Ausbau Hunoldstraße

Offener Brief an den Landkreis Oldenburg Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ im Ortsverein Hundsmühlen Frau Christine Bruns Bussardweg 5 26203 Hundsmühlen Landkreis Oldenburg Herrn Landrat Harrings Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Hundsmühlen, den 29.09.2018 Ergänzung der am 6.7.2018 gegen den Ausbau de K 124/Hunoldstraße in Hundsmühlen  erhobenen Einwendungen  Sehr geehrter Herr Landrat, Die mit Schreiben vom 6.7.2018 zur Fristwahrung erhobenen Bedenken ergänzt der Ortsverein Hundsmühlen hiermit in der beigefügten Anlage. Die Stellungnahme befasst sich mit den Problemen der Planung, wie sie sich dem Ortsverein darstellen. Sie ist entsprechend umfangreich. Einige Punkte hätten sich möglicherweise vorab klären lassen, wenn Sie – wie von uns erbeten – die vorgelegte Planung auch  innerhalb dieses förmlichen Planfeststellungsverfahrens mit uns besprochen hätten. Als -wie wir meinen – engagierter Verein, dessen Aufgabe es ist, sich für  das Wohl der Bürger einzusetzen, sind wir enttäuscht über die Absage und haben sie nicht recht verstanden, zumal Gespräche zwischen Parteien in allen förmlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahen üblich sind, um möglichst viel Übereinstimmungen zu erreichen und strittige Punkte zu reduzieren. Schade. Gleichwohl sieht der Ortsverein Hundsmühlen zum Wohle der Bürger Handlungsbedarf und ergänzt seine ursprüngliche Stellungnahme germäß der Anlage. Gegenüber der mit der Mail vorab übersandten Fassung ist mit Blick auf die „Dieseldiskussion“, der Sperrung von Straßenzügen mit hohem KfZ-Verkehr sowie der EU-Beschlüsse zu den Umweltbelastungen durch Kraftfahrzeuge auf Seite 4 der Stellungahme eine Ergänzung eingefügt worden. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung unserer 1. Vorsitzenden, Frau Christine Bruns, zeichnen Winfried Koslowski Leiter der Arbeitsgruppe Ortsentwicklung Klaus Buntzel Projektleiter Hunoldstraße im Ortsverein Hundsmühlen _________________________________________________________________ Ergänzung der am 6.7.2018 gegen den Ausbau de K 124/Hunoldstraße in Hundsmühlen  erhobenen Einwendungen   Stellungnahme des Ortsvereins Hundsmühlen zur Planung „Ausbau der K 124/Hunoldstraße“ in Hundsmühlen: 1. Grundsätzliches: 1.1 Rechtliche und tatsächliche Bedeutung Bewertung der K 124/Hunoldstraße als Kreisstraße Die K 124/Hunoldstraße erfüllt nicht die Tatbestandsmerkmale einer Kreisstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c Nds. Straßengesetz. Dass sie seit langem als solche eingestuft ist, verändert nicht ihren tatsächlichen Rechtscharakter. Sie
  • verbindet nicht überwiegend den Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten,
  • dient nicht der Aufnahme des überörtlichen Verkehrs innerhalb eines Landkreises oder
  • dient nicht den unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege und kann wegen der als Ortsdurchfahrt bereits vorhandenen Anbindung auch dafür nicht bestimmt sein.
Die Beschreibung gemäß Nr. 1.1 des Erläuterungsberichts entspricht nur bedingt den tatsächlichen Gegebenheiten. Aus Sicht des Ortsvereins ist eine Grundvoraussetzung der Planung, dass es sich tatsächlich um eine Kreisstraße handelt, niicht erfüllt. Dem Verfahren fehlt somit die Rechtsgrudlage. Begründung Hundsmühlen ist der im äußersten Nordwesten der Gemeinde Wardenburg belegene Ortsteil. Er grenzt unmittelbar an die Grenzen des Oberzentrums Oldenburg und ragt wie eine Halbinsel in den Stadtbereich. Die Anbindung Hundsmühlens an das Oberzentrum Stadt Oldenburg erfolgt über die Hunoldstraße und die innerstädtischen Straßen “ Hundsmühler Straße“ in Hundsmühlen und den „Westfalendamm“ und nicht – wie es im Erläuterungsbericht dargestellt ist – , direkt über die B 401. Eine direkte Anbindung der K 124/Hunoldstraße, und somit des Ortsteils Hundsmühlen, an das Grundzentrum Wardenburg besteht nicht. Diese erfolgt bereits vorher im Ortsteil Tungeln über die L 870, ca. 6 km vom Grundzentrum entfernt. Entgegen der Darlegungen der Planer bestehen keine unmittelbaren Verbindungen zwischen der K 124/Hunoldstraße und der ca. 8 km entfernten BAB-Anschlussstelle „Wardenburg“, den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, sowie den sonstigen Gemeinden des Landkreises Oldenburg. Deren Verkehre laufen über eigene Hauptverkehrsachsen zum Oberzentrum. Die K124/Hunoldstraße ist nur eine von einem der Hauptzubringer, der L 870, abzweigende Ortsdurchfahrt, mithin ein Blindarm, der nur die Aufgabe hat, eine der drei zum Oberzentrum Oldenburg führenden Verbindungsachsen zu entlasten. Eine verbindende überregionale Funktion der Straße entsteht dadurch nicht. Wenn ja, dann hat jede x-beliebige Straße eine solche. Bis auf Sackgassen haben alle Straßen einen Anfangs- und Endpunkt, über die irgendwann eine Anbindung an das überregionale Straßennetz erfolgt. Nur den Verbindungsachsen fällt systemgerecht die Aufgabe zu, die überregionalen Verkehrsströme zum Oberzentrum Oldenburg zu leiten. Wenn diese nicht hinreichend