Planung Hunoldstraße – Einwendungen noch möglich

Planfeststellungsverfahren K 124/Hunoldstraße: Der Ortsverein präzisiert die Daten für die Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Erhebung von Einwendungen:

Der Ortsverein Hundsmühlenn weist darauf hin, dass die Planunterlagen zum Ausbau der Hunoldstraße nur bis zum 28.6.2018 in der Gemeinde Wardenburg ausliegen. Die Einwendungen können bis zum 10.07.2018 gegenüber der Gemeinde oder dem Landkreis Oldenburg erhoben werden.

Darüber hinaus bietet der Ortsverein den Hundsmühlern an, über den 28.6.2018 hinaus an insgesamt drei Tagen die Planunterlagen in der Bücherei Hundsmühlen (Matthäuskirche) einzusehen, um dann bis zum 10.07.2018 gegenüber der Gemeinde und dem Landkreis Einwendungen erheben zuu können. Die genauen Daten werden in Kürze auf der Webseite des Ortsvereins (Adresse: www.ort-hundsmuehlen.de), in der NWZ und im Schaukasten vor der LzO bekanntgegeben.

Info des Ortsvereins Hundsmühlen an die Bürger zur eingeleiteten Planfeststellungsverfahen K 124 (Hunoldstraße)

Info des Ortsvereins Hundsmühlen an die Bürger zur eingeleiteten Planfeststellungsverfahen K 124 (Hunoldstraße)

Der Ortsverein Hundsmühlen weist insbesondere die Bürger Hundsmühlens darauf hin, dass der Landkreis Oldenburg durch die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkeises Oldenburg das notwendige Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Hununoldstraße einschlielich der Rad- und Fußwege eingeleitet hat. Die Unterlagen liegen derzeit in der Gemeinde Wardenburg aus und können während der Geschäftszeiten der Gemeinde bis Mitte Juli 2018 dort eingesehen werden.

Durch einen Erläuterungsbericht sowie detaillierte Kartenunterlagen ist im Einzelnen dargestellt, mit welchen technischen Daten der Ausbau der Hunoldstraße durchgeführt werden soll.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verfahren. Die betroffenen Bürger haben innerhalb der Auslegungsfrist die – letzte – rechtliche Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Der Ortsverein rät dringend, dass die Bürger sich die umfangreichen Unterlagen durchsehen, sich evtl. beraten lassen und prüfen, ob ihre Rechte durch den geplanten Ausbau betroffen sein können. Der Ortsverein prüft derzeit, ob für nicht so mobile Bürger die Unterlagen auch während noch festzulegender Zeiten in Hundsmühlen eingesehen werden können.

Der Landkreis verfolgt mit dem Ausbau der Hunoldstaße ganz deutlich die Zielsetzung, die derzeitige Funktion der Straße, Zubringer der regionalen und überegionalen Verkehre zur Stadt Oldenburg zu sein, zu verfestigen. Er eröffnet mit dem Ausbau somit die Möglichkeit, dass die derzeitige Belastung der Hunoldstraße durch den PKW- und den Schwerelastverkehr zu Lasten aller Hundsmühler bei Bedarf auch noch ausgebaut wird. So heißt es in den Erläuterungen der Planfestellungsunterlagen, dass „die K 124/Hunoldstraße ist auf Grund der tatsächlichen Schwerlastverkehre zu schwach bemessen und der heutigen Verkehrsbeanspruchung, insbesondere dem Schwerlastverkehr, nicht mehr gewachsen.“ Die einmündenden Gemeindestraßen werden dem Verkehrsfluss der Hunoldstraße eindeutig untergeordnet,

