zu dieser Aktion auf unserer Facebook-Seite des Ortsvereins Hundsmühlen.

 

Jahreshauptversammlung 24. September 2020

Der neue Vorstand  bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen, das entgegengebrachte Vertrauen und insbesondere dem alten Vorstand für die ehrenamtlich geleistete Arbeit.  Danke   

Artikel NWZ:

www.nwzonline.de/wardenburg/hundsmuehlen-ortsverein-spenden-an-schule_a_50,10,1093260449.html

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 24.09.2020 um 20 Uhr

 des Ortsvereins Hundsmühlen e.V. in der Sporthalle am Querkanal

 Tagesordnung

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Beschlussfähigkeit, Anträge zur

    Tagesordnung und Genehmigung der Tagesordnung

  1. Grußworte der Gemeinde mit Bürgermeister Reents
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2019
  3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
    Bericht von Winfried Koslowski im Rahmen der Ortsentwicklungsgruppe                
    – Hunoldstraße
    – Schule
    – EDEKA
    – Bebauungsplan Grundstück Meissner
  4. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
  5. Aussprache über die Berichte und Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
  6. Satzungsgemäße Wahlen in ungeraden Jahren und außerordentliche Wahl:
    a) Vorsitzende(r) (außerordentlich)
    b) stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
    c) Kassenwart(in)
    d) stellvertretende(r) Schriftführer(in)
    e) 3 Beisitzer(in) „gerade Jahre“
  7. Wahl eines/einer Kassenprüfers (-prüferin)
  8. Verschiedenes

Vorschau Termine / Veranstaltungen

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Anträge zur Tagesordnung sollten bis zum

12.09.2020 beim Vorstand vorliegen. Der Vorstand ist erreichbar über info@ort-hundsmuehlen.de.

Sie können auch in der Mitgliederversammlung gestellt werden. Diese entscheidet dann über die Aufnahme in die Tagesordnung.

Aufgrund der Pandemie bitten wir darum, einen ständigen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten sind Masken zu tragen. An den Sitzplätzen kann auf das Tragen der Masken verzichtet werden, sofern der Abstand von 1,5 Metern sichergestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Absage der Jahreshauptversammlung am 25.03.2020

Aufgrund des Corona Virus sieht der Ortsverein Hundsmühlen sich gezwungen, die Jahreshauptversammlung am Mittwoch, den 25. März 2020 auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, da uns das Wohl der Beteiligten sehr am Herzen liegt. Der neue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Hundsmühler Grundschule wird 70 Jahre alt!

Hundsmühler Grundschule wird 70 Jahre alt – herzlichen Glückwunsch

Am 17. April 2020 wird unsere Grundschule 70 Jahre alt. Ganz schön alt als Einrichtung – aber immer noch jung, belebend und kreativ dem Ortsleben in Hundsmühlen verbunden.

Der Ortsverein gratuliert und ist erfreut, dass sich trotz der nicht einfacher werdenden gesellschaftlichen Veränderungen die Schule ihren Ruf, als Kleinod im Ort ihren pädagogischen Auftrag in aller Ruhe, Sensibilität, Gründlichkeit und Verantwortung gegenüber den Eltern und Kindern zu erfüllen, immer wieder gerecht wird. Die Schule ist ein Mittelpunkt des Ortslebens und hat bei vielen Hundsmühler Schülern bis in die jüngste Zeit bleibende positive Eindrücke hinterlassen.

Am 17. April 1950 wurde die Grundschule eingeweiht. Der Bau wurde notwendig, weil sich nach dem 2. Weltkrieg die Bevölkerungszahl durch den Zuzug der Flüchtlinge und Vertriebenen wesentlich erhöhte und die Schule in Tungeln zu klein geworden war, die sprunghaft gestiegene Schülerzahl aufzunehmen. Die Schulräume in Tungeln blieben bestehen und wurden erst 1974 zugunsten der Einrichtung des ortsübergreifenden Kindergartens aufgelöst.

Der Hundsmühler Neubau bestand aus 4 Klassenräumen,, 1 Lehrer- und 1 Lernmittelzimmer, 1 Werkraum, 1 Duschraum und 1 Umkleideraum. Dazu wurden 4 Wohnungen für 4 Lehrkräfte und eine Hausmeisterwohnung errichtet. Die Sporthalle wurde ebenfalls 1974 eingeweiht. Bereits am 23.11.1985 wurde der Erweiterungsbau im Rahmen eines „Tages der offenen Tür“ eingeweiht.

Als Folge der Ausweisung großer Baugebiete mit dem entsprechenden Zuzug von Neubürgern mit schulpflichtigen Kindern steht jetzt eine tiefgreifende Umstrukturierung an (siehe dazu Artikel Jens Zschiedrich in der Hundsmühler Sportzeitung).

Der Ortsverein Hundsmühlen fühlte sich und fühlt sich weiterhin der Grundschule verbunden und wird sie und ihre wertvolle pädagogische Arbeit stets unterstützen.