ausgelegt sind, muss an dieser Stelle grundlegend über Lösungen nachgedacht werden. Diese Aufgabe kann die Ortsdurchfahrt Hunoldstraße allein schon – wie richtigerweise im Erläuteriungsbericht dargelegt – wegen des dafür nicht geeigneten Ausbauzustandes, der geringen Straßenlänge, der dichten Bebauung entlang der Straße, sowie der Menge der einmündenden Anliegerstraßen nicht übernehmen. Da hohes Verkehrsaufkommen kein rechtliches Kriterium zur Bestimmung einer Kreisstraße ist, werden Querverbindungen oder Endstücke von Straßen nicht zu solchen, nur weil sie stark befahren sind.   1.2 Rechtliche und tatsächliche Bedeutung Bewertung der K 124/Hunoldstraße als Ortsdurchfahrt Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Nds. Straßengesetz.sind Gemeindestraßen sollche, die überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde oder zwischen benachbarten Gemeinden dienen oder zu dienen bestimmt sind. Der Rechtscharakter der K 124/Hunoldstraße entspricht exakt dieser Definition. Die Gesamtlänge beträgt nur ca. 3 km, die des Ausbaustücks in der Ortsdurchfahrt Hundsmühlens nur ca. 2,7 km. Die Straße führt nur einen Teil des zwischen dem Ortsteil Tungeln und Oldenburg fließenden Verkehrs nach dort ab. Der Verbindungscharakter zu anderen überregionalen Verkehrsachsen fehlt (siehe oben). Sie dürfte somit entsprechend ihrem Wesen als gemeindliche Ortsdurchfahrt nur den regionalen Verkehr innerhalb der Gemeinde mit der Anbindung an Oldenburg aufnehmen. Stattdessen soll sie die Verkehrsbelastung des weitgehend überregionalen PKW-, Last- und Schwerlastverkehrs verstärkt aufnehmen, obwohl sie –  siehe Erläuterungsbericht – wegen ihres Charakters, wegen der Enge des vorhandenen Verkehrsraums und wegen des bautechnischen Zustandes dazu überhaupt nicht ausgelegt ist. Sie soll – siehe ebenfalls Erläuterungsbericht – durch den Ausbau dafür erst fit gemacht werden. Statt die Ortsdurchfahrt zu entlasten, wird eine Fehlplanung auf dem Rücken der Hundsmühler Bürger nicht nur verfestigt, sondern sogar noch ausgebaut. Jetzt besteht die Möglichkeit, die ungebremste Entwicklung von einer Ortsdurchfahrt am Rande der Gemeinde Wardenburg zu einer überregionalen Durchfahrstecke zurückzudrehen und – unter Einbindung der Bürger – 2statt des Ausbaus gerade zur Aufnahme des Schwerlastverkehrs eine Umgestaltung zu planen, die für den Ort bedarfsgerecht ist. Im Folgenden werden dazu einige Anregungen vorgeschlagen. 1.3 Reaktion des Ortsvereins auf die Rechtslage Mit Blick auf die einvernehmliche Einstufung der Hunoldstraße als Kreisstraße seitens der Planungsträger wird eine Umstufung als Gemeindestraße nicht zu erwarten sein. Ob diese Frage innerhalb dieses Verfahrens behandelt wird und zur Klärung ggflls. Rechtsmittel erhoben werden, bleibt abzuwarten. Ob evtl. der Ortsverein eine gerichtliche Klärung anstrebt, ist u.a. mit Blick auf die Gesamtfinanzierung der Straße einschließlich des Beitragsrechts noch nicht entschieden.  Da jedoch mit dem Planfeststellungsverfahren eine langfristig wirkende Dauerlösung mit deutlichen negativen Folgen für die Bürger geschaffen wird, äußert sich der Ortsverein Hundsmühlen zur vorgelegten Ausbauplanung auch inhaltlich, weil jetzt dringender Handlungsbedarf besteht, um die Planung in der vorliegenden Form nicht Realität werden zu lassen. 1.4 Bewertung der Zielsetzungen des Landkreises. Der Ausbau zugunsten der Funktion Кreisstraße hat für den Landkreis erklärtermaßen eindeutigen Vorrang gegenüber dem innerörtlichen Verkehr (siehe im Einzelnen die Ausführungen zu Nr. 2.4  des Erläuterungsberichts). Diese grundsätzliche Entscheidung wird ohne fundierte Grundlagen getroffen. Eine Erfassung der Verkehrssituation und Bewertung in einem objektiven und qualifizierten Verkehrsgutachten getroffen. Vielmehr sind“lokale Erkenntnisse“ Grundlage der Planung. Diese werden allerdings nicht weiter inhaltlich bestimmt.  Statt seine Planungsziele  auf der Grundlage solcher konkreter und aktueller Planungsdaten zu definieren, beläßt es der Landkreis dabei, in den veröffentlichten Unterlagen die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen und Zielsetzungen zu wiederholen, ohne sich allerdings innerhalb des Verfahrens inhaltlich mit der konkreten Verkehrssituation auseinanderzusetzen und darzulegen, wie die Verkehrsströme im Ort laufen und abzuwägen, welches Konzept langfristig sowohl die Interessen des Landkreises, der Gemeinde und der Bevölkerung berücksichtigt und ausgewogen ist. Alternativen, die inzwischen durchaus Standard einer bürgerfreundlichen Verkehrsplanung sind, werden gar nicht aufgezeigt bzw. werden nicht in einen Abwägungsprozess eingebunden oder falsch dargestellt. Der Ortsverein Hundsmühlen sieht darin einen erheblichen Planungsmangel. Sie dazu im Einzelnen folgende Ausführungen. 