Gegenüber dem jetzigen Ausbauzustand treten wesentliche Veränderungen ein. Die Straßenbreite zwischen den Borden reduziert sich zugunsten der beiderseitigen Rad- und Fußwege auf 6,50 Breite. Überholungsverkehr ist bei parkenden PKW nicht mehr möglich. Die Einmündungstrichter an der Diedrich-Dannemann-Straße und an der Achternmeerer Straße werden zurückgebaut. Die Kreuzung an der D.-D.-Str. enthält eine Teilsignalanlage. Obwohl sich sowohl das Verkehrs- als auch das Lärmaufkommen dort und auch entlang der Hunoldstraße wesentlich erhöht hat, wird die Notwendigkeit eines Kreisverkehrs gar nicht angesprochen. Eine Beruhigung des Verkehrs soll durch die Verlangsamung des Verkehrssflusses durch die bei parkenden Fahrzeugen entstehenden Rückstaus erreicht werden.

Auch sollen Bushaltestellen so verlegt werden, dass auch Auswirkungen auf die Grundstückseigentümer entstehen können.

Positiv anzumerken ist, dass die seit langem von den Einwohnern und vom Ortsverein geforderte Fußgängerampel an der Friedrich-Lübbers-Str. sowie der Straßenteiler am Hunteweg/Hundsmühler Straße gebaut werden.

Weiterführende Unterlagen:

Übersichtskarte

Lagepläne

Erläuterungsbericht

Der Ortsverein hat Untermieter !!

Der Ortsverein hat nun einen Untermieter ohne Miete dafür zu verlangen. Es ist ein kleines Vogelpärchen und hat sich zum Nisten unseren Schaukasten an der Hunoldstraße ausgesucht. Dabei war es beim Bau so geschickt, dass eine Tür versiegelt ist. Das kleine Glück im eigenen Nest zu sitzen, löst beim Betrachten Freude aus.

 

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Wie geht es weiter mit der Sanierung der Hunoldstraße?

Mit der Sanierung hätte es längst losgehen sollen – aber passiert ist, so von der Bevölkerung wahrgenommen, nichts. Aber gut Ding will Weile haben.

Nach Auskunft der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oldenburg wurde die Planung während der letzten Monate vorangetrieben. Der aktuelle Sachstand ist, dass nunmehr alle Planunterlagen zusammengefügt sind. Die Voraussetzungen für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sind erfüllt. Die Durchführung dieses formalen Rechtsverfahrens ist gesetzlich vorgeschrieben. Darin haben die Bürger die Gelegenheit, ihre Rechte geltend zu machen. Der Landkreis beabsichtigt, Ende Februar/Anfang/März d. J. das Rechtsverfahren zu eröffnen und die Unterlagen öffentlich auszulegen. Dieses ist bislang aber noch nicht geschehen (Stand 10.3.2018).

Die Bewohner können nach Beginn der Auslegung diese innerhalb einer Frist von 4 Wochen u. a. in der Gemeindeverwaltung Wardenburg die Planunterlagen einsehen und Bedenken und Einwendungen geltend machen, wenn sie sich betroffen fühlen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist ist das Recht verwirkt, Einwendungen zu erheben. Die Bürger sollten also schon frühzeitig darüber nachdenken, ob und inwieweit ihre Rechte durch die Sanierungsmaßnahmen tangiert sind. Im Zweifel sollten sie sich anwalrlich beraten lassen.

Für die Arbeitsgruppe Ortsentwicklung

Winfried Koslowski

Warum unterquert die Lethe in Hundsmühlen die Hunte? Kurzüberblick insbesondere für Neubürger

Warum unterquert die Lethe in Hundsmühlen die Hunte?
Kurzüberblick insbesondere für Neubürger

In Hundsmühlen gibt es eine Besonderheit, die ihresgleichen sucht. Zwei Flüsse als natürliche Gewässer unterqueren sich, sie fliessen nicht ineinander und verzweigen sich wieder, nein: sie unterqueren sich und bleiben eigenständige Gewässer.