Viel Erfolg für die zukünftige Arbeit wünscht

Der Vorstand des Ortsvereins Hundsmühlen

Bauleitverfahren Meissner

Verwaltungsausschuss und Planungsausschuss der Gemeinde Wardenburg stoppen das Bauleitverfahren „Meissner“ in Hundsmühlen

Die Überplanung des Grundstücks „Meissner“ in Hundsmühlen ist nach der Beschlussempfehlung des Planungsausschusses der Gemeinde Wardenburg vom 29.1.2020 vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde unter Aufhebung eines früheren Beschlusses am 5.2.2020 gestoppt worden. Mit den jetzt aufgehobenen Beschlüssen sollte das Grundstück der ehemaligen Gärtnerei Meissner in Hundsmühlen durch ein sog. „beschleunigtes Verfahren“ neu überplant werden.

Die Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ im Ortsverein Hundsmühlen wandte sich bereits frühzeitig gegen diese Zielsetzung der Gemeinde, weil die dadurch ermöglichten und konkret geplanten Baumaßnahmen sich nachhaltig auf die Umwelt und Natur auswirken würden. Dieses galt sowohl für den Bau einer Tiefgarage im unmittelbaren Bereich der Hunte als auch für die sehr kompakte Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen.

Nach Auffassung der in der Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ mitarbeitenden Fachleute wäre für den Bau einer Tiefgarage zwingend notwendige Grundwasserabsenkung über längere Zeit in die hydrogeologischen Verhältnisse derart stark eingegriffen worden, dass Auswirkungen auf die Standsicherheit des Huntedeiches und der anliegenden Grundstücke nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich waren. Die vom Investor zu diesem Zeitpunkt eingereichten Antragsunterlagen behandelten diese Problematik nicht, es sollte sogar durch die Wahl eines „beschleunigten Verfahrens“ verfahrensmäßig ausdrücklich auf die Prüfung der Umweltverträglichkeit verzichtet werden. Zudem befürchtete die Arbeitsgruppe, dass die Massigkeit und die architektonische Ausgestaltung der geplanten Gebäude sich nicht in die örtliche Bebauung und das vorhandene Ortsbild einpassen würden.

Die Bedenken zur Standsicherheit des Deiches und der umliegenden Grundstücke und Häuser wurden grundsätzlich von den seitens des Ortsvereins eingeschalteten technischen Fachbehörden geteilt. Sie definierten die zu erfüllenden technischen Anforderungen mit dem Ergebnis, dass der Investor gegenüber der Gemeinde seine Antragsunterlagen durch eine „Stellungnahme mit Berechnungen zur Grundwasserhaltung“ ergänzte. Diese Stellungnahme verfehlte die an Gutachten anerkannter Fachgutachter zu stellenden objektiven und wissenschaftlichen Anforderungen deutlich. Sie erfüllte auch die Anforderungen der technischen Behörden nicht. Zudem wurden nach Auffassung der Arbeitsgruppe die technischen Grundlagendaten zu gering angesetzt. Bei realistischer Berechnung hätte sich beispielsweise der Absenktrichter für die Grundwasserabsenkung mit der Folge vergrößert, dass noch mehr Grundstücke direkt davon betroffen wären als dargestellt (siehe unten stehende Zeichnung).

Zudem sollte die Firsthöhe der direkt an der Hunte geplanten Einfamilienhäuser von 9 auf 10 m angehoben werden.

Darauf wies die Arbeitsgruppe des Ortsvereins in Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde hin. Die Politik reagierte und beschloss, dass nunmehr ein „Regelverfahren nach dem Bundesbaugesetz durchgeführt werden soll und das im Rahmen dieses Verfahrens auch die Bürgerbeteiligung durchgeführt und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz zur Frage der Standsicherheit des Huntedeiches umfassend beteiligt wird“.

Um es klarzustellen: Die Arbeitsgruppe wendet sich nicht gegen die Bebauung dieses Grundstück, auch nicht gegen die Errichtung einer Tiefgarage. Sie ist aber der Auffassung, dass offensichtliche Auswirkungen auf die Umwelt (die Hunte wird zukünftig ein Naturschutzgebiet), die Deichsicherheit und die Nachbargrundstücke verfahrensmäßig nicht von vornherein ausgeblendet werden. Sie sollten vielmehr von von Anfang an gutachterlich behandelt, zum Gegenstand des Bauleitverfahrens gemacht und öffentlich ausgelegt werden, damit alle Betroffenen sich einen Überblick über die Planungen und dessen Auswirkungen machen können. Auch eine – wenn auch nur informelle – Beteiligung der betroffenen Bürger wäre sinnvoll und für den Fortgang des Verfahrens förderlich gewesen. Jetzt fangen wir wieder „bei Null“ an und hoffen auf eine größere Transparenz der Planung.