2 Einwendungen des Ortsvereins im Einzelnen: 2.1 Berücksichtigung der Erfordernisse einer Ortsdurchfahrt mit erheblichem innerörtlichen Verkehrsanteil Die K 124 / Hunoldstraße stellt, da wiederholen wir uns gerne, mit seinem extrem hohen Verkehrsaufkommen von inzwischen geschätzt 11.000 Fahrzeuge tägl. eine große  Belastung für den Ort Hundsmühlen dar. Dazu kommt, dass die Diedrich-Dannemann- Straße – auch geschätzt – mit inzwischen mehr als 5.000 Fahrzeugen tägl. (letzte Zählung vor einigen Jahren: 4.500 Fahrzeuge) zu der Zeit die am meisten befahrene und mit erheblichem Schwerlastverkehr belastete Gemeindestraße Wardenburgs war. Tendenz wegen der großen Baugebiete, zusätzlicher verdichteter Bebauung im Ortskern sowie Einzelvorhaben in Südmoslesfehn, Achtermeer und Hundsmühlen steigend.   Im Ortsteil Hundsmühlen wohnen 3.073 Einwohner (Stand November 2017). Alle Verkehrsbewegungen in Richtung Oldenburg und Wardenburg erfolgen zwingend über die K 124/Hunoldstraße. Mithin hat die Hunoldstraße für den Ort als innerörtliche Straße eine zentrale Funktion. So münden gem Erläuterungsbericht insgesamt 14 Gemeindestraßen allein im Ortsteil Hundsmühlen direkt in die K 124/Hunoldstraße. Dazu kommen noch private Grundstückszufahrten mit angehängter Bebauung, die anstehende Umsetzung der rechtskräftigen Planung einer stark verdichteten Neubebauung im Rahmen des B.-Plans Nr. 28 im Ortsmittelpunkt, die anstehende Umnutzung der großen Fläche der  angrenzenden und aufgegebenen Gärtnerei sowie die nahezu 100%ige Erschließung des dann deutlich vergrößerten Verbrauchermarktes– einschließlich des Zulieferverkehrs – einschl. der wohl notwendigen Verlegung der gemeindlichen Pumpstation sowie des Trafohäuschens.  Diese über die jetzige Belastung hinausgehenden weitreichenden negativen Veränderungen werden in dem Erläuterungsbericht völlig ignoriert. Da die Anbindng des Verbrauchermarktes schon bislang ein spezielles Verkehrsproblem darstellt, das sich wohl deutlich verschärfen wird, und die Gemeinde zur Zeit mit dem Betreiber des Marktes über die Modalitäten der Erweiterung verhandelt, sollte diese als für die Bauleitplanung verantwortlicher Planungsträger zusammen mit dem Landkreis ein tragbares Konzept entwickeln, das die starke Konzentration der verschiedenen Verkehre im Ortszentrum Hundsmühlens dauerhaft regelt. Grundlage dafür könnte die vom Ortsverein für den Ortsmittelpunkt vorgeschlagene Planung „Modell Hundsmühlen’“ sein. Der Ortsverein vermisst, dass die verkehrsmäßigen Verquickungen dieser beiden Funktionen “Kreisstraße“ und „GemeindeStraße/Ortsdurchfahrt“ und deren Auswirkungen auf das Wohl der Bevölkerung, deren Gesundheit und die Verkehrssicherheit konkret geprüft worden ist, bzw. in den Planunterlagen dargestellt wird. Eine solche Prüfung kann nur auf der Grundlage eines detaillierten Verkehrsgutachtens erfolgen, wie es z. B. in einem früheren Planungsstadium im Jahr 1990 erstellt worden ist. Da gleiche oder ähnlich aussagefähige Planunterlagen offensichtlich nicht vorliegen, zumindest wurden sie nicht ausgelegt, sieht der Ortsverein hier einen wesentlichen Verstoß gegen die Planungsgrundsätze und somit einen formalen Mangel, der geheilt werden muss. Die Ausführungen des Landkreises, „dass sich die eindeutige Unterordnung der einmündenden Straßen ebenfalls positiv auswirken wird“ (wodurch und auf was?), ist wenig verständlich. Es handelt sich hier um plakative Formulierungen, die durch nichts begründet sind. Der Ortsverein hält es für erforderlich, dass die Planung erst fortzusetzt wird, wenn ein solches Verkehrsgutachten für eine Sanierung (nicht Ausbau) der Ortsdurchfahrt Hundsmühlen erstellt ist. Dieses Gutachten müßte das Verkehrsaufkommens einschl. der Verkehrsstruktur, sowohl für den Durchgangsverkehr, als auch für den innerörtlichen Kreuzungsverkehr erfassen und bewerten. 2.2 Umweltbelastungen durch die K 124/Hunoldstraße Der Erläuterungsbericht enthält im Abschnitt 5.1 keine konkreten Aussagen zu der Belastung der Bevölkerung durch Lärm, Stäube und Abgase. Die K 124/Hunoldstraße soll so ausgebaut werden, dass dann die Straße den Schwerlastverkehr ohne bauliche Probleme aufnehmen kann. Wie vorher bereits erwähnt, war der Straßenkörper bislang dafür nur bedingt dafür ausgelegt. Da durch den Ausbau eine noch höhere Belastung durch den Schwerlastverkehr möglich und offensichtlich gewollt ist, inzwischen auch die Bundesstraßen mautpflichtig geworden sind, geht der Ortsverein davon aus, dass die Belastung der Bürger sich nach dem Ausbau der Hunoldstraße durch die verschiedenen negativen Umwelteinflüsse deutlich erhöhen wird. Eine Erfassung der jetzigen und später zu erwartenden Umweltbelastungen ist erkennbar nicht erfolgt.  Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Umweltbelastungen durch Stickoxid- und CO²-Belastungen, der dadurch bestehenden konkreten Gefährdung der Bervölkerung, der deswegen ausgesprochenne Fahrverbote in zentralen Bereichen und der unmittelbaren Nähe der Grundschule und KiTas sowie der Schulwege zu den Abgas- und Staubbelastungen der Hunoldstraße hält der Ortsverein hält eine Umwelt- und Gesundheitgsanalyse im Rahmen dieses Planfeststellungs-verfahrens für unbedingt erforderlich. Nach den Verfahrensgrundsätzen ist eine solche Analyse andernorts Standard. Der im Abschnitt 5.1 des Erläuterungsberichtes gegebene allgemeine Hinweis auf die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen ist nicht geeignet, diese Anforderungen zu erfüllen. Aus der Sicht des Ortsvereins sollte der Schutz der Bevölkerung entsprechend gesetzlichen Vorgaben gesichert werden, um so Schaden an der Gesundheit der Bevölkerung abzuwenden. Der Planungsmangel sollte geheilt werden. 