Aufmerksame Radler oder Spaziergänger haben, wenn sie auf dem Huntedeich in Richtung Tungeln unterwegs waren, sicher bemerkt, dass im Bereich des Endes der Bebauung in Hundsmühlen die Hunte durch einen großen zweiröhrigen Durchlass (Düker) unterquert wird. Diese Art der Unterquerung stellt nahezu ein Novum dar. Sie steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bau des Küstenkanals und der Errichtung des Stromkraftwerks am Ende des Achterdieks in Richtung Oldenburg.

Es gibt sehr viele äußerst interessante Details, deren Darstellung den Leser an dieser Stelle überfrachten würden. Sie sind zum Teil nachzulesen in der Chronik von Hundsmühlen. Interssiertre Käufer können sie noch jetzt in der Wittemoor-Apotheke in Hundsmühlen einsehen und kaufen.

Zur Fragestrellung:
Die Lethe entspringt in Halen (Gemeinde Emstek), fließt in Richtung Oldenburg und mündet in den Osternburger Kanal. Sie hat eine Gesamtlänge von 36,5 km. Die Lethe dient der Entwässerung der auf der Gesamtlänge im Flussbereich liegenden überwiegend landwirtschaftlichen Flächen und somit dem Binnenhochwasserschutz. Erst letztes Jahr wurde das Überschwemmungsgebiet „Lethe“ im Berich Hundsmühlen durch eine Verordnung neu festgesetzt.

Die Hunte entspringt im Wiehengebirge nördlich von Melle und hat eine Länge von ca. 110 km. Sie führt über Oldenburg und mündet am Huntesperrwerk in die Weser. Auch sie hatte und hat ebenfalls überwiegend die Aufgabe, das Einzugsgebiet vom Binnenhochwasser zu entsorgen.

Aus der beigefügten Vogteikarte aus dem Jahre 1790 ist erkennbar, dass die jeweiligen Wasserläufe im Bereich Tungeln und Hundsmühlen einen ganz anderen Verlauf hatten als derzeit. Damals verlief die Lethe in einem tiefer gelegenen Flussbett ungefähr im Bereich des jetzigen Huntebetts nahe und parallel zu Hundsmühlen in Richtung Oldenburg. Die Hunte floss seinerzeit oberhalb Tungels in Richtung Oldenburg im Bereich des jetzigen Osternburger Kanals, dann durch die Marsch wieder in Richtung Hundsmühlen und von dort in die heute noch bekannte aber stillgelegte „Mühlenhunte“.

Durch den Bau des Küstenkanals (Inbetriebnahme im Jahr 1935) mußte das ursprünglich tiefer liegende Huntebett in Hundsmühlen höhergelegt werden, um den Wasserschutz zu sichern. Dazu wurde dieses ungefähr dem Verlauf des urspünglichen Lethebetts angepasst und ab Tungeln der Höhe des Küstenkanals angeglichen. Der Hochwasserschutz durch die Lethe wurde dadurch sichergestellt, dass (wie oben beschrieben) die Hunte unterdükelt wurde und danach „kanalisiert“ in das ehemals dort fließende Huntebett (danach Osternburger Kanal) eingeleitet wurde.

Der Küstenkanal hat neben der Funktion einer sehr verkehrsreichen Wasserstraße auch die Aufgabe, die Hochwasserspitzen aus den Einzugsgebieten Hunte, Sagter Ems, Leda/Jümme Soeste und Vehne aufzufangen. Das Huntehochwasser wird entsprechend dem Wasserbedarf im Küstenkanals in Hundsmühlen über das Sperrwerk Am Achterdiek, kurz vor dem Stromkraftwerk geregelt. Das Stromkraftwerk wurde im Jahr 1927 in Betrieb genommen. Es staute die Hunte auf das zur Wasserversorgung des Küstenknals notwendige Niveau. Gleichzeitig wurde das durch die Hochlegung der Hunte entstandene Sturzgefälle zur Erzeugung von Strom durch Wasserkraft ausgenutzt.

Winfried Koslowski
Leiter der
„Arbeitsgruppe Ortsentwicklung“