Die Aktivitäten der Arbeitsgruppe waren bislang grundsätzlich mit den betroffenen Bürgern abgesprochen. Diese haben sich zwischenzeitlich in einer Interessengemeinschaft organisiert und werden mit dem Ortsverein/Arbeitsgruppe – und hoffentlich auch mit dem Investor – nach einvernehmlichen Lösungen suchen. Die Arbeitsgruppe hat von Anfang – und jetzt schriftlich erneut – diesem angeboten, an der Planung mitzuarbeiten. Mal sehen, wie sich das Verfahren weiter entwickelt.

Für die Arbeitsgruppe

Winfried Koslowski

als dessen Koordinator

Status Achternmeerer Straße

Gemeinde stellt die geplante Ausweisung des Baudenkmals „Achternmeerer Str.“ als „geschützer Landschaftsteil” zurück

Der Umweltausschuss der Gemeinde Wardenburg stellte in seiner Sitzung vom 26.02.2020 das am 01.03.2017 eingeleitete Unterschutzstellungsverfahren der Allee entlang der Achternmeerer Straße zurück und will nach Gesprächen mit den betroffenen Anliegern entscheiden, ob das Verfahren fortgesetzt oder aufgehoben wird. In den Gesprächen mit den Anliegern soll erreicht werden, dass anstelle der geplanten Unterschutzstellung freiwillige Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern geschlossen werden. Der Straßenkörper selbst steht als Baudenkmal bereits unter Schutz und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Sowohl die Anlieger der Achternmeerer Straße als auch der Ortsverein hatten sich seinerzeit gegen das Unterschutzstellungsverfahren gewandt, weil durch die geplanten Satzungsregelungen erhebliche negative Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der angrenzenden Flächen zu befürchten waren und das Ziel des Verfahrens, nämlich den Schutz der Bäume zu sichern, ohne erhebliche Einschnitte in die landwirtschaftlichen Betrieben nicht erreichbar waren. Zudem könnten die Schutzziele durch die Gemeinde selbst als Eigentümer und Straßenbaulastträger ohne ausdrückliche Unterschutzstellung der Allee erreicht werden.

Auch sahen und sehen sowohl die Anlieger und der Ortsverein eine wesentliche Ursache für die Gefährdung der Bäume und Beeinträchtigung des Straßenkörpers durch das hohe Verkehrskommen und in der zu schnellen Fahrweise der Autofahrer.

Die Achternmeerer Straße ist nur für den Anliegerverkehr frei, wird jedoch regelmäßig als Durchgangsstrecke durch auswärtige Autofahrer genutzt. Ausweichverkehr bis in die Bermen hinein stehen an der Tagesordnung. Auch wird trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km zu schnell gefahren. Die Straße ist eine bei den Fußgängern und Radfahrern sehr beliebte Stecke. Gefahrensituationen wegen zu schnellen Fahrens treten regelmäßig auf.

Der Ortsverein wiederholt an dieser Stelle die bereits – auch von den Anliegern – mehrfach gegenüber der Gemeinde vorgetragene Bitte nach deutlich stärkerer Überwachung sowohl des Durchgangsverkehrs als auch der gefahrenen Geschwindigkeiten. Allein deren Reduzierung stellt schon einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Straße und der Allee dar.

Für die Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“

Winfried Koslowski

Was passiert mit der Hunoldstraße?

Das zur Sanierung der Hunoldstraße vom Landkreis eingeleitete Planfeststellungsverfahren läuft zur Zeit behördenintern (Landkreis, Land Niedersachsen und Gemeinde) weiter. Nach Auskunft des Landkreises Oldenburg als Straßenbauträger wird jetzt geprüft, ob und inwieweit der bauliche Zustand und die eingebauten Rohrgrößen des vorhandenen Kanalsystems ausreichen, die künftigen Anforderungen zu erfüllen. Dazu wurde in den letzten Wochen seitens der Gemeinde eine Bestandsaufnahme vorgenommen, um zu erfassen und zu dokumentieren, ob und gffls. welche baulichen Maßnahmen am Kanalsystem (Sanierung durch das sog. Inlinerverfahren oder kompletter Neubau) durchgeführt werden müssen.

Die notwendigen Daten liegen nunmehr vor, so dass jetzt entschieden werden kann – und bald werden muss -, wie es weiter gehen soll. Diese Entscheidungen haben einen maßgeblichen Einfluss auf die Art der Finanzierung der Baumaßnahmen (Inanspruchnahme von Fördermitteln bei Neubau oder Reparaturaufwendungen ohne Fördermittel).

Aus Sicht des Ortsvereins ist Eile geboten, weil der bauliche Zustand der kombinierten Rad- und Fußwege so schlecht ist, dass täglich Gefahrensituationen durch abgesacktes Pflaster, hoch stehende Gullydeckel, zu hohe Bordsteine und verkehrsbehindernde Mülleimer entstehen. Unabhängig von der Frage der Kanalsanierung drängt sich eine Sanierung der Rad- und Fußwege in der gesamten Breite zur Verfügung stehenden Flächen auf, um die Gefahrenmomente zu beseitigen.

Für die Arbeitsgruppe

„Ortsentwicklung“ im Ortsvereins

Winfried Koslowski