2.3 Berücksichtigung der Interessen der schwerbehinderten und bewegungseingeschränkten Bürger Die Hunoldstraße teilt den Ort. Nahezu alle infrastrukturellen Einrichtungen liegen im westlichen Teil, mit der Folge, dass ein erheblicher Querungsverkehr der Bewohner zwingend ist. Da auch der demografische Prozess vor Hundsmühlen nicht halt macht, ist es für eine ausgewogene Planung mit entsprechender sachgerechter Abwägung unabdingbar, dass die Belange der jüngeren Familien mit Kleinkindern, der älteren sowie der schwerbehinderten und bewegungs-eingeschränkten Bürger ausdrücklich berücksichtigt werden. In den Planunterlagen fehlt dazu jeglicher Hinweis. Unseres Erachtens ist dies erneut ein grundlegender Planungsfehler. Bereits jetzt ist es den Bürgern wegen des hohen Verkehrsaufkommens und des hohen Borsteins kaum möglich, die K 124/Hunoldstraße in Ruhe zu überqueren. Mit wachsendem Verkehrsaufkommen und insbesondere nach Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 6,50 m mit der Folge eines ständigen ruckartigen „Stopp-und-Go-Verkehrs“  wird die Verkehrssituation noch hektischer und unübersichtlicher. 2.4 Maßnahmen, die durch den Ausbau der Verkehrssicherheit dienen sollen 2.4.1 kombinierte Rad- und Fußwege Die kombinierten Rad- und Gehwege beiderseits der Straße sollen eine Erhöhung der Verkehrssicherheit ermöglichen. Eine Begründung fehlt. Bezüglich der auch bei den Einfahrten und Straßeneinmündungen höhengleichen Führung der Rad- und Fußwege stimmt der Ortsverein den Planern zu. Tatsächlich gibt es seit Jahrzehnten diese kombinierten beidseitig mit Gegenverkehr nutzbaren Rad- und Fußwege. Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit tritt durch die Ausbauplanung – allenfalls durch die Verbreiterung der Nebenanlagen – bedingt ein. Die bislang bei der Nutzung der Nebenanlagen auftretenden Probleme liegen insbesondere im desolaten Ausbauzustand der kombinierten Rad- und Fußwege sowie durch Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der  Leerung der Mülltonnen. Diese verstellen mehrfach in der Woche regelmäßig die Verkehrsflächen der Nebenanlagen und führen zur Verunsicherung der Radfahrer und Fußgänger. Diese situationsbezogene Unsicherheit insbesondere der älteren Nutzer wird durch die z.Zt. noch hohen Bordsteine verstärkt. Verbesserungen könnten z.B. dadurch erreicht werden, wen ein Konzept zwischen dem Landkreis, den Grundstückseigentümern und den Abfallentsorgern erstellt wird, daß die Mülltonnen wenn möglich nur in festgelegten Bereichen, entweder auf den Grundstücken, oder, wenn dies nicht möglich ist, ausschließlich im Bereich des beidseitigen 50cm-Sicherheitsstreifens (auf Gehweghöhe) auf- und zurückgestellt werden. Das ist zwar aufwendiger für die Abfallentsorger, dient aber als einfaches Mittel bereits jetzt der Verkehrssicherheit. 2.4.2 Fahrbahnbreite 7,50 m– Alternative mit Sicherheitsstreifen Bemerkenswert sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen im Erläuterungsbericht zu Nr. 3.2 „beiderseitige Schutzstreifen“. Die dort beschriebene Variante einer Fahrbahnbreite von 7,50 m inkl. beidseitigen, 1,50 m breiten Schutzstreifen für den Radfahrerverkehr, der im Begegnungsfall zweier Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Radfahrer überfahren werden darf, erscheint als Planungsvariante prüfenswert. Schutzstreifen sind ab 5.000 Kfz sinnvoll. Da das Verkehrsaufkommen der Hunoldstraße diese Kfz-Zahl dauerhaft deutlich übersteigt, hat diese Variante sicherheitstechnische Vorteile, da dadurch das Geschwindigkeitsniveau herabgesetzt wird“. Diese erkennbaren Vorteile der Verkehrssicherheit (weiter Zitat aus dem Erläuterungsbericht) stehen die Kosten für zusätzlichen Grunderwerb gegenüber. Diese Alternative wird zwar als realisierbar angesprochen, aus wirtschaftlichen Gründen (zusätzliche Grundstücksankäufe wegen der Ausbaubreite auf dann 14,00 m) jedoch den Bürgern als Lösungsansatz gar nicht erst angeboten. Auch Zwischenlösungen mit einer geringeren Ausbaubreite und geringerem Finanzaufwand werden erst gar nicht dargestellt. Es wird nur gesagt, was aus finanziellen Gründen nicht geht. Insofern gilt auch an dieser Stelle offensichtlich der Grundsatz „minimaler Finanzaufwand vor Verkehrssicherheit“. Varianten, die beide Grundsätze sachgerecht miteinander verbinden, werden erst gar nicht geprüft. Der Hinwies, dass „nach lokalen Erkenntnissen (was immer auch solche sind und wie werden sie gewonnen) eine „radverkehrstypische „Lagegunst“ mit einer „Mindestradverkehrszahl“ vorliegen muss, ist für einen Nichtfachmann kaum verständlich, deutet aber darauf hin, dass konkrete örtliche Verkehrsuntersuchungen und deren Ergebnisse nicht Grundlage der Planung sind. Allgemeine Erkenntnisse reichen allerdings als Planungs- und Entscheidungsgrundlage nicht aus. Hier wird die Befürchtung des Ortsvereins bestätigt, dass – wie oben bereits dargestellt – die Zielsetzung „Verkehrssicherheit“ als gesetzliche Forderung zwar beschrieben, jedoch nicht inhaltlich ausgefüllt wird. Da auch bei der vorgeschlagenen Planung Aufwendungen für Grunderwerb notwendig sind, erscheint die vorgelegte Planung zusätzlich wenig überzeugend. Die im Erläuterungsbericht dargelegten Maße sind Richtwerte und keine „Ko- oder Ausschlusskriterien“. 2.4.2 Fahrbahnbreite bleibt bei 7,50m – Alternative Planung  Auch dazu enthält der Erläuterungsbericht keine argumentativen Ausführungen (siehe dazu die Ausführungen gem. Punkt 3.3.1 (Ausbauquerschnitt). 3. Zu den einzelnen Schwerpunktplanungen und den dazugehörenden Ausführungen im Einzelnen: 3..1 Beschreibung der untersuchten Varianten, hier: Shared Space-Prinzip Die Ausführungen im Erläuterungsbericht entsprechen schlichtweg nicht dem tatsächlichen Sachverhalt. Die Arbeitsgruppe hatte sich über die Grundsätze des „Shared Space“ informiert und die Bevölkerung durch den europaweit anerkannten Fachmann, Herrn Forthuis, darüber informiert.  In 8 Arbeitskreisen erarbeiteten ca.100 Hundsmühler Bürger Vorschläge, die in das „Konzept Hundsmühlen“ einmündeten und mit den seinerzeitigen Planern, der Gemeinde, dem Landkreis sowie der Landesdienststelle – zeitweise sogar unter Einbindung der Fachhochschule Oldenburg – besprochen worden sind. Das „Modell Hundsmühlen“ entsprach vollinhaltlich ausdrücklich nicht dem Prinzip „Shared Space“, sondern übernahm nur gedankliche Ansätze in einigen Bereichen.  Es war eigenständig und ausschließlich auf die Verkehrs- und Parkverhältnisse in Hundsmühlen ausgerichtet und berücksichtigte ausdrücklich sowohl die Anforderungen an den regionalen Durchgangsverkehr als auch die Interessen der Bürger und der Geschäftswelt. Das Konzept sollte nach der im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung der o.g. Teilnehmer vom Landkreis getroffenen Entscheidung Grundlage einer weiteren Planung sein. Warum dieser von dieser Linie abwich, kann nur vermutet werden. Die Gemeinde verkehrte trotz ursprünglich positiver Beschlusslage ihre Einschätzung und unterstützte dann die Ausgangsplanung des Landkreises. Die Darlegung, die Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Planungsprozess habe zu keinem positiven Ergebnis geführt, ist schlichtweg falsch. Es ist müßig, jetzt die Beweggründe aufzuarbeiten. Das „Modell Hundsmühlen“ wurde als Ergebnis der Arbeitsgruppentätigkeit in einer öffentlichen Versammlung den Hundsmühlern vorgestellt. Von den teilnehmenden ca. 250 Bürgern stimmten mehr als 80 % für dieses Modell. Die Gegenstimmen wurden im Wesentlichen mit der Ungewissheit über den Umfang der finanziellen Beteiligung der Eigentümer begründet. Teile dieses Modell finden in den folgenden Ausführungen wieder. 3.2 Jetzige Beteiligung der Bürger durch den Ortsverein Die seinerzeit von den Bürgern gegen die Planung des Landkreises erhobenen Bedenken werden auch weiterhin von der deutlichen Mehrheit der Bürger geteilt. Der Ortsverein Hundsmühlen hat an drei Tagen (02., 04., und 05.07.2018) Veranstaltungen zur Bürgerinformation zum Planfeststellungsentwurf durchgeführt, alle Planunterlagen ausgelegt und mit den Bürgen gesprochen. Das Stimmungsbild zeigte sehr deutlich auf, daß der weitaus überwiegende Teil der Bürger erhebliche Bedenken unterschiedlichster Art gegen die Ausbaupläne des Landkreises und der Gemeinde hat. Die vorstehenden Ausführungen zeigen diese – bewußt ausführlich – auf. Natürlich wurden zu einzelnen Punkten auch gegensätzliche Meinungen geäußert.   3.3 Verkehrssicherheit Wie oben bereits zu einzelnen Ausführungen des Erläuterungsberichts dargelegt, wird die Bewertung, die Verkehrssicherheit würde sich nach den vorliegenden Ausbauplänen bei gleichzeitiger Zunahme der Verkehrsdichte erhöhen, bestritten. Es ist nicht konkret erkennbar, wodurch dieses im Einzelnen geschehen soll. Vielmehr widersprechen sich die einzelnen Planungsschwerpunkte, so dass das Gegenteil zu befürchten ist. 3.3.1 Ausbauquerschnitt alternativ Die geplante Ausbaubreite der Fahrbahn von 6,50m ist zwar nach EAHV und parallelen Regelwerken zulässig, jedoch für den gem. Erläuterungsbericht zunehmenden Schwerlastverkehr ungeeignet: Sich im Gegenverkehr begegnende Busse, LKWs und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Breite von 3,0 m und mehr plus Rückspiegel müssen mit äußerster Vorsicht aneinander vorbeifahren, möglicherweise den linken Rückspiegel einklappen. Da dies von den Kraftfahrern nicht zu erwarten ist, werden diese auf den Geh- und Radweg ausweichen und somit den Radfahrer- und Fußgängerverkehr gefährden. Da ein Halteverbot nicht vorgesehen ist, ist ein Vorbeifahren an am Fahrbahnrand haltenden/parkenden Fahrzeugen bei Gegenverkehr nicht möglich. Wenn dies so gewollt ist, um den fließenden Verkehr zu entschleunigen, so ist das u.E. kontraproduktiv: Das ständige erneute Anfahren der Kraftfahrzeuge führt zu erhöhter Lärmbelästigung und erhöhtem Ausstoß von Abgasen. Es ist also hochgradig umweltfeindlich (siehe Nr. 2.2). Der Ortsverein schlägt deshalb, auch nach intensiven Gesprächen mit den betroffenen Bürgern und Geschäftsleuten vor, den vorgesehenen Regelquerschnitt wie folgt zu ändern. – Der Regelquerschnitt (Bau-km 0+950) sollte wie folgt aufgebaut sein (von Ost nach West): 0.25m Grenzstreifen 2,00m Geh- und Radweg (statt 2,50) 0,50m befestigter Randstreifen auf Gehweghöhe; auch zur Aufnahme von Straßen- Beleuchtung, Verkehrsschildern und, wie vor dargestellt, abholbereiten Mülltonnen 3,75m Fahrbahn einschl. Rinne (7,50m Gesamtbreite) Summe: 6,50m halbseitig x 2 = 13,00m gesamt Andere Bereiche (Bushaltestellen ,Mittelinseln) sind planerisch anzupassen Die Reduzierung der Geh-und Radwegbreite von 2,50 m auf 2,00 m erscheint unter der oben genannten Aussage hinnehmbar, wenn die Nebenanlagen verkehrssicher ausgebaut werden. 3.3.2 Verkehrsaufkommen – Verkehrsfluß: Unter dem Aspekt eines erhöhten Verkehrsaufkommens und den damit verbundenen Rückstaus im Bereich von ampelgeregelten Fußgängerüberwegen, Bushaltestellen, Entladestellen für größere Zulieferfahrzeuge sind – im Erläuterungsbericht und in den Lagepläne nicht erwähnte –  verkehrsregelnde und zur Entschleunigung beitragende Maßnahmen zu planen:
  • Wechselseitige Halteverbotszonen, damit nicht irgendwo ungeordnet am Fahrbandrand parkende Fahrzeuge den Verkehr zusätzlich behindern. Die gewollte Behinderung durch parkende Fahrzeuge wird damit gesteuert. Die Bereiche sind durch Markierungen auf der Fahrbahn zu kennzeichnen. Für die Fahrbahnvariante gem. 3.3.1 wäre alternativ zu überlegen im Bereich der Halteverbotszonen die Fahrbahn künstlich durch Mittelinseln einzuengen.
  • Die im Bereich der KITA (Weidenkörbchen) vorhandene 30km/h-Zone ist zu erweitern. Diese sollte den Bereich der Einfahrt zum Edeka-Markt, das Huntezentrum, den Bereich der Kirche und die Einmündung der Rosenalle mit einschließen. Im gesamten Bereich ist die Fahrbahn mit einem geringen Steigungsgrad anzurampen und um 8cm auf die Höhe der Nebenanlagen zu erhöhen, so daß eine Marktplatzsituation nach dem „Hundsmühler Modell“ entsteht. Eine Kennzeichnung dieser Zone sollte in der Form erfolgen, daß dieser Bereich farblich abgesetzt wird. Die farbliche Kennzeichnung sollte einheitlich sowohl die Fahrbahn, als auch den Geh-und Radwegbereich umfassen. (siehe hierzu Anlage 1 als Darstellung, wie man so etwas in den Niederlanden regelt). Alternativ ist auch eine Pflasterung mit rotem Rechteckpflaster möglich. Dadurch werden insbesondere die Interessen der jungen Familien und bewegungseingeschränkten Mitbürger berücksichtigt.
3.3.3 Knotenpunkt Einmündung Diedrich-Dannemann-Straße Wie im Erläuterungsbericht und vorstehend vom Ortsverein dargelegt, sind die K124/Hunoldstraße als Kreisstraße und die Diedrich-Dannemann-Straße als Gemeindestraße jeweils mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen frequentiert. Im Erläuterungsbericht heißt es dazu unter Punkt 4.5 Anschluß der Gemeindestraße DiedrichDannemann-Straße „Eine Vollsignalisierung der Einmündung Diedrich-Dannemann-Straße ist zunächst nicht vorgesehen“. Es fehlt jeglicher Hinweis auf eine möglicherweise vorgesehene Lichtsignalanlage. Grundlage dieser Aussage ist die nach langen Auseinandersetzungen zwischen dem Landkreis Oldenburg und der Gemeinde Wardenburg im Frühjahr 2015 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung sowie ein Verkehrsgutachten, beauftragt von der Gemeinde Wardenburg, aus den Jahren 2013/2014. In § 5 der Vereinbarung wird der Ausbau deer Kreuzung einschl. Kostenverteilung festgelegt. Das dort als Entscheidungsgrundlage festgelegte  Verkehrsgutachten wurde – wie richtigerweise im Erläuterungsbericht dargelegt – im Rahmen der Bauleitplanung für die B.-Pläne Nr. 31 und 85 erstellt, um die verkehrs- und lärmmäßigen Auswirkungen der Bauleitplanung festzustellen (Gutachten des Ing-Büros IST vom Juni 2013 mit Ergänzung vom April 2014). Dieses Gutachten sollte, nach damaliger Aussage des Landkreises, ausdrücklich nicht als Planungsgrundlage für den Ausbau der Kreuzung im Rahmen dieses Verfahrens gelten. Tatsächlich ist es als „gemeindlicher Beitrag“ in die Planung des Landkreises als Planungsträger der Kreisstraße eingeflossen, ohne dass der Landkreis selbst aktuelle Erhebungen zum Verkehrsaufkommen -und zur Verkehrsstruktur und der dadurch auftretenden Belastung der Kreuzung getroffen hätte.  Sowohl die Verwaltungsvereinbarung, in ihr werden weitere grundlegende Vereinbarung zum technisichen Ausbau dferr Hunoldstraße getroffen, als auch das Verkehrsgutachten, trotz der weitreichenden und grundlegenden Planjungsfestsetzungen nicht zum Bestandteil der förmlichen Planunterlagen gemacht worden. Sie haben auch nicht mit ausgelegen. Den Bürgern somit ein wesentlicher Bestandteil der Planungsunterlagen vorenthalten. Da die Ausbauentscheidung der Kreuzung daran geknüpft ist, sieht der Ortsverein darin einen weiteren erheblichen Verfahrensfehler.  Zudem erscheint das gemeindliche Verkehrsgutachten wegen gänzlich anderer fachlicher Anforderungen an Gutachten für die Beurteilung von Möglichkeiten der Ausgestaltung dieses sehr belasteten Verkehrsknotenpunktes nicht geeignet. Die Prüfung der Folgen der Bauleitplanung der Gemeinde an einer Gemeindestraße auf die Anbindung dieser Straße an den Verkehrsknotenpunkt kann nicht die Auswirkungen des gesamten Verkehrsaufkommens sowie der Verkehrsstruktur der K124/Hunoldstraße auf diesen Verkehrsknotenpunkt erfassen. Ausgehend davon, daß in der Ergänzung zum Gutachten des Ing-Büros IST aus April 2014 eine Teilsignalisierung empfohlen wird und diese Ausführung auch in der vorliegenden Planung so vorgesehen ist, erheben wir hiermit dagegen Einspruch. Es mag dies eine verkehrstechnisch funktionierende Anlage sein, die allerdings, weil viel zu unflexibel, nicht auf die, zu verschiedenen Tageszeiten sehr unregelmäßigen Verkehrsströme, reagieren kann. Diese Teilsignalisierung führt ganz sicher zu Problemen im Verkehrsfluß, zur Bildung von Rückstaus sowohl in der Hunoldstraße als auch in der Diedrich-Dannemann-Straße. Gem. Anlage 3.2 des Gutachtens des Büros IST vom April 2014 wird dort bereits jetzt mit einer „Verlustzeit“ von nahezu 3 Minuten gerechnet. Längere Staus mit noch größeren Belastungen der Anwohner sind zu befürchten. Als besonders eklatantes Beispiel für eine Fehlplanung in der Gemeinde Wardenburg hat sich die erst neuerlich erstellte Anlage im Ortsteil Tungeln im Kreuzungsbereich L870 – Oberlether Straße erwiesen. Zu Verkehrsspitzenzeiten staut sich der Verkehr aus Richtung Oldenburg bis an die Stadtgrenze von Oldenburg zurück. Außerdem wird die im Gutachten „IST“ vom April 2013 aufgestellte Hochrechnung der Verkehrszählung als veraltet, nicht mehr den realen Gegebenheiten entsprechend, infrage gestellt. Bereits seinerzeit hatte der Ortsverein die Zeiträume der Erhebung als nicht repräsentativ kritisiert, weil sie viel zu kurz bemessen waren.   Die sich aufdrängende Alternative des Ausbaus der Kreuzung, den Bau eines Kreisverkehrs wurde vom Landkreis als federführender Planungsträger gar nicht angesprochen, wohl weil die Gemeinde sich im  der Verwaltungsvereinbarung weigerte, Mehr- und Folgekosten zu übernehmen.   Wir fordern eine planungstechnische Untersuchung der verschiedenen Möglichkeiten für einen Verkehrskreisel. Die Anlieger sind in dieses Verfahren einzubeziehen. Diese Forderung wird vor dem Hintergrund erhoben, dass in der gesamten Bundesrepublik, vor allem im ländlichen Raum, derartige Anlagen seit Jahren peu a‘ peu zurückgebaut und durch die  wesentlich flexiblere Vorfahrtsregelung mittels eines Verkehrskreisels ersetzt werden. Der Knotenpunkt Hunoldstraße/ Diedrich-Dannemann-Straße bietet sich für die Anlage eines Verkehrskreisels in hervorragender Form an. Mehrkosten aus Errichtung der Anlage gegenüber  der vorgesehenen Ampelanlage einschl. Umbau des Einmündungsbereiches sind nicht zu erkennen, zumal für die geplante Lichtsignalanlage eine Linksabbiegespur auf der Hunoldstraße und – damit verbunden – eine Verschwenkung der Fahrbahn erforderlich wird. Möglicherweise treten Kosten aus Grunderwerb auf. Die Kosten für den Unterhalt verringern sich gegenüber einer Ampelanlage. Der „Kreisel“ ist in der EAHV unter Hinweis auf die RASt 06 ausdrücklich als Entwurfselement zur Verkehrsberuhigung empfohlen. Ebenfalls erlauben wir uns hier den Hinweis auf das „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren“ – Merkblatt der FGSV – , in dem auch unterschiedliche geometrische Formen von Verkehrskreiseln möglich sind. 3.3.4 Leitungen Es fehlt ein konkreter Hinweis, daß die Verlegung von Glasfaserkabeln für ein „schnelles Internet“ vorgesehen ist. Stichwort: Digitalisierung 3.3.5 Gestaltung der Oberflächen der Nebenanlagen Der Erläuterungsbericht verzichtet auf Aussagen zur Gestaltung der Oberflächen der Nebenanlagen. Das wird dieserseits bemängelt. Der Ortsverein fordert eine optisch ansprechende Gestaltung, wie sie überall in den Nachbargemeinden bereits vorhanden ist. Durchgängig graues Betonpflaster, wie in der Ortsdurchfahrt Wardenburg, wird abgelehnt. Für die Rad- und Gehwege sollte rot durchgefärbtes Betonrechteckpflaster verwendet werden. Rad-und Gehwege sind durch unterschiedliche Verlegearten (Verbund) oder durch zwei Läuferschichten oder auch zweireihig verlegte Granitpflastersteine 6x6cm optisch zu trennen. 3.3.6 Bushaltestellen, Schulwegsicherung, Ampelanlage Die Planung zur Verlegung der der Bushaltestellen sollte überprüft werden. Problematisch ist aus der Sicht des Ortsvereins insbesondere die Verlegung der Haltestelle vor Haus-Nr. 72 (Ecke zur Rosenalle). Sie sollte auf jeden Fall wieder von dem jetzt geplanten Standort an der ursprünglichen Stelle zurückverlegt werden. Der lt. Planung vorgesehene Standort behindert in verkehrsgefährdender Weise die Ausfahrt aus der Rosenallee, zumal diese durch den Bring- und Holdienst der Schulkindereltern zu bestimmten Tageszeiten stark belastet ist. Durch die Verlegung werden die Sichtverhältnisse sowohl für die Nutzer der Hunoldstraße als der Rosenallee erheblich eingeschränkt, so das bei gleichzeitigem Überholungs- und Einbiegeverkehr Gefahrensituationen entstehen. Entsprechende Situationen auf der Hunoldstraße entstehen bereits jetzt bei parkenden Autos.   Die Schulwegsicherung hat für den Ortsverein eine hohe Priorität. Aus diesem Grunde sollte der Einzugsbereich der Schule bis zur Hunoldstraße einschl. der Fußgängerampel mit der Folge festgelegt werden, dass – wie vorstehend dargelegt – die „Zone 30“ von der Kindertagesstätte „Weidekörbchen“ bis zur Fußgängerampel ausgeweitet und der gesamte Straßenbereich wie in Pkt 3.3.2 letzter Absatz beschrieben, ausgebaut werden. Auch könnte eine Verlegung der Ampel aus Richtung Oldenburg vor den Hunteweg sinnvoll sein, weil dort auf beiden Seiten der Rückraum beim Warten vor der Ampel weniger eng ist und die Radfahrer vom Hunteweg kommend in Richtung Tungeln nicht die Straßenseite wechseln müßten. Gegenwärtig läßt die Beschilderug kein Befahren auf der „falschen Seite“ vom Hunteweg vom Hunteweg bis zur Ampel zu. 3.3.7 Durchführung der Baumaßnahme Gemäß den Ausführungen im Abschnitt 9 der Erläuterungsberichts ist für den Ausbau der Hunoldstraße eine Zeitdauer von 2 Jahren vorgesehen. Es sind mehrere Bauabschnitte geplant. Rechtzeitig vor Baubeginn sollen detaillierte Abstimmungsgespräche mit den Behörden durchgeführt werden. Es ist richtig und notwendig, dass sich die Behörden absprechen. Mindestens genauso wichtig ist es, zu prüfen, welche Auswirkungen die Maßnahmen auf die Bürger, Geschäftsleute und Gewerbetreibenden haben. Eine Prüfung der bereits jetzt bestehenden Auswirkungen auf die vorgenannnten Personenkreise hat bislang offenbar nicht stattgefunden. Es ist eine reine Behörden- und Schreibtischplanung, die losgelöst von den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen durchgeführt werden soll und den Bürgern, Geschäftsleuten und Gewerbetreibenden übergestülpt wird. Deren Interessen sind jedoch – wie bereits in einem Fall feststellbar – existenziell betroffen, weil eine Bauzeit dieser Länge mit den vorgesehenen Umleitungsmaßnahmen deren Geschäftsgrundlage im täglichen Betrieb nachhaltigst beeinträchtigen. Ohne eine Absprache mit diesen über Inhalte, Zeitdauer und Intensität der Beeinträchtigungen sollte nicht weiter geplant werden. 4.  Zusammenfassung Der Ortsverein stimmt den Ausführungen des Landkreises bezüglich der Festlegung der Zielsetzungen des Landesraumordnungsprogramms und des Regionalen Raumordnungsplan (Nr. 2.4), „die Lebensbedingungen der Bevölkerung, insbesondere die Wohnverhältnisse sowie die Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen zu verbessern“, uneingeschränkt zu. Allerdings widerspricht die jetzt veröffentlichte Planung diesen Zielsetzungen deutlich. Auch erscheint es mehr als fraglich, ob das „Ziel, ein bestmögliches Gesamtsystem für den Personen- und Güterverkehr zu schaffen, das dazu beiträgt, die Lebensbedingungen in allen Landesteilen zu verbessern“, durch den Ausbau der kleinteiligen Hunoldstraße am äußersten Rand der Gemeinde Wardenburg überhaupt relevant ist. Dazu wird im Einzelnen inhaltlich auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Es handelt sich offensichtlich um eine Gesamtplanung „aus dem Regal“, die zwar argumentativ die örtlichen Verhältnisse in die Planung einbezieht, die spezifischen Erfordernisse der Ortsdurchfahrt Hundsmühlen tatsächlich jedoch nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Sie erscheint nicht zeitgemäß, wie Beispiele von Planungen von Ortsdurchfahrten mit ähnlich hohem Verkehrsaufkommen bundesweit aufzeigen. Allerdings stehen bei diesen Planungen regelmäßig das Wohl und die Gesundheit der Bürger und der Geschäftswelt und gleichberechtigt dazu die Interessen der Verkehrsteilnehmer, die Verkehrssicherheit, der Schutz der Umwelt pp. im Mittelpunkt der Planung. Diese Anforderungen werden in diesem Verfahren jedoch nicht erfüllt. Aus Sicht des Ortsvereins ist eine Überarbeitung der Planung auf der Basis der vorstehenden Ausführungen zwingend notwendig. Zudem ist eine frühe Einbindung der Bürger, der Geschäftsleute und der Gewerbetreibenden notwendig, weil es hier um den Ausbau eines Herzstücks Hundsmühlens geht, der unmittelbare Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit der Bürger und die Geschäftswelt hat.   Mit freundlichen Grüßen zeichnen in Vertretung der 1. Vorsitzenden, Frau Christine Bruns, Winfried Koslowski Klaus Buntzel als Leiter der „Arbeitsgruppe Ortsentwicklung“ als Projektleiter „Hunoldstraße“ Tel. 0441-503742 Tel.: 0441-501177 Kopie zur Information an: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Wardenburg Die Kreistagsabgeordneten der Gemeinde Wardenburg – Herr Detlev Sonnenberg – Herr Armin Köpcke – Herr Hajo Suhr – Herr Johannes Hiltner